Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers Musterklauseln

Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönli- chen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Adresse und Kontoverbindung, Mobilfunknummer und gültiges Kontrollmedium) unverzüglich der ENSO NETZ GmbH über das Nutzerportal oder die in Ziffer 15 genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die ENSO NETZ GmbH berechtigt, dem Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z. B. Adresse, Kontoverbindung und gültige Ermäßigungsberechtigung) bei Veränderungen selbst zu aktualisieren bzw. Änderungen unverzüglich der OVPS mbH mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die OVPS mbH berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Das persönliche Passwort, das vom Nutzer bei der Anmeldung für seinen persönlichen Zugang zum Abo-Portal angegeben wurde, ist vom Nutzer gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Der Nutzer hat die OVPS mbH umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Xxxxx Xxxxxx trägt die verschuldensunabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Abo-Portals.
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z. B. Adresse, Kontoverbindung und gültige Ermäßigungsberechtigung) bei Veränderungen selbst zu aktualisieren bzw. Änderungen unverzüglich der RVSOE GmbH mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die RVSOE GmbH berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Das persönliche Passwort, das vom Nutzer bei der Anmeldung für seinen persönlichen Zugang zum Abo-Portal angegeben wurde, ist vom Nutzer gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Der Nutzer hat die RVSOE GmbH umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Xxxxx Xxxxxx trägt die verschuldensunabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Abo-Portals.
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Adresse und Kontoverbindung, Handynummer und Kontrollmedium) unverzüglich dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, dem Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten. Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder, das Verkehrsunternehmen, andere Verkehrsunternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Beim Datentransfer des HandyTickets können Kosten entstehen. Diese richten sich nach der jeweiligen Nutzungsvereinbarung mit dem Netzanbieter des Kunden.“
Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, seine bei der Anmeldung zum Abo-Portal angegebenen persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Adresse, Kontoverbindung und gültige Ermäßigungsberechtigung) bei Veränderungen selbst zu aktualisieren bzw. Änderungen unverzüglich der DVB AG mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die DVB AG berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Das persönliche Passwort, das vom Nutzer bei der Anmeldung für seinen persönlichen Zugang zum Abo- Portal angegeben wurde, ist vom Nutzer gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Der Nutzer hat die DVB AG umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Xxxxx Xxxxxx trägt die verschuldensunabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Abo-Portals.

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  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

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