Integrität. Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;
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Samples: Auftragsverarbeitung Nach Art 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitung
Integrität. Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer elektroni- scher Übertragung oder Transport, z.B.: Transport mittels Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme Datenverarbeitungs- systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;mittels Protokollierung und Dokumen- tenmanagement.
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Integrität. Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische SignaturTransport durch Verschlüsselung mit Kennwortschutz; • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: sind durch Protokollierung, Dokumentenmanagement;
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Samples: Data Processing Agreement