Lieferantenwechsel. 27 Lieferantenwechsel § 28 An- und Abmeldung eines Letztverbrauchers in örtlichen Verteilernetzen
Lieferantenwechsel. 4.1 Der Lieferant wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben durchführen.
Lieferantenwechsel. ALE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Stromliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. ALE liefert Strom am Ende des Hausanschlusses, ferner nur, sofern - die Verbrauchsstelle mit einem Ein- oder Doppeltarifzähler ausgestattet ist und im Netzgebiet des jeweils örtlichen Netzbetreibers liegt. - der Stromverbrauch bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 25.000 kWh beträgt. - die Lieferung zum Letztverbrauch in Niederspannung erfolgt. - der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht gesperrt ist. - keine überfällige Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden gegenüber ALE besteht. Sollte eine der Voraussetzungen bei Lieferbeginn nicht gegeben sein oder nach Lieferbeginn weg- fallen, dann kann ALE den Vertrag außerordentlich kündigen.
Lieferantenwechsel. Der Lieferantenwechsel erfolgt durch die 24/7 zügig und gemäß den marktübli- chen Fristen sowie für den Kunden unentgeltlich.
Lieferantenwechsel. EVIS wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der ver- traglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Erdgasliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. EVIS ist zur Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen nicht zulässt. Der Beginn der Erdgaslieferung durch EVIS wird dem Kunden schriftlich angezeigt, sobald die not- wendigen Bestätigungen vom örtlichen Netzbetreiber und Vorversorger des Kunden vorliegen.
Lieferantenwechsel. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflich- tet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeit- raums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Lieferantenwechsel. Der Lieferant darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen. Der Lieferant wird einen Versorgerwechsel zügig ermöglichen.
Lieferantenwechsel. Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
Lieferantenwechsel. Ihr Wechsel von uns zu einem anderen Lieferanten ist unentgeltlich möglich. Hierzu müssen Sie lediglich Ihren mit uns geschlossenen Liefervertrag ordnungsgemäß kündigen und einen neuen Liefervertrag abschließen. Alternativ können Sie Ihren neuen Lieferanten bevollmächtigen, sämtliche Wechselformalitäten für Sie zu übernehmen. Durch den Lieferantenwechsel kann es nicht zu Lieferunterbrechungen kommen. Zähler oder Leitungen werden nicht aus- oder umgebaut.
Lieferantenwechsel. Die Ammer-Loisach Energie GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lie- ferbeginn darf kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselprozess mit Kündigung des bisherigen Lie- fervertrages etc.) erfolgt sind. Die Ammer-Loisach Energie GmbH liefert Strom am Ende des Hausanschlusses, ferner nur, sofern · die Verbrauchsstelle mit einem Ein- oder Doppeltarifzähler ausgestattet ist und im Netz- gebiet des jeweils örtlichen Netzbetreibers liegt. · der Stromverbrauch bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 10.000 kWh beträgt. · die Lieferung zum Letztverbrauch in Niederspannung erfolgt. · der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht gesperrt ist. · keine überfällige Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden gegenüber der Ammer- Loisach Energie GmbH besteht. Sollte eine der Voraussetzungen bei Lieferbeginn nicht gegeben sein oder nach Lieferbe- ginn wegfallen, dann kann die Ammer-Loisach Energie GmbH den Vertrag außerordentlich kündigen.