INFORMATIONEN ÜBER DIE BEHANDLUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN Musterklauseln

INFORMATIONEN ÜBER DIE BEHANDLUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN. In unserem Haus ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Organisation tätig. Dieser obliegt die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten. Wir haben darüber hinaus eine Reihe von adäquaten organisatorischen Maßnahmen getroffen, um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen Einfluss auf die Art der Erbringung unterschiedlicher Wertpapierdienstleistungen nehmen. Diese sind beispielsweise • die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Einrichtung von virtuellen bzw. tatsächlichen Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses, • die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder die räumliche Trennung einzelner Geschäftseinheiten, • die Überwachung des Umganges mit aus der Geschäftstätigkeit bekannt gewordenen, öffentlich aber (noch) nicht zugänglichen Informationen, • das Erlassen von Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung, • der Erlass und die Kontrolle der Einhaltung von Verboten des Handels, der Beratung und der Erstellung von Finanzanalysen für bestimmte Finanzinstrumente, • die Herausgabe von Leitsätzen für Geschäfte in Finanzinstrumenten von eigenen Mitarbeitern, • die verpflichtende Offenlegung sowie die laufende Kontrolle jener Wertpapiergeschäfte, die Mitarbeiter unseres Hauses auf eigene Rechnung durchführen oder durchführen lassen, • die Sicherstellung der Behandlung von Aufträgen in der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlangens und • laufende Schulungen unserer Mitarbeiter, insbesondere im Hinblick auf compliance-relevante Themen. Sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter der Bank sind angehalten, jegliche Handlungen, Interessenverbindungen und Verhaltensweisen zu unterlassen, die die Interessen des Kunden und sein Vertrauen in die Bank beeinträchtigen könnten. Sollten sich trotz aller getroffenen organisatorischen Maßnahmen Interessenkonflikte nicht vermeiden lassen, legen wir diese gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.