Begleitung Minderjähriger Musterklauseln

Begleitung Minderjähriger. Xxxxx der Versicherte mit Kindern unter 15 Jahren, welche ebenfalls versichert sind, und ist er nach ei- nem Verkehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, nicht in der Lage, sich um die minderjährigen Kinder zu kümmern, stellt die Organisationsstruktur einem in Itali- en wohnhaften und im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen ein Flugticket (Economy Class) oder Bahnticket (1. Klasse) für die Hin- und Rückreise zur Ver- fügung, damit er zu den minderjährigen Kindern reisen, sich um sie kümmern und sie an ihren Wohnort in Italien zurückbringen kann. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro pro Schadenfall. Die Aufenthaltskosten des Familienangehörigen sind ausgeschlossen. Der Versicherte muss Namen, Adresse und Telefonnummer des Familienangehörigen angeben, damit die Organisationsstruktur ihn benachrichtigen und die Reise organisieren kann.
Begleitung Minderjähriger. Wenn der Versicherte • mit einem oder mehreren Minderjährigen unter 15 Jahren reist und • sich nicht um sie kümmern kann wegen einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls, an dem das Fahrzeug beteiligt war, stellt die Organisationszentrale einem in Italien ansässigen Familienmitglied ein Hin- und Rückflugticket (Economy-Klasse) oder ein Zugticket (erste Klasse) zur Verfügung, damit es die Minderjährigen erreichen, sie betreuen und an ihren Wohnort in Italien zurückbringen kann. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro pro Schadenfall. Die Aufenthaltskosten des Familienangehörigen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Der Versicherte muss Namen, Adresse und Telefonnummer des Familienangehörigen angeben, damit die Organisationszentrale denselben benachrichtigen und die Reise organisieren kann. Der Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde ereignet.
Begleitung Minderjähriger. Wenn als Folge des Schadensfalls, einer Krankheit oder höherer Gewalt, der Versicherte nicht in der Lage sein sollte, sich um die versicherten minderjährigen Mitreisenden unter 15 Jahren zu kümmern, stellt die Organisationsstruktur auf Kosten von Europ Assistance ein Bahnticket erster Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class bei, für die Hin- und Rückreise. Dadurch soll es einem Familienangehörigen ermöglicht werden, die Minderjährigen zu erreichen, sich um diese zu kümmern und sie zu ihrem Wohnsitz zu begleiten.
Begleitung Minderjähriger. Ist es einem Begünstigten im Rahmen der durch Kapitel 3 gedeckten Ereignisse nicht mehr möglich, sich um mit ihm reisende Minderjährige zu kümmern oder müssen diese aus denselben Gründen vorzeitig heimreisen, übernimmt der TCS die Reisekosten (Zugbillet, Flugticket Economy Claas) und die Aufenthaltskosten (Mittelklassehotel mit Frühstück) entweder für eine Person, die mit der Begleitung der Minderjährigen bis zu deren Wohnsitz beauftragt wurde, oder für eine zu diesem Zweck vom TCS beauftragte Person. Die Reise muss mit dem vorherigen Einverständnis des TCS organisiert werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.