Ersatzteilversand Musterklauseln

Ersatzteilversand. Wenn nach einem Schadenfall die für die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges unerlässlichen und für dessen Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden können, werden diese von der Organisationsstruktur auf dem schnellstmöglichen Wege unter Beachtung der örtli- chen Vorschriften für den Transport von Waren im Allgemei- nen und von Fahrzeugersatzteilen im Besonderen zugestellt, sofern sie über die offiziellen Vertragshändler in Italien be- schafft werden können. Der Versicherte trägt lediglich die Kosten der Ersatzteile und die allfälligen Zollgebüh- ren, während die Beschaffungs- und Versandkosten von der Gesellschaft übernommen werden. Die Versicherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde).
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versi- cherer dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten. Der Versicherer übernimmt auch die evtl. erforderlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahr- zeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Auf Wunsch des Ver- sicherungsnehmers wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach den Ziffern II. (1) bis II. (3) sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Muss das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft oder Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt untergestellt werden, trägt der Versi- cherer die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Der Versicherer trägt bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unterstellung bis zur Durch- führung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit.
Ersatzteilversand. Wenn Ersatzteile an einem ausländischen Schadenort oder in des- sen Nähe nicht beschafft werden können, sorgen wir für den Er- satzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Versandkosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen.
Ersatzteilversand. A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi- sieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk- statt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland, wenn – das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge- gangenen Diebstahl, ohne dass ein Totalschaden vor- liegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle des Fahrzeugrücktransports eine Transportmöglichkeit, um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin- gen (Pick-up-Service). A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- men, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- zeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: – Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder – eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und – eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland, – eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch- land oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- zeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kos...
Ersatzteilversand. VSV 1.8 – 01.2002 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und überneh- men alle entstehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Können nach einer Panne oder einem Unfall Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir tragen alle ent- stehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Wenn erforderliche Ersatzteile an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden können, sorgen wir für den Ersatzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Ver- sandkosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen.
Ersatzteilversand. Wenn infolge einer Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisem oder versuchtem) Diebstahl, (auch versuchtem) Raub die für die Fahrtüchtigkeit des Personenkraftwagens unerlässlichen und für dessen Reparatur erforderlichen Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden können, werden diese von der Organisationszentrale auf dem schnellstmöglichen Weg unter Beachtung der örtlichen Vorschriften für den Transport von Waren im Allgemeinen und von Fahrzeugersatzteilen im Besonderen gesucht und zugesandt. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich die Such- und Versandkosten. Nach seiner Rückkehr von der Reise, muss der Versicherte somit die Kosten für die Ersatzteile und eventuelle Zollgebühren erstatten. • wenn sich der Schadenfall in einer Entfernung von mehr als 25 km vom Wohnort des Versicherten ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 51 von 101 • ausschließlich wenn die Ersatzteile bei den offiziellen Vertragshändlern in Italien verfügbar sind.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Scha- denort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer dafür, dass der VN diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten.