Reise eines Familienangehörigen Musterklauseln

Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte nach einem Verkehrs- unfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, ins Krankenhaus oder in eine Pflegeanstalt eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte nicht vor zehn Tagen verlegt werden, stellt die Organisationsstruktur ein Bahnticket 1. Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger den Versicherten im Krankenhaus aufsuchen kann. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro.
Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte infolge einer Verletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls, in den das Fahrzeug verwickelt war, ins Krankenhaus oder Pflegeheim eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte frühestens in 10 Tagen verlegt werden, stellt die Organisationszentrale ein Bahnticket (erste Klasse) oder ein Flugticket (Economy Class) für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger, sofern derselbe in Italien wohnhaft ist, sich zum eingelieferten Versicherten begeben kann. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro. Der Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde ereignet.
Reise eines Familienangehörigen. Ist der Versicherungsnehmer für einen Zeitraum über 7 Tage in einer Krankenhauseinrichtung stationär untergebracht, übernimmt die Organisationsstruktur auf Kosten von Europ Assistance eine Hin- und Rückfahrt in einem Zugabteil erster Klasse oder einen Hin- und Rückflug in der Economy Class, um einem mit ihm zusammenlebenden Angehörigen die Anreise zu ermöglichen.
Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte infolge einer Verletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls, in den das Fahrzeug verwickelt war, ins Krankenhaus oder Pflegeheim eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte frühestens in 10 Tagen verlegt werden, stellt die Organisationszentrale ein Bahnticket (erste Klasse) oder ein ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 58 von 107 Flugticket (Economy Class) für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger, sofern derselbe in Italien wohnhaft ist, sich zum eingelieferten Versicherten begeben kann. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro. Der Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde ereignet.
Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte nach einem Ver- kehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, ins Kran- kenhaus oder Pflegeheim eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte nicht vor zehn Tagen verlegt werden, stellt die Einsatzzentrale ein Bahnticket 1. Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger den Versi- cherten im Krankenhaus aufsuchen kann. Die Versiche- rungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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