Lizenzgewährung und Einschränkungen Musterklauseln

Lizenzgewährung und Einschränkungen. ABBYY gewährt dem Kunden ein nichtexklusives Recht, die in das ABBYY SDK integrierte Adobe Software unter den Bedingungen des Softwarelizenzvertrags zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der in die EASY-Software integrierten Adobe Software anzufertigen, sofern die Sicherungskopie nicht installiert oder auf einem Computer verwendet wird.
Lizenzgewährung und Einschränkungen. Version 4_1
Lizenzgewährung und Einschränkungen. Der folgende Abschnitt gilt für alle Versionen des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE, es sei denn, im Dialog "Hilfe" > "Info zu..." (Windows-Version) oder "Snagit" > "About Snagit..." (englische Mac-Version) des SOFTWAREPRODUKTs ist eine Mehrbenutzer- oder Firmenversion oder eine vergleichbare Version angegeben. Wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE und den/die erforderlichen SOFTWARE- Schlüssel von TechSmith oder einem seiner Vertriebspartner und Distributoren bezogen haben und solange Sie die in dieser LVTS als Voraussetzung der darin eingeräumten Lizenz dargelegten Bedingungen und Bestimmungen einhalten, gewährt TechSmith Ihnen hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte persönliche Lizenz, die Sie berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE entsprechend ihrer Konzeption und den Angaben in der Dokumentation und Ihrer Bestellung zu nutzen. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE nur im Rahmen der von Ihnen bestellten und von TechSmith gewährten Lizenz benutzen. TechSmith bietet verschiedene Lizenzarten für unterschiedliche Kundenanforderungen an. Die verfügbaren Lizenzvarianten für das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE richten sich nach der beabsichtigten Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE. Aus Ihrer Bestellung muss hervorgehen, auf welche Weise das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE eingesetzt werden soll, etwa im Rahmen einer Mehrbenutzerlizenz, einer Standortlizenz, einer Firmenlizenz oder einer Mengenlizenz mit Ermäßigungen.
Lizenzgewährung und Einschränkungen. 24.1 Die im Rahmen des Non-Display-Vertrags verfügbaren Lizenzen für Qontigo Indizes sind ausschließlich auf die Non-Display-Datennutzung beschränkt. Zur Klarstellung: Die Lizenz beschränkt sich auf Informationen in Bezug auf Qontigo Indizes, die von der Deutsche Börse AG über CEF®-Systeme verteilt werden. Zur Klarstellung: Die Deutsche Börse AG lizenziert keine Markenrechte, und der Kunde ist verpflichtet, Lizenzen für entsprechende Rechte direkt bei dem jeweiligen Dritten Rechteinhaber,
Lizenzgewährung und Einschränkungen. Der folgende Abschnitt gilt für alle Versionen des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE, es sei denn, im Dialogfeld "Hilfe" > "Info zu..." des SOFTWAREPRODUKTs ist eine Mehrbenutzer- oder Firmenversion oder eine vergleichbare Version angegeben.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………