Common use of Inkrafttreten, Änderung und Kündigung von Handelsverträgen Clause in Contracts

Inkrafttreten, Änderung und Kündigung von Handelsverträgen. 2.1. Inkrafttreten a) Dreiparteien-Schweineringverträge treten in Kraft, wenn der Verkäufer*, Käufer* und SPF* den Vertrag unterschrieben haben, nach spätestens 7 Arbeitstagen (bei Export 15 Tage) nach Ausfertigung. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein unterschriebenes Angebot für Xxxx oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* und Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. b) Zweiparteien-Schweineringverträge treten in Kraft, wenn beide Parteien* den Vertrag unterschrieben haben. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein unterschriebenes Angebot für Kauf oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* bzw. Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. c) Die Auftragsbestätigung* tritt um 12.00 Uhr des zweiten Arbeitstags nach Absenden von SPF* per Briefpost, E-Mail* oder Telefax an Verkäufer* und/oder Käufer* in Kraft. Der Vertrag tritt jedoch dann nicht in Kraft, wenn Verkäufer* oder Käufer* oder SPF* vorher schriftlich Einspruch gegen den Vertragsinhalt eingelegt haben. Der Einspruch von Verkäufer* oder Käufer* muss per E-Mail* oder Telefax an SPF* gesendet werden. Rechtzeitiger Einspruch ist für alle drei Parteien* wirksam und erfolgt, ohne dass eine der Parteien* dafür haftbar wird. Mündliche Vereinbarungen treten bei Abschluss in Kraft.

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Inkrafttreten, Änderung und Kündigung von Handelsverträgen. 2.1. Inkrafttreten a) Dreiparteien-Schweineringverträge Schweineringe* treten in Kraft, wenn der Verkäufer*, Käufer* und SPF* den Vertrag unterschrieben haben, nach spätestens 7 Arbeitstagen (bei Export 15 Tage) nach Ausfertigung. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein unterschriebenes Angebot für Xxxx oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* und Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. b) Zweiparteien-Schweineringverträge Schweineringe* treten in Kraft, wenn beide Parteien* den Vertrag unterschrieben haben. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein unterschriebenes Angebot für Kauf oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* bzw. Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. c) Die Auftragsbestätigung* tritt wird wirksam um 12.00 Uhr des zweiten Arbeitstags nach Absenden von zwei Werktage, nachdem SPF* die Auftragsbestätigung* per Briefpost, E-Mail* oder Telefax an den Verkäufer* und/oder Käufer* in Kraftversandt hat. Der Vertrag tritt jedoch dann nicht in Kraft, wenn Verkäufer* oder Käufer* oder SPF* vorher schriftlich Einspruch gegen den Vertragsinhalt eingelegt haben. Der Einspruch von Verkäufer* oder Käufer* muss per E-Mail* oder Telefax an SPF* gesendet werden. Rechtzeitiger Einspruch ist für alle drei Parteien* wirksam und erfolgt, ohne dass eine der Parteien* dafür haftbar wird. Mündliche Vereinbarungen treten bei Abschluss in Kraft.

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Inkrafttreten, Änderung und Kündigung von Handelsverträgen. 2.1. Inkrafttreten a) Dreiparteien-Schweineringverträge Dreiparteienlieferverträge* treten in Kraft, wenn der Verkäufer*, Käufer* und SPF* den Vertrag unterschrieben haben, nach spätestens 7 Arbeitstagen (bei Export 15 Tage) nach Ausfertigung. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein ihr unterschriebenes Angebot für Xxxx oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag Liefervertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* und Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. b) Zweiparteien-Schweineringverträge Zweiparteienlieferverträge* treten in Kraft, wenn beide Parteien* den Vertrag unterschrieben haben. SPF* ist berechtigt, ohne Schadensersatz leisten zu müssen, ein ihr unterschriebenes Angebot für Kauf oder Verkauf gemäß dem verschickten Schweineringvertrag Liefervertrag zu annullieren, bevor der Vertrag von Verkäufer* bzw. Käufer* unterschrieben wurde, spätestens jedoch 14 Arbeitstage (bei Export 21 Arbeitstage) nach Vertragsausfertigung. c) Die Auftragsbestätigung* tritt um 12.00 Uhr des zweiten Arbeitstags nach Absenden von SPF* per Briefpost, E-Mail* oder Telefax an Verkäufer* und/oder Käufer* in Kraft. Der Vertrag tritt jedoch dann nicht in Kraft, wenn Verkäufer* oder Käufer* oder SPF* vorher schriftlich Einspruch gegen den Vertragsinhalt eingelegt haben. Der Einspruch von Verkäufer* oder Käufer* muss per E-Mail* oder Telefax an SPF* gesendet werden. Rechtzeitiger Einspruch ist für alle drei Parteien* wirksam und erfolgt, ohne dass eine der Parteien* dafür haftbar wird. d) Mündliche Vereinbarungen treten bei Abschluss in Kraft.

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