Common use of Informationen über die zum Schutz des Vertragspartners verfügbaren Mittel Clause in Contracts

Informationen über die zum Schutz des Vertragspartners verfügbaren Mittel. Eventuelle Beanstandungen bezüglich der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit der Versicherungsgesellschaft, der Zuweisung einer Haftung für einen Schadensfall, der Wirksamkeit der erbrachten Leistung, der Quantifizierung und Zahlung der geschuldeten Beträge müssen der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitgeteilt werden; sie sind unter Verwendung der folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Abteilung für Beschwerdemanagement, Ufficio Gestione Reclami di Zurich Insurance Company Ltd – Rappresentanza Generale per l’Italia zu adressieren: • Post: Xxx Xxxxxxx Xxxxxx 23, 20159 Milano; • Fax: 00.0000.0000; • Email: xxxxxxx@xxxxxx.xx; • Zertifizierte E-Mail [PEC]: xxxxxxx@xxx.xxxxxx.xx. Es ist außerdem auch möglich, die Beanstandung unter Verwendung der im Abschnitt “Contattaci” [Kontaktieren Sie uns] der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx verfügbaren Kontaktmöglichkeit zu übermitteln. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Erwiderung innerhalb von 45 Tagen ab Empfang der Beanstandung mitteilen. Die an den Kundendienst gesandte Beanstandung muss folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft bzw. der Subjekte, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze Beschreibung des Beschwerdegrundes und sämtliche Unterlagen, die dienlich sind, um den Vorfall und die entsprechenden Umstände vollständig zu beschreiben. Falls die Beanstandungen die (Nicht-)Einhaltung durch die Versicherungsgesellschaft bzw. ihre Versicherungsgutachter der Bestimmungen des Kodex über die Privatversicherungen, der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen bzw. des Italienischen Verbraucherschutzkodex betreffen, sowie falls der Beanstandende nicht mit dem Ergebnis der an die Versicherungsgesellschaft übermittelten Beanstandung zufrieden ist, bzw. falls innerhalb der Frist von 45 Tagen jegliche Erwiderung unterblieben ist, hat er vor der Einleitung eines Gerichtsstreits die Möglichkeit, die Italienische Aufsichtsbehörde für Versicherungen schriftlich zu kontaktieren, unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten: IVASS Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni - Servizio Tutela del Consumatore [Verbraucherschutzabteilung], Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx (Fax: 00.00000000 bzw. mittels zertifizierter E-Mail [PEC] an das Postfach für die Verbraucherschutzabteilung xxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx). Die besagten Beanstandungen müssen folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden, sowie eventuell die Telefonnummer; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, des Maklers oder des Gutachters, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze und vollständige Beschreibung des Beanstandungsgrundes; d) Kopie der bereits bei der Versicherungsgesellschaft eingereichten Beanstandung, sowie der eventuell durch die Versicherungsgesellschaft erfolgten Erwiderung, jeweils im Fall einer unterbliebenen Erwiderung innerhalb der Frist von 45 Tagen bzw. im Fall einer als nicht zufriedenstellend erachteten Erwiderung; e) sämtliche Unterlagen, die nützlich sind, um die entsprechenden Umstände möglichst vollständig zu beschreiben. Die Beanstandung kann auch bei der Italienischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen IVASS unter Verwendung des auf der Internetseite der IVASS-Aufsichtsbehörde (xxx.xxxxx.xx) unter der folgenden Adresse verfügbaren Formulars eingereicht werden: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx/Xxxxxxxx0_Xxxxx_xx_xxxxxxx.xxx. Falls der Kundendienst der Versicherungsgesellschaft die Beanstandung abweist oder ihr nur teilweise stattgibt, verbleibt dem Beanstandenden vor der Einleitung eines Gerichtsstreits, zusätzlich zur Möglichkeit die IVASS-Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit zu betrauen, auch die Möglichkeit, sich alternativer Streitbeilegungssysteme zu bedienen. Es handelt sich dabei um die folgenden: • paritätische Schlichtung: im Fall einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden mit einem Schadensersatz für Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro ist es möglich, sich an einen der Verbraucherschutzverbände zu wenden, die an der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Gesamtstaatlichen Verband der Versicherungsunternehmen (ANIA) beteiligt sind; • zivilrechtliche Mediation gemäß der Gesetzesvertretenden Verordnung 28/2010, durch Einreichung eines Antrags bei der von den Parteien frei gewählten Mediationsstelle. Der Leiter dieser Stelle ernennt einen Mediator und beraumt das erste Treffen zwischen den Parteien an, die mit dem Beistand eines Rechtsanwalts teilnehmen müssen. Diese Möglichkeit findet keine Anwendung im Fall von Streitigkeiten über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden; • Schiedsverfahren, gemäß Artikel 806 ff. der italienischen Zivilprozessordnung, das entweder kraft einer Schiedsklausel, sofern im Vertrag (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vorgesehen, oder durch den Abschluss einer Vereinbarung, die den Schiedsrichtern die Befugnis zur Entscheidung der Streitigkeit einräumt, aktiviert werden kann; • Vereinbarung zur Durchführung einer unterstützten Verhandlung, gemäß dem Gesetzesdekret 132/2014 und dessen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Diese Möglichkeit findet Anwendung, um vor Gericht eine Klage bezüglich einer Streitigkeit über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden einleiten zu können. Dieses Verfahren wird durch die Einladung der einen Partei an die andere aktiviert, eine Vereinbarung zu treffen, mit der sie sich verpflichten, fair zusammenzuarbeiten, um die Beilegung der Streitigkeit mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte oder eines einzelnen Anwalts herbeizuführen. Inhaltsverzeichnis Glossar ................................................................................................................................................................. s. 2 Versicherungsbedingungen s. 5 Allgemeine Versicherungsbedingungen ............................................................. s. 1 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 1 - Haftpflicht ......................................................................................... s. 8 der Versicherungsbedingungen

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Samples: Versicherungsvertrag Personenkraftwagen

Informationen über die zum Schutz des Vertragspartners verfügbaren Mittel. Eventuelle Beanstandungen bezüglich der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit der Versicherungsgesellschaft, der Zuweisung einer Haftung für einen Schadensfall, der Wirksamkeit der erbrachten Leistung, der Quantifizierung und Zahlung der geschuldeten Beträge müssen der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitgeteilt werden; sie sind unter Verwendung der folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Abteilung für Beschwerdemanagement, Ufficio Gestione Reclami di Zurich Insurance Company Ltd – Rappresentanza Generale per l’Italia zu adressieren: • Post: Xxx Xxxxxxx Xxxxxx 23, 20159 Milano; • Fax: 00.0000.0000; • Email: xxxxxxx@xxxxxx.xx; • Zertifizierte E-Mail [PEC]: xxxxxxx@xxx.xxxxxx.xx. Es ist außerdem auch möglich, die Beanstandung unter Verwendung der im Abschnitt “Contattaci” [Kontaktieren Sie uns] der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx verfügbaren Kontaktmöglichkeit zu übermitteln. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Erwiderung innerhalb von 45 Tagen ab Empfang der Beanstandung mitteilen. Die an den Kundendienst gesandte Beanstandung muss folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft bzw. der Subjekte, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze Beschreibung des Beschwerdegrundes und sämtliche Unterlagen, die dienlich sind, um den Vorfall und die entsprechenden Umstände vollständig zu beschreiben. Falls die Beanstandungen die (Nicht-)Einhaltung durch die Versicherungsgesellschaft bzw. ihre Versicherungsgutachter der Bestimmungen des Kodex über die Privatversicherungen, der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen bzw. des Italienischen Verbraucherschutzkodex betreffen, sowie falls der Beanstandende nicht mit dem Ergebnis der an die Versicherungsgesellschaft übermittelten Beanstandung zufrieden ist, bzw. falls innerhalb der Frist von 45 Tagen jegliche Erwiderung unterblieben ist, hat er vor der Einleitung eines Gerichtsstreits die Möglichkeit, die Italienische Aufsichtsbehörde für Versicherungen schriftlich zu kontaktieren, unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten: IVASS Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni - Servizio Tutela del Consumatore [Verbraucherschutzabteilung], Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx (Fax: 00.00000000 bzw. mittels zertifizierter E-Mail [PEC] an das Postfach für die Verbraucherschutzabteilung xxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx). Die besagten Beanstandungen müssen folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden, sowie eventuell die Telefonnummer; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, des Maklers oder des Gutachters, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze und vollständige Beschreibung des Beanstandungsgrundes; d) Kopie der bereits bei der Versicherungsgesellschaft eingereichten Beanstandung, sowie der eventuell durch die Versicherungsgesellschaft erfolgten Erwiderung, jeweils im Fall einer unterbliebenen Erwiderung innerhalb der Frist von 45 Tagen bzw. im Fall einer als nicht zufriedenstellend erachteten Erwiderung; e) sämtliche Unterlagen, die nützlich sind, um die entsprechenden Umstände möglichst vollständig zu beschreiben. Die Beanstandung kann auch bei der Italienischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen IVASS unter Verwendung des auf der Internetseite der IVASS-Aufsichtsbehörde (xxx.xxxxx.xx) unter der folgenden Adresse verfügbaren Formulars eingereicht werden: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx/Xxxxxxxx0_Xxxxx_xx_xxxxxxx.xxx. Falls der Kundendienst der Versicherungsgesellschaft die Beanstandung abweist oder ihr nur teilweise stattgibt, verbleibt dem Beanstandenden vor der Einleitung eines Gerichtsstreits, zusätzlich zur Möglichkeit die IVASS-Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit zu betrauen, auch die Möglichkeit, sich alternativer Streitbeilegungssysteme zu bedienen. Es handelt sich dabei um die folgenden: • paritätische Schlichtung: im Fall einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden mit einem Schadensersatz für Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro ist es möglich, sich an einen der Verbraucherschutzverbände zu wenden, die an der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Gesamtstaatlichen Verband der Versicherungsunternehmen (ANIA) beteiligt sind; • zivilrechtliche Mediation gemäß der Gesetzesvertretenden Verordnung 28/2010, durch Einreichung eines Antrags bei der von den Parteien frei gewählten Mediationsstelle. Der Leiter dieser Stelle ernennt einen Mediator und beraumt das erste Treffen zwischen den Parteien an, die mit dem Beistand eines Rechtsanwalts teilnehmen müssen. Diese Möglichkeit findet keine Anwendung im Fall von Streitigkeiten über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden; • Schiedsverfahren, gemäß Artikel 806 ff. der italienischen Zivilprozessordnung, das entweder kraft einer Schiedsklausel, sofern im Vertrag (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vorgesehen, oder durch den Abschluss einer Vereinbarung, die den Schiedsrichtern die Befugnis zur Entscheidung der Streitigkeit einräumt, aktiviert werden kann; • Vereinbarung zur Durchführung einer unterstützten Verhandlung, gemäß dem Gesetzesdekret 132/2014 und dessen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Diese Möglichkeit findet Anwendung, um vor Gericht eine Klage bezüglich einer Streitigkeit über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden einleiten zu können. Dieses Verfahren wird durch die Einladung der einen Partei an die andere aktiviert, eine Vereinbarung zu treffen, mit der sie sich verpflichten, fair zusammenzuarbeiten, um die Beilegung der Streitigkeit mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte oder eines einzelnen Anwalts herbeizuführen. Inhaltsverzeichnis Glossar ................................................................................................................................................................. s. 2 Versicherungsbedingungen s. 5 Allgemeine Versicherungsbedingungen ............................................................. s. 1 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 1 - Haftpflicht ......................................................................................... s. 8 7 der Versicherungsbedingungen

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Informationen über die zum Schutz des Vertragspartners verfügbaren Mittel. Eventuelle Beanstandungen bezüglich der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit der Versicherungsgesellschaft, der Zuweisung einer Haftung für einen Schadensfall, der Wirksamkeit der erbrachten Leistung, der Quantifizierung und Zahlung der geschuldeten Beträge müssen der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitgeteilt werden; sie sind unter Verwendung der folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Abteilung für Beschwerdemanagement, Ufficio Gestione Reclami di Zurich Insurance Company Ltd – Rappresentanza Generale per l’Italia zu adressieren: • Post: Xxx Xxxxxxx Xxxxxx 23, 20159 Milano; • Fax: 00.0000.0000; • Email: xxxxxxx@xxxxxx.xx; • Zertifizierte E-Mail [PEC]: xxxxxxx@xxx.xxxxxx.xx. Es ist außerdem auch möglich, die Beanstandung unter Verwendung der im Abschnitt “Contattaci” [Kontaktieren Sie uns] der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx verfügbaren Kontaktmöglichkeit zu übermitteln. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Erwiderung innerhalb von 45 Tagen ab Empfang der Beanstandung mitteilen. Die an den Kundendienst gesandte Beanstandung muss folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft bzw. der Subjekte, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze Beschreibung des Beschwerdegrundes und sämtliche Unterlagen, die dienlich sind, um den Vorfall und die entsprechenden Umstände vollständig zu beschreiben. Falls die Beanstandungen die (Nicht-)Einhaltung durch die Versicherungsgesellschaft bzw. ihre Versicherungsgutachter der Bestimmungen des Kodex über die Privatversicherungen, der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen bzw. des Italienischen Verbraucherschutzkodex betreffen, sowie falls der Beanstandende nicht mit dem Ergebnis der an die Versicherungsgesellschaft übermittelten Beanstandung zufrieden ist, bzw. falls innerhalb der Frist von 45 Tagen jegliche Erwiderung unterblieben ist, hat er vor der Einleitung eines Gerichtsstreits die Möglichkeit, die Italienische Aufsichtsbehörde für Versicherungen schriftlich zu kontaktieren, unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten: IVASS Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni - Servizio Tutela del Consumatore [Verbraucherschutzabteilung], Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx (Fax: 00.00000000 bzw. mittels zertifizierter E-Mail [PEC] an das Postfach für die Verbraucherschutzabteilung xxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx). Die besagten Beanstandungen müssen folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden, sowie eventuell die Telefonnummer; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, des Maklers oder des Gutachters, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze und vollständige Beschreibung des Beanstandungsgrundes; d) Kopie der bereits bei der Versicherungsgesellschaft eingereichten Beanstandung, sowie der eventuell durch die Versicherungsgesellschaft erfolgten Erwiderung, jeweils im Fall einer unterbliebenen Erwiderung innerhalb der Frist von 45 Tagen bzw. im Fall einer als nicht zufriedenstellend erachteten Erwiderung; e) sämtliche Unterlagen, die nützlich sind, um die entsprechenden Umstände möglichst vollständig zu beschreiben. Die Beanstandung kann auch bei der Italienischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen IVASS unter Verwendung des auf der Internetseite der IVASS-Aufsichtsbehörde (xxx.xxxxx.xx) unter der folgenden Adresse verfügbaren Formulars eingereicht werden: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx/Xxxxxxxx0_Xxxxx_xx_xxxxxxx.xxx. Falls der Kundendienst der Versicherungsgesellschaft die Beanstandung abweist oder ihr nur teilweise stattgibt, verbleibt dem Beanstandenden vor der Einleitung eines Gerichtsstreits, zusätzlich zur Möglichkeit die IVASS-Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit zu betrauen, auch die Möglichkeit, sich alternativer Streitbeilegungssysteme zu bedienen. Es handelt sich dabei um die folgenden: • paritätische Schlichtung: im Fall einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden mit einem Schadensersatz für Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro ist es möglich, sich an einen der Verbraucherschutzverbände zu wenden, die an der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Gesamtstaatlichen Verband der Versicherungsunternehmen (ANIA) beteiligt sind; • zivilrechtliche Mediation gemäß der Gesetzesvertretenden Verordnung 28/2010, durch Einreichung eines Antrags bei der von den Parteien frei gewählten Mediationsstelle. Der Leiter dieser Stelle ernennt einen Mediator und beraumt das erste Treffen zwischen den Parteien an, die mit dem Beistand eines Rechtsanwalts teilnehmen müssen. Diese Möglichkeit findet keine Anwendung im Fall von Streitigkeiten über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden; • Schiedsverfahren, gemäß Artikel 806 ff. der italienischen Zivilprozessordnung, das entweder kraft einer Schiedsklausel, sofern im Vertrag (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vorgesehen, oder durch den Abschluss einer Vereinbarung, die den Schiedsrichtern die Befugnis zur Entscheidung der Streitigkeit einräumt, aktiviert werden kann; • Vereinbarung zur Durchführung einer unterstützten Verhandlung, gemäß dem Gesetzesdekret 132/2014 und dessen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Diese Möglichkeit findet Anwendung, um vor Gericht eine Klage bezüglich einer Streitigkeit über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden einleiten zu können. Dieses Verfahren wird durch die Einladung der einen Partei an die andere aktiviert, eine Vereinbarung zu treffen, mit der sie sich verpflichten, fair zusammenzuarbeiten, um die Beilegung der Streitigkeit mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte oder eines einzelnen Anwalts herbeizuführen. Modell 35000 – Ausgabe Juni 2018 Haftpflicht, Brand und Diebstahl, Glasbruch und finanzielle Verluste, Kasko, Kaskoversicherung, Naturereignisse und soziopolitische Ereignisse, Führerscheinentzug, Rechtsschutz, Assistance, Fahrerunfallversicherung • dem Informationsblatt • dem Glossar • den Versicherungsbedingungen Zurich Connect ist eine Marke der Zurich Insurance Company Ltd, Generalvertretung für Italien Inhaltsverzeichnis Einleitung ........................................................................................................................................................... s. 2 Informationsblatt ................................................................................................................................... s. 2 A. Informationen über die Versicherungsgesellschaft ....................................... s. 1 des Informationsblatts B. Informationen über den Versicherungsvertrag ............................................... s. 1 des Informationsblatts C. Informationen über Entschädigungsverfahren und Beschwerden ............. s. 5 des Informationsblatts Glossar ................................................................................................................................................................. s. 2 10 Information zum Datenschutz s. 13 Versicherungsbedingungen ...................................................................................................... s. 5 15 Allgemeine Versicherungsbedingungen ............................................................. s. 1 der Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Abschnitt 1 - Haftpflicht ......................................................................................... s. 8 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 2 Diebstahl und Brand ........................................................................ s. 21 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 3 - Glasbruch und finanzielle Verluste................................................. s. 22 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 4 - Kasko ................................................................................................. s. 23 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 5 Naturereignisse und soziopolitische Ereignisse .......................... s. 24 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 6 Führerscheinentzug ......................................................................... s. 25 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 7 Rechtsschutz .................................................................................... s. 26 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 8 Assistance .......................................................................................... s. 29 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 9 Fahrerunfallversicherung ................................................................ s. 35 der Versicherungsbedingungen Nützliche Hinweise für den Schadenfall.................................................................. s. 52 Einleitung Sehr geehrter Kunde, diese Informationsunterlagen enthalten die Bedingungen, die Ihren Versicherungsvertrag mit Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien und die von dieser Gesellschaft angebotenen Versicherungsleistungen regeln. Um das Lesen der Unterlagen zu erleichtern, haben wir ein Glossar (S. 10) zusammengestellt, das die Bedeutung einiger häufig auftretender Begriffe für die Parteien definiert. Diese Begriffe sind, wenn sie im Text vorkommen blau hervorgehoben. Außerdem haben wir einige Sätze, denen Sie besondere Aufmerksam widmen sollten, in Fettschrift hervorgehoben, wie auch die mit Hinweis gekennzeichneten Abschnitte. Informationsblatt Versicherungsvertrag für Personenkraftwagen

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung

Informationen über die zum Schutz des Vertragspartners verfügbaren Mittel. Eventuelle Beanstandungen bezüglich der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit der Versicherungsgesellschaft, der Zuweisung einer Haftung für einen Schadensfall, der Wirksamkeit der erbrachten Leistung, der Quantifizierung und Zahlung der geschuldeten Beträge müssen der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitgeteilt werden; sie sind unter Verwendung der folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Abteilung für Beschwerdemanagement, Ufficio Gestione Reclami di Zurich Insurance Company Ltd – Rappresentanza Generale per l’Italia zu adressieren: • Post: Xxx Xxxxxxx Xxxxxx 23, 20159 Milano; • Fax: 00.0000.0000; • Email: xxxxxxx@xxxxxx.xx; • Zertifizierte E-Mail [PEC]: xxxxxxx@xxx.xxxxxx.xx. Es ist außerdem auch möglich, die Beanstandung unter Verwendung der im Abschnitt “Contattaci” [Kontaktieren Sie uns] der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx verfügbaren Kontaktmöglichkeit zu übermitteln. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Erwiderung innerhalb von 45 Tagen ab Empfang der Beanstandung mitteilen. Die an den Kundendienst gesandte Beanstandung muss folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft bzw. der Subjekte, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze Beschreibung des Beschwerdegrundes und sämtliche Unterlagen, die dienlich sind, um den Vorfall und die entsprechenden Umstände vollständig zu beschreiben. Falls die Beanstandungen die (Nicht-)Einhaltung durch die Versicherungsgesellschaft bzw. ihre Versicherungsgutachter der Bestimmungen des Kodex über die Privatversicherungen, der entsprechenden Umsetzungsbestimmungen bzw. des Italienischen Verbraucherschutzkodex betreffen, sowie falls der Beanstandende nicht mit dem Ergebnis der an die Versicherungsgesellschaft übermittelten Beanstandung zufrieden ist, bzw. falls innerhalb der Frist von 45 Tagen jegliche Erwiderung unterblieben ist, hat er vor der Einleitung eines Gerichtsstreits die Möglichkeit, die Italienische Aufsichtsbehörde für Versicherungen schriftlich zu kontaktieren, unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten: IVASS Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni - Servizio Tutela del Consumatore [Verbraucherschutzabteilung], Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx (Fax: 00.00000000 bzw. mittels zertifizierter E-Mail [PEC] an das Postfach für die Verbraucherschutzabteilung xxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx). Die besagten Beanstandungen müssen folgende Informationen enthalten: a) Vorname, Nachname und Wohnsitz bzw. Sitz des Beanstandenden, sowie eventuell die Telefonnummer; b) Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, des Maklers oder des Gutachters, auf deren Handlungen sich die Beanstandung bezieht; c) kurze und vollständige Beschreibung des Beanstandungsgrundes; d) Kopie der bereits bei der Versicherungsgesellschaft eingereichten Beanstandung, sowie der eventuell durch die Versicherungsgesellschaft erfolgten Erwiderung, jeweils im Fall einer unterbliebenen Erwiderung innerhalb der Frist von 45 Tagen bzw. im Fall einer als nicht zufriedenstellend erachteten Erwiderung; e) sämtliche Unterlagen, die nützlich sind, um die entsprechenden Umstände möglichst vollständig zu beschreiben. Die Beanstandung kann auch bei der Italienischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen IVASS unter Verwendung des auf der Internetseite der IVASS-Aufsichtsbehörde (xxx.xxxxx.xx) unter der folgenden Adresse verfügbaren Formulars eingereicht werden: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx/Xxxxxxxx0_Xxxxx_xx_xxxxxxx.xxx. Falls der Kundendienst der Versicherungsgesellschaft die Beanstandung abweist oder ihr nur teilweise stattgibt, verbleibt dem Beanstandenden vor der Einleitung eines Gerichtsstreits, zusätzlich zur Möglichkeit die IVASS-Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit zu betrauen, auch die Möglichkeit, sich alternativer Streitbeilegungssysteme zu bedienen. Es handelt sich dabei um die folgenden: • paritätische Schlichtung: im Fall einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden mit einem Schadensersatz für Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro ist es möglich, sich an einen der Verbraucherschutzverbände zu wenden, die an der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Gesamtstaatlichen Verband der Versicherungsunternehmen (ANIA) beteiligt sind; • zivilrechtliche Mediation gemäß der Gesetzesvertretenden Verordnung 28/2010, durch Einreichung eines Antrags bei der von den Parteien frei gewählten Mediationsstelle. Der Leiter dieser Stelle ernennt einen Mediator und beraumt das erste Treffen zwischen den Parteien an, die mit dem Beistand eines Rechtsanwalts teilnehmen müssen. Diese Möglichkeit findet keine Anwendung im Fall von Streitigkeiten über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden; • Schiedsverfahren, gemäß Artikel 806 ff. der italienischen Zivilprozessordnung, das entweder kraft einer Schiedsklausel, sofern im Vertrag (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vorgesehen, oder durch den Abschluss einer Vereinbarung, die den Schiedsrichtern die Befugnis zur Entscheidung der Streitigkeit einräumt, aktiviert werden kann; • Vereinbarung zur Durchführung einer unterstützten Verhandlung, gemäß dem Gesetzesdekret 132/2014 und dessen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Diese Möglichkeit findet Anwendung, um vor Gericht eine Klage bezüglich einer Streitigkeit über den Ersatz von durch die Benutzung von Fahrzeugen verursachten Schäden einleiten zu können. Dieses Verfahren wird durch die Einladung der einen Partei an die andere aktiviert, eine Vereinbarung zu treffen, mit der sie sich verpflichten, fair zusammenzuarbeiten, um die Beilegung der Streitigkeit mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte oder eines einzelnen Anwalts herbeizuführen. Modell 35001 – Ausgabe Juni 2018 Haftpflicht, Diebstahl und Brand, Teilkasko Kollision, Rechtsschutz, Assistance, Fahrerunfallversicherung • dem Informationsblatt • dem Glossar • den Versicherungsbedingungen Zurich Connect ist eine Marke der Zurich Insurance Company Ltd, Generalvertretung für Italien Inhaltsverzeichnis Einleitung ........................................................................................................................................................... s. 1 Informationsblatt ................................................................................................................................... s. 1 A. Informationen über die Versicherungsgesellschaft ....................................... s. 1 des Informationsblatts B. Informationen über den Vertrag ....................................................................... s. 1 des Informationsblatts C. Informationen über Entschädigungsverfahren und Beschwerden ............. s. 5 des Informationsblatts Glossar ................................................................................................................................................................. s. 2 8 Information zum Datenschutz s. 11 Versicherungsbedingungen ...................................................................................................... s. 5 13 Allgemeine Versicherungsbedingungen ............................................................. s. 1 der Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Abschnitt 1 - Haftpflicht ......................................................................................... s. 8 7 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 2 Diebstahl und Brand ........................................................................ s. 17 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 3 Teilkasko Kollision ............................................................................. s. 17 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 4 Teilkasko Schutzkleidung ................................................................ s. 18 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 5 Rechtsschutz .................................................................................... s. 19 der Versicherungsbedingungen Abschnitt 6 Assistance .......................................................................................... s. 22 der Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Abschnitt 7 Fahrerunfallversicherung ............................................................... s. 28 der Versicherungsbedingungen Nützliche Hinweise für den Schadenfall.................................................................. s. 43 Einleitung Sehr geehrter Kunde, diese Informationsunterlagen enthalten die Bedingungen, die Ihren Versicherungsvertrag mit Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien und die von dieser Gesellschaft angebotenen Versicherungsleistungen regeln. Um das Lesen der Unterlagen zu erleichtern, haben wir ein Glossar (S. 8) zusammengestellt, das die Bedeutung einiger häufig auftretender Begriffe für die Parteien definiert. Diese Begriffe sind, wenn sie im Text vorkommen blau hervorgehoben. Außerdem haben wir einige Sätze, denen Sie besondere Aufmerksam widmen sollten, in Fettschrift hervorgehoben, wie auch die mit Hinweis gekennzeichneten Abschnitte. Informationsblatt Versicherungsvertrag für Motorräder und Kleinkrafträder Einen Kostenvoranschlag bekommt man vom Kunden- dienst von montags bis samstags von 8.30 bis 19.30 Uhr unter der Nummer 00.00.000.000 oder auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx. Dieser Kostenvoranschlag wird auf der Grundlage der individuell wählbaren Elemente des Versicherungstarifs sowie des angebotenen Vertragstyps erstellt und ist unentgeltlich.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder