Common use of Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel Clause in Contracts

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber erhältlich. 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel wird STW dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjah- reszeitraums mitteilen. Soweit STW aus von STW nicht zu vertretenden Gründen den Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Stromliefervertrag

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 9.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber Netzbetreiber erhältlich. 12.2 9.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel wird STW dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch Ver- brauch des vergleichbaren Vorjah- reszeitraums Vorjahreszeitraums mitteilen. Soweit STW aus von STW nicht zu vertretenden Gründen den Ver- brauch Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

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Samples: Stromliefervertrag

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber erhältlich. 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel wird STW dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjah- reszeitraums Vorjahres- zeitraums mitteilen. Soweit STW aus von STW nicht zu vertretenden Gründen den Ver- brauch Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

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Samples: Stromliefervertrag

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 11.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber Netzbetreiber erhältlich. 12.2 11.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel wird ist die STW verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjah- reszeitraums mitteilenVorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit die STW aus von STW Gründen, die sie nicht zu vertretenden Gründen vertreten hat, den Ver- brauch Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen