Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Erdgas, Erdgasliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlicher- hältlich.
13.2 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetverpflich- tet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erdgaslieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Erdgas Sonderverträge, Erdgas Sonderverträge, Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren vergleich- baren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmepumpen Und Wohnlüftungssysteme, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmespeicher, Liefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Appears in 3 contracts
Samples: Gas Supply Agreement, Liefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlichzu erfragen.
13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas, General Terms and Conditions for Business Customers
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant sind die evm verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant die evm aus Gründen, die er sie nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kannkönnen, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Clubkasse Füllen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferung
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Liefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant das STADTWERK AM SEE verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant das STADTWERK AM SEE aus Gründen, die er es nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant sind die emw verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant die emw aus Gründen, die er sie nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kannkönnen, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmitzutei- len. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant Lie- ferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlicher- hältlich.
13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjah- reszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmitzu- teilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugebenanzu- geben.
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Samples: Sonderabkommen Für Eigenverbrauch Von Erdgas, Gaslieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren ver- gleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten - entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Energy Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle 14.1.Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 Ein . 14.2.Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 15.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 15.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 17.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 17.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 Ein Der Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmitzu- teilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugebenanzu- geben.
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Samples: Stromliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.erhältlich.
13.2 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gasliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel Wech- sel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen maß- geblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 16.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 16.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Wärmespeicher /Wärmepumpenvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlicher- hältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjah- reszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten ver- treten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber jeweils zuständigen Netzbe- treiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahres- zeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant sind die STADTWERKE MENGEN verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant die STADTWERKE MENGEN aus Gründen, die er es nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kannkönnen, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahres- zeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 15.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zu- ständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 15.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 11.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 11.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 16.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 16.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber jeweils zuständigen Netzbe- treiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmitzu- teilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten - entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit Teilt der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Versorgungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber jeweils zuständigen Netzbe- treiber erhältlich.
13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Gas Im Haushalt
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 17.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 17.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte geschätz- te Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten -ent- gelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlichunentgelt- lich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren vergleichba- ren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten ver- treten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 15.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber Netzbe- treiber erhältlich.
13.2 15.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren vergleich- baren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Basisvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjah- reszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromlieferung
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus GründenGrün- den, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte ge- schätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: General Terms and Conditions
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 11.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 11.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten Lie- feranten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Strom
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 11.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim bei dem örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 11.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kannkönnen, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 11.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 11.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen neu- en Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Gas
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlicher- hältlich.
13.2 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjah- reszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Gas Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Liefervertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmitzu-teilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 15.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 15.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln er- mitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlichzu erfragen.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromlieferbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Energy Supply Agreement
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilenmit- zuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 14.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten vertre- ten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch Ver- brauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 18.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 18.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlichNetzbetrei- ber zu erfragen.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Energievertrag
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten entgel- ten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
13.2 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren vergleich- baren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln er- mitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen