Insolvenzrisiko Musterklauseln

Insolvenzrisiko. Auch nach dem Eigentumserwerb durch die Kunden kann eine Insolvenz der Anbieterin, eines Vertrags- partners oder mehrerer Vertragspartner die Wert- haltigkeit der bereits eingelagerten oder der noch zu liefernden Metalle negativ beeinflussen.
Insolvenzrisiko. Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den Anleger zum Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals führen.
Insolvenzrisiko. Die Anleger tragen das Risiko der Insolvenz der Gesellschaft. Die Ansprüche der Anleger (als mittelbare oder unmittelbare Kommanditisten) gegenüber der Gesellschaft sind nicht gesichert und in der Insolvenz gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft nachrangig. Ansprüche der Anleger werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche der anderen Gläubiger beglichen wurden. In keinem Fall bietet die Gesellschaft oder die KVG eine Kapitalgarantie. Für die Ansprüche der Anleger bestehen kein Versicherungsschutz und keine Sicherung durch eine gesetzliche oder freiwillige Einrichtung der Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung. Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 43
Insolvenzrisiko. Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko gegenüber Bitpanda. Dieses Risiko ist nicht auf externe Ereignisse, wie etwa Cyber-Angriffe, beschränkt, vielmehr können auch sinkende Umsatzzahlen, steigende Kosten, unerwartete Verbindlichkeiten, erhebliche Rechtsstreitigkeiten, fehlerhafte Geschäftsentscheidungen und Ähnliches zu einer Insolvenz der Emittentin führen. Bitpanda unterliegt keiner gesetzlichen Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen oder Finanzinstitute, weswegen Anleger im Insolvenzfall keine Entschädigung von einer Entschädigungseinrichtung erhalten. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besicherung mittels Pfandrecht nicht als gänzlich sicher betrachtet werden sollte. Gegenstand des Pfandrechts der Anleger sind sämtliche Basiswerte der A-Token Produkte, wobei je nach Basiswert und dessen Entwicklung die Besicherung für Anleger im Insolvenzfall zu höheren oder niedrigeren Kapitalverlusten bis hin zum Totalverlust führen kann. Da sämtliche Erwerbsvorgänge auf der Bitpanda Plattform nur gegen Vorauszahlung erfolgen können, kann dieses Risiko erhöht sein.
Insolvenzrisiko. Eine Investition in Aktien trägt das Eigenkapitalrisiko mit sich. Im Fall der Insolvenz der Tacitus Capital AG kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Insbesondere werden zunächst vorrangig die Forderungen der Fremdkapitalgeber befriedigt, und erst nach deren vollständiger Erfüllung würde eine Rückzahlung auf die Aktien erfolgen. Künftige Verkäufe von Aktien der Altaktionäre Nach Durchführung der Notierung werden die Altaktionäre der Tacitus Capital AG noch in erheblichem Umfang an der Gesellschaft beteiligt sein. Sollten Altaktionäre in erheblichem Umfang Aktien über die Börse verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass dies den Kurs der Aktie der Gesellschaft nachteilig beeinflusst. Es wurden keine Haltevereinbarungen mit den Altaktionären getroffen, die eine Weiterveräußerung der Aktien einschränken („Lock-up-Vereinbarungen“). Veräußerbarkeit der Stückaktien Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar. Auch nach der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse kann jedoch nicht jederzeit eine ausreichende Nachfrage sichergestellt werden. Die Tacitus Capital AG hat keine feste Laufzeit, nach der die Gesellschaft liquidiert und das vorhandene anteilige Gesellschaftsvermögen an die Aktionäre verteilt wird. Sind die Stückaktien nicht über die Börse veräußerbar oder findet sich auch außerhalb der Börse kein Erwerber für die Aktien, so ist der Aktionär für unbestimmte Zeit an die Gesellschaft gebunden. Der Preis der Stückaktien der Gesellschaft unterliegt vielfältigen Markteinflüssen, wie der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, der Mitbewerber sowie Änderungen der Steuerpolitik und des Steuerrechts. Solche Einflüsse können den Marktpreis der Aktien unabhängig von der Ertrags- oder Finanzlage der Gesellschaft erheblich beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass unabhängig vom Geschäftsverlauf der Gesellschaft der Aktionär seine Beteiligung nicht oder nur mit Verlusten veräußern kann.
Insolvenzrisiko. Die Anleger tragen das Risiko der Insolvenz der Investment- gesellschaft. Die Ansprüche der Kommanditisten oder der Treu- geber (mittelbar über den Treuhandkommanditisten) gegenüber der Investmentgesellschaft sind nicht gesichert und in der Insolvenz gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger der Investmentgesellschaft nachrangig. Ansprüche der Anleger werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche der anderen Gläubiger beglichen wurden. In keinem Fall bietet die Investment- gesellschaft oder die KVG eine Kapitalgarantie. Sollte ein Anleger eine persönliche Anteilsfinanzierung in Anspruch nehmen, kann ein teilweises oder vollständiges Aus- bleiben von prognostizierten Auszahlungen dazu führen, dass der Anleger den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) seiner indivi- duellen Fremdfinanzierung nicht durch Rückflüsse aus seinem Anteil an der Investmentgesellschaft erbringen kann. Im Falle eines Totalverlusts des investierten Kapitals müsste der Anleger ggf. Zins und Tilgung aus seinem sonstigen Vermögen bedienen. Übersteigt diese Verpflichtung die wirtschaftliche Leistungs- fähigkeit des Anlegers, so kann dies zu seiner Insolvenz führen (siehe auch Abschnitt 5.4 »Maximales Risiko«, Seite 48). Zudem besteht im Falle einer persönlichen Anteilsfinanzierung das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungs- absicht des Anlegers nicht anerkennt, da möglicherweise auf- grund von zu hohen Fremdfinanzierungskosten kein Totalüber- schuss erzielt wird. In diesem Fall könnten dem Anleger von der Finanzverwaltung seine steuerlichen Verluste aus der Invest- mentgesellschaft aberkannt werden. Auch könnte er weder die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung noch sonstige Auf- wendungen steuerlich geltend machen.
Insolvenzrisiko. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten sind die Anleger nach Maßgabe der Insol- venzordnung mit den sonstigen nicht bevorrechtigten Gläubigern des Emittenten gleichgestellt. Das Vermögen des Emittenten wird verwertet und zur Befriedigung der jeweiligen Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderung zu den Gesamtverbindlichkeiten des Emittenten an diese verteilt. Eine bevorrechtigte Stellung der Anleger besteht nicht. Vor den Ansprüchen der Anleger werden insbesondere dinglich besicherte An- sprüche Dritter bedient. Es besteht auch keine Einlagensicherung. Es ist insoweit ein Totalverlust möglich.
Insolvenzrisiko. Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten. Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.
Insolvenzrisiko. Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin – Die Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führt regelmäßig zu einem Totalverlust.
Insolvenzrisiko. Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin. Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führt regelmäßig zu einem Totalverlust. Es gibt keine wie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrichtung.