Ersatzteilversand. Wenn nach einem Schadenfall die für die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges unerlässlichen und für dessen Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden können, werden diese von der Organisationsstruktur auf dem schnellstmöglichen Wege unter Beachtung der örtli- chen Vorschriften für den Transport von Waren im Allgemei- nen und von Fahrzeugersatzteilen im Besonderen zugestellt, sofern sie über die offiziellen Vertragshändler in Italien be- schafft werden können. Der Versicherte trägt lediglich die Kosten der Ersatzteile und die allfälligen Zollgebüh- ren, während die Beschaffungs- und Versandkosten von der Gesellschaft übernommen werden. Die Versicherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde).
Ersatzteilversand. A.3.7.4 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entste- henden Versandkosten. Wir übernehmen auch die eventuell erfor- derlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. A.3.7.5 Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versiche- rungsnehmers. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach A.3.7.1 bis A.3.7.3 sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen wir für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz. A.3.7.6 Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in eine Werkstatt untergestellt wer- den, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. A.3.7.7 Wir tragen bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unter- stellung bis zur Durchführung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versi- cherer dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten. Der Versicherer übernimmt auch die evtl. erforderlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen.
Ersatzteilversand. Wenn Ersatzteile an einem ausländischen Schadenort oder in des- sen Nähe nicht beschafft werden können, sorgen wir für den Er- satzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Versandkosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und überneh- men alle entstehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Können nach einer Panne oder einem Unfall Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir tragen alle ent- stehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Wenn erforderliche Ersatzteile an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden können, sorgen wir für den Ersatzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Ver- sandkosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen.
Ersatzteilversand. Wenn infolge einer Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisem oder versuchtem) Diebstahl, (auch versuchtem) Raub die für die Fahrtüchtigkeit des Personenkraftwagens unerlässlichen und für dessen Reparatur erforderlichen Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden können, werden diese von der Organisationszentrale auf dem schnellstmöglichen Weg unter Beachtung der örtlichen Vorschriften für den Transport von Waren im Allgemeinen und von Fahrzeugersatzteilen im Besonderen gesucht und zugesandt. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich die Such- und Versandkosten. Nach seiner Rückkehr von der Reise, muss der Versicherte somit die Kosten für die Ersatzteile und eventuelle Zollgebühren erstatten. • wenn sich der Schadenfall in einer Entfernung von mehr als 25 km vom Wohnort des Versicherten ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 51 von 101 • ausschließlich wenn die Ersatzteile bei den offiziellen Vertragshändlern in Italien verfügbar sind.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versi- cherten Fahrzeuges an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer dafür, dass der VN die- se auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten.
Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versi- cherten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organisiert der Versicherer, dass die versi- cherte Person diese auf dem schnellstmöglichen Wege erhält und trägt alle entstehenden Versand- und Zollkosten. A.3.1.8. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem auslän- dischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta- gen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Re- paraturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, organisiert der Versicherer den Transport des Fahrzeugs zu einer geeigneten Werkstatt und trägt die hier- durch entstehenden Kosten bis maximal zur Höhe der Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person. A.3.1.9. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall Muss das versicherte Fahrzeug