Installation des Anschlusses Musterklauseln
Installation des Anschlusses. Die Telekom installiert bei Bedarf zu den in der Preisliste genannten Konditionen in den Räumen des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigneten Endgerä- ten bestimmt ist.
Installation des Anschlusses. Es gibt derzeit zwei Anschlussvarianten, über die das Pro- dukt Glasfaseranschluss Home beauftragt werden kann. Erstellung und Nutzung eines Glasfaserdirektanschlusses (FTTB/H = Fibre To The Building/Home). Die Städtische Werke Netz + Service GmbH installiert, an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort im Gebäude, einen passiven Über- gabepunkt, welcher als Abschluss des Netzes definiert ist. Es kann eine gemäß Zusatzvereinbarung Glasfaseranschluss beschriebene Anschlussvariante ausgewählt werden. Zur Einrichtung oder Reparatur des Anschlusses durch den Techniker ist der freie Zutritt bzw. Zugang zum Anschlussort/- gerät durch den Kunden zu gewährleisten.
Installation des Anschlusses. Es gibt derzeit zwei Anschlussvarianten, über die das Produkt komDSL beauftragt werden kann. Variante 1: Verwendung der Teilnehmeranschlussleitung vom Kabelverzweiger der Telekom (FTTC = Fibre To The Cabinet) Die FGW installiert an der Telekommunikations-Anschluss-Einheit (TAE), die als Abschluss des Netzes definiert ist, den gewünschten Router. Die bei Inbetriebnahme des Internet- bzw. Telefonanschlusses beigestellten Bauteile und Zugangsgeräte gehen in das Eigentum des Anschlussinhabers über (außer bei Verwendung kundeneigener Hardware). besteht, dass Anschlüsse mit diesen Zielrufnummern oder Anschlüsse in diesen Zielländern missbräuchlich genutzt werden oder dass dem Kunden durch Anrufe in diese Zielländer oder zu diesen Zielrufnummern Schaden entsteht. Das ist insbesondere der Fall, wenn besonders lange Verbindungen oder besonders häufige Verbindungen mit sehr kurzer Verbindungsdauer auftreten. Eine Aufstellung der jeweils gesperrten Zielrufnummern und Zielländer kann bei der FGW angefordert werden. Eine Haftung für die Nichterreichbarkeit von nach den vorgenannten Grundsätzen gesperrten Zielrufnummern oder Zielländern ist ausgeschlossen. Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind von dem im komDSL enthaltenen Internet-Zugang möglich. Verbindungen zu diesen Notrufnummern können nur bei Nutzung der dafür geeigneten Endeinrichtungen (Router, IP-Telefonanlagen) sichergestellt werden. Entsprechende Verbindungen bei Einwahl von anderen Anschlüssen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich, gegebenenfalls ohne die Möglichkeit der Standortbestimmung des Anrufers durch den Notrufempfänger. Call-by-Call- und Pre-Selection-Funktionalitäten stehen nicht zur Verfügung.
Installation des Anschlusses. Es gibt derzeit eine Anschlussvarianten, über die das Produkt beauftragt werden kann. Variante 1: Erstellung und Nutzung eines Glasfaserdirektanschlusses (FTTB/H Fibre To The Building/Home). Die GWH installiert an dem mit den Kunden vereinbarten Abschlusspunkt im Gebäude einen Medienkonverter, der als Abschluss des Netzes definiert ist. Dieser geht aus Gründen der Betriebssicherheit nicht in das Eigentum des Anschlussinhabers über, sondern verbleibt im Eigentum der GWH. Zusätzlich zum Medienkonverter werden den Kunden Endgeräte bereitgestellt. Diese gehen in das Eigentum des Anschlussinhabers über. Zur Einrichtung oder Reparatur des Anschlusses durch den Techniker ist der freie Zutritt bzw. Zugang zum Anschlussort/-gerät durch den Kunden zu gewährleisten.
3.1 Telefonverbindungen Der Kunde kann mit Hilfe von angeschalteten Endgeräten, die das SIP-Protokoll unterstützen, Telefonverbindungen über den in Media ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ enthaltenen Internetzugang entgegennehmen oder von GWH zu anderen Anschlüssen herstellen lassen. Die mittlere Netzdurchlasswahrscheinlichkeit für die Telefonverbindungen beträgt 95%. Es sind maximal zwei Verbindungen bei externen ISDN-Telefonanlagen bzw. fünf Verbindungen bei Verwendung der internen FRITZ!Box Telefonanlage gleichzeitig möglich bzw. zulässig. Standardmäßig stehen dem Kunden ein VoIP-Account mit jeweils einer ortsbezogenen Rufnummer zur Verfügung. Rufnummern, die nicht bzw. nur eingeschränkt erreichbar sind sowie die Konditionen für die Verbindungspreise, sind der Preisliste zu entnehmen. Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland werden von GWH nur hergestellt, soweit dies mit den ausländischen Verwaltungen oder anerkannten privaten Betriebsgesellschaften vereinbart ist. Die GWH ist berechtigt, die Verbindung zu bestimmten Zielrufnummern oder in bestimmte Zielländer mit jeweils hohen Verbindungsentgelten komplett zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Anschlüsse mit diesen Zielrufnummern oder Anschlüsse in diesen Zielländern missbräuchlich genutzt werden oder dass dem Kunden durch Anrufe in diese Zielländer oder zu diesen Zielrufnummern Schaden entsteht. Das ist insbesondere der Fall, wenn besonders lange Verbindungen oder besonders häufige Verbindungen mit sehr kurzer Verbindungsdauer auftreten. Eine Aufstellung der jeweils gesperrten Zielrufnummern und Zielländer kann bei GWH angefordert werden. Eine Haftung für die Nichterreichbarkeit von nach den vorgenannten Grundsätzen gesperrten Zielrufnummern oder Ziel...
Installation des Anschlusses. Bei Bedarf installiert die Deutsche Multimedia Service GmbH in der Wohnung des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigne- ten Endgeräten bestimmt ist, zu den gemäß der in Zitfer 8.1 verlinkten Preisliste genannten Konditionen.
Installation des Anschlusses. Es gibt derzeit eine Anschlussvarianten, über die das Produkt beauftragt werden kann. Variante 1: Erstellung und Nutzung eines Glasfaserdirektanschlusses (FTTB/H Fibre To The Building/Home). Die GWH installiert an dem mit den Kunden vereinbarten Abschlusspunkt im Gebäude einen Medienkonverter, der als Abschluss des Netzes definiert ist. Dieser geht aus Gründen der Betriebssicherheit nicht in das Eigentum des Anschlussinhabers über, sondern verbleibt im Eigentum der GWH. Zusätzlich zum Medienkonverter werden den Kunden Endgeräte bereitgestellt. Diese gehen in das Eigentum des Anschlussinhabers über. Zur Einrichtung oder Reparatur des Anschlusses durch den Techniker ist der freie Zutritt bzw. Zugang zum Anschlussort/-gerät durch den Kunden zu gewährleisten.
Installation des Anschlusses. Erstellung und Nutzung eines Glasfaserdirektanschlusses (FTTB/H = Fibre To The Buil- ding/Home). Das SWTF installiert an dem mit dem Kunden vereinbarten Abschlusspunkt im Gebäude eine passive Anschlussdose, welche als Abschluss des Netzes definiert ist. Es kann eine gemäß Zusatzvereinbarung Router beschriebene Anschlussvariante ausgewählt wer- den. Zur Einrichtung oder Reparatur des Anschlusses durch den Techniker ist der freie Zu- tritt bzw. Zugang zum Anschlussort/-gerät durch den Kunden zu gewährleisten.
