Nachrangdarlehen Musterklauseln

Nachrangdarlehen. Beim Nachrangdarlehen wird die Rückzahlung des Darlehens durch eine so genannte „Rangrücktrittserklärung“ gegenüber anderen Gläu- bigern des Darlehensnehmers „nachrangig“ gestellt. Der Darlehens- geber tritt durch diese qualifizierte Nachrangklausel (Rangrücktritt) mit seinen Forderungen auf Rückzahlung der Darlehenssumme sowie auf die Verzinsung im Interesse des Fortbestandes des Darle-hens- nehmers hinter die Ansprüche anderer Gläubiger in dem Umfang zu- rück, wie es zur Vermeidung einer Krise z.B. einer Überschuldung des Darlehensnehmers erforderlich ist. Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und die Auszahlung der Zinsen sind solange und so- weit ausgeschlossen, als diese Forderung einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Für den Darlehensgeber besteht die Möglichkeit des Forderungsausfalls bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsansprüche, sollte es zu einer Unternehmenskrise oder zur Insolvenz kommen. Dabei ist das Risiko auf die Höhe des Darlehens begrenzt. Einfache Nachrangklauseln, die lediglich die Rangfolge der Rückzahlungsansprüche im Falle der Insolvenz oder Liquidation des kapitalannehmenden Unternehmens festlegen, reichen nicht aus, die Geldüberlassung als „bedingt“ anzusehen (vgl. Regierungsbegründung zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz, a.a.O.) Derartige Geschäfte werden daher regelmäßig als „unbedingt rückzahlbare Gel- der“ insoweit den Tatbestand des Einlagengeschäfts erfüllen. Für eine den Tatbestand des Einlagengeschäfts ausschließende Bedingung ist vielmehr die Vereinbarung eines „qualifizierten Rangrücktritts“ im oben dargelegten Sinne notwendig.
Nachrangdarlehen. Unter einem Nachrangdarlehen versteht man ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Durch den Rangrücktritt verzichtet der Darlehensgeber vorläufig auf die Erfüllung seiner Forderung.
Nachrangdarlehen. Unter einem Nachrangdarlehen versteht man ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Durch den Rangrücktritt tritt der Darlehensgeber gegenüber anderen nicht nachrangigen Gläubigern im Rang zurück und kann aufgrund dessen im Falle einer Insolvenz seine Forderung nicht geltend machen. Eine Rendite aus Genussrechten oder Nachrangdarlehen wird aus einem Gesellschaftsgewinn gezahlt, bei einer Insolvenz oder Liquidation erhält der Anleger seine Einlage unter Umständen erst nach vollständiger Befriedigung der anderen Gesellschaftsgläubiger zurück. Ausfälle bei der Rendite und ein Totalverlust der Einlage sind möglich. Es besteht meistens/typischerweise kein geregelter Sekundärmarkt, daher kann die jederzeitige Verkaufbarkeit nicht sichergestellt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Nachrangdarlehen. 1. Auf Seite 12 werden im Abschnitt 3.2 (Wesentliche Veränderungen in der Schulden- und Finanzstruktur der Emittentin) die Sätze 2 und 3 geändert und erhalten folgende Fassung: „Die Höhe der Darlehen des Gesellschafters der Emittentin Xxxxxx Xxxxxxxx an die Emitten- tin wurde um EUR 680.000 auf EUR 1.000.000 erhöht. Die Höhe der Darlehen der Westhof Bio-Gemüse GmbH & Co. KG an die Emittentin wurde um EUR 630.000 auf EUR 2.000.000 erhöht.“

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.