Integrität von Inhalten Dritter und des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE Musterklauseln

Integrität von Inhalten Dritter und des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE. Die lizenzgemäße Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE durch Sie kann durch Systeme zur digitalen Rechteverwaltung beeinträchtigt sein, die zum Schutz der Integrität bestimmter Inhalte von Drittparteien sowie zum Schutz der Integrität des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE dienen. Sie sind nicht berechtigt, einen Computer oder sonstige Hardware zur Überwindung von Kopierschutzvorrichtungen einzusetzen, sofern das an Sie lizenzierte SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE mit einem solchen Kopierschutz versehen ist. Sie sind nicht berechtigt, jegliche Handelszeichen, Markennamen, Produktnamen, Logos, Hinweise auf Copyright, Beschriftungen, Symbole, Etiketten oder Wasserzeichen aus den Inhalten Dritter oder aus dem SOFTWAREPRODUKT bzw. der SOFTWARE zu entfernen; es sei denn in dem Umfang, in dem dies in den betreffenden Inhalten Dritter bzw. im SOFTWAREPRODUKT bzw. der SOFTWARE ausdrücklich vorgesehen ist.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………