Instruktion Musterklauseln

Instruktion. 8.1 Die Leistungserbringerin übernimmt die Instruktion des Personals der Leistungsbezügerin im vereinbarten Umfang.
Instruktion. In Anwendung von Ziffer 8 AGB SIK 2020 schuldet die Leistungserbringerin folgende Instruktionsleistungen: [Opt 1 (Beschreibung) …benötigte Instruktion oder Schulungen für eigenes oder fremdes Personal oder für sonstige betroffene Benutzer der Kaufgegenstände sind hier im Einzelnen zu umschreiben und aufzuführen. Es ist zu vereinbaren, ob Schulungsunterlagen abzugeben sind und in welchen Sprachen diese erstellt werden etc….] Keine Instruktion mit Ausnahme einer ausreichenden Benutzerdokumentation geschuldet.]
Instruktion. Die Firma übernimmt eine erste unentgeltliche Instruktion der Mitarbeitenden von SIX. Der Umfang der ersten Instruktion wird im Vertrag näher umschrieben.
Instruktion. Sofern vereinbart, übernimmt die Verkäuferin gegen separate Vergütung eine nach Umfang und Adressatenkreis zu bestim- mende erste Instruktion.
Instruktion. 4.28 Hat der KUNDE eine Instruktion durch PRINTHOF be- stellt, ist diese innerhalb von sechs Monaten nach Liefe- rung des Gerätes durchzuführen. Bestellte Instruktionen, die aufgrund eines Verschuldens des KUNDEN nicht in- nert dieser Frist durchgeführt werden, werden nicht gut- geschrieben.
Instruktion. Sofern vereinbart, übernimmt die Firma eine nach Umfang und Adressatenkreis zu bestimmende erste unentgeltliche Instruktion.
Instruktion. In Anwendung von Ziffer 8 AGB SIK 2020 schuldet die Leistungserbringerin folgende Instruktionsleistungen: [Opt 1 (allgemeine Auffangregelung) Sofern durch Vertragsleistungen der Leistungserbringerin neue Instruktionen bzw. Schulungen der Leistungsbezügerin bzw. der jeweiligen Benutzer der vereinbarten Vertragsleistungen nötig werden, so sind diese Leistungen unter vorliegendem Vertrag inbegriffen. Keine Instruktion mit Ausnahme ausreichender und laufend aktualisierter Benutzerdokumentation geschuldet. …benötigte Instruktion oder Schulungen für eigenes oder fremdes Personal oder für sonstige betroffene Benutzer der Vertragsleistungen sind wenn möglich hier im Einzelnen zu umschreiben und aufzuführen. Es ist zu vereinbaren, ob Schulungsunterlagen abzugeben sind und in welchen Sprachen diese erstellt werden etc….]
Instruktion. 1 Verweise beziehen sich auf die Ziffer des jeweiligen Teils.
Instruktion. Unterrichten i.S.v. anregen, unterstüt- zen und beraten sowie anleiten, darbie- ten und erklären. Situativer Wechsel zwischen reaktiver und aktiver Position des Lehrenden.
Instruktion. 7.1 Der Leistungserbringer übernimmt, vorbehältlich einer abweichenden Regelung in der Vertragsurkunde, die Instruktion des Personals der Post, sodass dieses das Gesamtsystem bzw. die Individualsoftware bestim- mungsgemäss nutzen kann.