Initialisierungsmodus Musterklauseln

Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber Remote Service- Leistungen gemäß Ziff. 1.1. BENTELER verbindet sich daraufhin mit der Anlage des Auftraggebers.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber Remote Service-Leistungen gemäß Ziffer 1.1, woraufhin sich OLKO mit der Anlage des Auftraggebers verbindet.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber die Teleserviceeinrichtung. Nach Abschluss der Teleservice- Sitzung beendet der Auftraggeber die Verbindung mit dem Auftragnehmer nach Rücksprache. Für Kosten/Schäden, die sich durch eine nicht beendete Verbindung ergeben, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich zu machen.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber Remote Assist durch einen Anruf. SOMIC verbindet sich daraufhin mit der Anlage/Maschine beim Auftraggeber.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber TelePresence durch einen Service Request. manroland verbindet sich daraufhin mit der Maschine beim Auftraggeber.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Kunde die Ferndiagnoseeinrichtung. Nach Abschluss der Remote-Sitzung beendet der Kunde die Verbindung mit WEINIG nach Rücksprache. Für Kosten/Schäden, die sich durch eine nicht beendete Verbindung ergeben, ist WEINIG nicht verantwortlich zu machen.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall aktiviert der Auftraggeber die Fernwartungseinrichtung. Nach Abschluss der Fernwartungs-Sitzung beendet der Auftraggeber die Verbindung mit dem Auftragnehmer nach Rücksprache. Für Kosten/Schäden, die sich durch eine nicht beendete Verbindung ergeben, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich zu machen.
Initialisierungsmodus. Im Bedarfsfall initiiert der Auftraggeber Remote Service-Leistungen gemäß Ziff. 1.1. Xxxx verbindet sich daraufhin mit der Anlage des Auftraggebers.

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  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.