Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Sehr geehrte Damen und Herren, am 3. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensi- cherungssysteme (kurz DGSD-Umsetzungsgesetz) in Kraft getreten und mit ihm die Änderung des § 23a KWG, durch den Kreditinstitute zu erhöhten Infor- mationspflichten über den bestehenden Einlagensicherungsschutz gegenüber ihren Kunden verpflichtet werden. Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Kurzinformation der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zum bestehenden Einlagensiche- rungsschutz, an welche die Bank angeschlossen ist, sowie den Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die Bank zu- sätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehört. Durch die gesetzliche Einlagensicherung der EdB sind Ihre Einlagen bei der Bank bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro geschützt. Zudem sind Ihre Ein- lagen aufgrund der Zugehörigkeit der Bank zum BdB über die Sicherungsgrenze von 100.000,00 Euro hinaus wie folgt geschützt: • Bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Sicherungsgrenze je Kunde 20%, • bis zum 31. Dezember 2024 15% und • ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einla- gen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzerti- fikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zur jeweiligen Sicherungsgrenze können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx abfragen. Wir bitten Sie, die Informationen sorgfältig zu lesen, den Erhalt des Informationsbogens haben Sie bereits mit Ihrer Signatur auf den Kontoeröffnungsunter- lagen bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter- )nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderenNetzen können Gebühren anfallen.
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Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Sehr geehrte Damen und Herren, am 3. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensi- cherungssysteme (kurz DGSD-Umsetzungsgesetz) in Kraft getreten und mit ihm die Änderung des § 23a KWG, durch den Kreditinstitute zu erhöhten Infor- mationspflichten über den bestehenden Einlagensicherungsschutz gegenüber ihren Kunden verpflichtet werden. Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Kurzinformation der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zum bestehenden Einlagensiche- rungsschutz, an welche die Bank angeschlossen ist, sowie den Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die Bank zu- sätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehört. Durch die gesetzliche Einlagensicherung der EdB sind Ihre Einlagen bei der Bank bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro geschützt. Zudem sind Ihre Ein- lagen aufgrund der Zugehörigkeit der Bank zum BdB über die Sicherungsgrenze von 100.000,00 Euro hinaus wie folgt geschützt: • Bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Sicherungsgrenze je Kunde 20%, • bis zum 31. Dezember 2024 15% und • ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einla- gen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzerti- fikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zur jeweiligen Sicherungsgrenze können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx abfragen. Wir bitten Sie, die Informationen sorgfältig zu lesen, den Erhalt des Informationsbogens haben Sie bereits mit Ihrer Signatur auf den Kontoeröffnungsunter- lagen bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 85716 Unterschleißheim Deutschland T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter- )nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderenNetzen können Gebühren anfallen.
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