Dienstleistungen Dritter Musterklauseln

Dienstleistungen Dritter. Die Cloud- Dienstleistungen können bestimmte Eigenschaften und Funktionalitäten enthalten, die den Kunden mit einer bestimmten Funktionalität oder Zugang zu Dienstleistungen Dritter verbinden oder ihm Zugang dazu verschaffen, einschließlich Websites, Netzwerke, Systeme, Informationen und Datenbanken, Anwendungen, Software, Programme, Produkte oder Dienstleistungen und das Internet insgesamt; Der Kunde erkennt an, dass Trimble für solche Dienstleistungen nicht verantwortlich ist. Jegliche derartige Aktivitäten und jegliche mit diesen verbundenen Bestimmungen laufen/herrschen nur zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Trimble trägt keine Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung für eine jegliche(n) derartige(n) Korrespondenz, Kauf oder Verkaufsförderung zwischen dem Kunden und einem jeglichen derartigen Dritten. Der Kunde sollte, soweit er dies für notwendig oder angemessen hält, eine jegliche Untersuchung durchführen, bevor er mit irgendeinem solchen Dritten irgendeine Online- oder Offline- Transaktion eingeht. Der Kunde ist allein für seine Geschäfte mit einem jeglichen Dritten im Zusammenhang mit den Cloud- Dienstleistungen verantwortlich, einschließlich der Lieferung und Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen. Sollte der Kunde aufgrund der Nutzung jeglicher Dienstleistungen Dritter irgendwelche Probleme haben oder Daten- oder sonstige Verluste aufgrund von Problemen mit jeglichen sonstigen Dienstleistern des Kunden oder irgendeines Dritten haben, trägt Trimble keine Verantwortung, außer wenn das Problem eine direkte Folge von Verletzungen durch Trimble war.
Dienstleistungen Dritter. Stammt ein Dienst oder eine Zusatzdienstleistung von einem Drittanbieter (z.B. Mehrwertdienste), schliesst der Kunde ohne anderslautende Vereinbarung den Vertrag mit diesem Dritten ab und es sind dessen Vertragsbedingungen und Konditionen massgebend. Die Leistung von Sunrise beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zum anderen An- bieter. Je nach Dienstleistung kann Sunrise für diesen die Ge- bühren einfordern und das Inkasso übernehmen. Der Kunde kann den Zugang zu telefonischen Mehrwertdiensten mit In- kasso durch Sunrise insgesamt oder nur den Zugang zu ent- sprechenden erotischen Mehrwertdiensten sperren, soweit von Sunrise nicht eine differenziertere Sperrung ermöglicht wird. Sunrise übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für solche Anbieter bzw. dessen Dienstleistungen.
Dienstleistungen Dritter. 17.1 Die Newman GmbH wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln. 17.2 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird die Newman GmbH Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung. 17.3 Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch die Newman GmbH ergeben, wird die Newman GmbH den Kunden hierüber so früh wie möglich benach- richtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinba- ren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt. 17.4 Die Newman GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienst- leister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. 17.5 Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat die Newman GmbH keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist die Newman GmbH nicht verpflichtet, die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat die Newman GmbH Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
Dienstleistungen Dritter. Die Parteien sind hinsichtlich der Durchführung des EDI-Verfahrens berechtigt, sich Dritten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu bedienen, sofern dies der jeweils anderen Partei vorher mitgeteilt wird. Dies entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen. Jede Partei ist gegenüber der anderen Partei für die Handlungen, Fehler oder Versäumnisse beigezogener Dritter wie für eigenes Handeln verantwortlich, es sei denn, eine Partei hat die Dienste von Dritten auf Anweisung der anderen Partei in Anspruch genommen. 5.Beweiszulässigkeit und Rechtswirkung von EDI-Nachrichten Die Parteien vereinbaren, dass elektronische Nachrichten, die den im Anhang ./1 definierten Normen entsprechen und gemäß den Regeln dieser Rahmenvereinbarung übersandt werden, gleiche Bindungswirkung und Rechtswirkung wie schriftliche Nachrichten entfalten und im Streitfall die Aufzeichnungen von EDI-Nachrichten, die sie gemäß den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung gespeichert haben, vor Gericht zulässig sind und ein Beweismittel für die darin enthaltenen Fakten darstellen, sofern kein gegenteiliger Beweis erbracht wird. Jeder Empfänger von Nachrichten ist - außer im offensichtlichen Missbrauchsfall - berechtigt und verpflichtet, diese Nachrichten so zu verarbeiten, wie sie in sein EDV-System gelangt sind. Verzögerungen durch den Netzbetreiber oder den Betreiber eines dazwischengeschalteten Nachrichtenübermittlungsdienstleisters und Übertragungsfehler gehen zu Lasten des Absenders. Der Empfänger von Nachrichten ist aber im Fall von Meinungsverschiedenheiten verpflichtet, dem Absender einen Ausdruck der Protokolldatei zur Verfügung zu stellen und - falls die Aufbewahrungsfrist noch nicht vorbei ist - auch einen Ausdruck aus dem Eingangsprotokoll.
Dienstleistungen Dritter. Stammt ein über das Netzwerk von Sunrise gegen- über dem Kunden erbrachter Dienst von einem Dritt- anbieter (z.B. Mehrwertdienste, Content-Dienste), so schliesst der Kunde ohne anderslautende Vereinba- rung den Vertrag mit diesem Dritten direkt ab und es sind dessen Vertragsbedingungen und Konditionen massgebend. Die Leistung von Sunrise beschränkt sich auf die Be- reitstellung des technischen Zugangs zum anderen Anbieter. Sunrise kann für den Dritten das Inkasso übernehmen. Sunrise kann die Nutzung von kostenpflichtigen Mehr- wertdiensten auf eine jährliche Limite pro Kunde be- schränken, unabhängig von der Anzahl der benutzten Anschlüsse. Sunrise kann Mehrwertdienste (insb. 090x-Nummern und SMS-Kurznummern), für die Sunrise das Inkasso übernimmt, standardmässig sperren oder mit einer jährlichen Nutzungs-Limite versehen. Ansonsten kann der Kunde den Zugang selbst zu Mehrwertdiensten insgesamt oder differenziert für einzelne Kategorien sperren. Bei bestrittenen Rechnungen über Mehrwertdienst- leistungen hat sich der Kunde mit dem Anbieter der Mehrwertdienstleistungen direkt auseinanderzuset- zen, wobei Sunrise das Inkasso zeitweilig aussetzen kann.
Dienstleistungen Dritter. 6.1 Nimmt der Kunde über die Dienstleistungen von Eniwa auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch (z. B. Mehrwert- dienste, TV-Content-Dienste usw.), schliesst der Kunde einen allfälligen diesbezüglich notwendigen Vertrag di- rekt mit dem Drittanbieter ab und ist zur Einhaltung jener Vertragsbedingungen selbständig verantwortlich. 6.2 Die Abrechnung über die Benutzung der Dienstleistung Dritter erfolgt direkt mit dem Dritten, es sei denn, eine direkte Abrechnung über Eniwa ist mit Eniwa schriftlich vereinbart worden. 6.3 Der Kunde bleibt bei der Nutzung der Dienstleistungen Dritter zur Einhaltung der Nutzungs- und Vertragsbestim- mungen der Eniwa verpflichtet. 6.4 Eniwa übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haf- tung oder Gewährleistung im Zusammenhang mit Dienst- leistungen Dritter.
Dienstleistungen Dritter. Falls ein Dienst oder eine Zusatzdienstleistung von einem Drittanbieter angeboten wird (z.B. Mehrwertdienste), schliesst der Kunde den Vertrag vorbehältlich einer abweichenden Ver- einbarung direkt mit dem Drittanbieter, und es sind dessen Vertragsbedingungen und Konditionen massgebend. Die Leis- tung von ALDI SUISSE MOBILE beschränkt sich in diesem Fall auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zum Drittanbieter. Je nach Dienstleistung kann ALDI SUISSE MO- BILE für diesen die Gebühren einfordern und einziehen. Der Kunde kann den Zugang zu telefonischen Mehrwertdiensten mit Inkasso durch ALDI SUISSE MOBILE insgesamt oder nur den Zugang zu erotischen Diensten sperren, soweit von ALDI SUISSE MOBILE nicht eine differenziertere Sperrung ermög- licht wird. ALDI SUISSE MOBILE übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für solche Anbieter bzw. deren Dienst- leistungen.
Dienstleistungen Dritter. Wenn wir für Sie andere Dienstleistungen als Flugleistungen mit Dritten vereinbaren oder in Zusammenhang mit Transport- oder Dienstleistungen Dritter (Flugleistungen ausgenommen) Tickets oder Gutscheine z. B. für Hotelreservierung oder Autovermietung an Sie ausstellen, handeln wir lediglich als Vermittler. In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittunternehmens. Wir übernehmen keine Haftung für die Zusatzleistungen Dritter, Handlungen und Unterlassungen bei deren Bereitstellung oder deren Nichterfüllung, sofern dies nicht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht wurde; unsere Haftungsverpflichtung unterliegt den Bestimmungen aus Artikel 15 und wird durch diese beschränkt.
Dienstleistungen Dritter. Dienstleistungen von Frachtführern und anderen Lieferanten werden nur nach Vorlage objektiver, neutraler Dokumente beglichen.
Dienstleistungen Dritter. Bezieht der Kunde, gemeinsam oder unabhängig, Dienstleistungen gleichzeitig von xxxxxxxx.xxx und Dritten für ein oder mehrere Werke, so ist er hinsichtlich Einhaltung der für die Drittdienstleistungen geltenden Nutzungsbedingungen selber verantwortlich. Zudem ist er verpflichtet, mit Dritten über die Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen gesondert abzurechnen.