Vertragslaufzeit, Sonstiges Musterklauseln

Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der o.g. Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2. XXXXXX kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Es gilt Ziffer 1.4 AGB. 11.3. Ergänzend gelten die AGB des Auftragnehmers, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxx/. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 11.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 11.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen. Anhang 1 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Genehmigte Subunternehmer / weitere Auftragsverarbeiter Stand 20180321 Subunternehmer Land Adresse Kurzbeschreibung der Leistung Content Management AG Deutschland Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx Entwicklung, Wartung und Pflege des Hompagebaukastens ePages GmbH Deutschland Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx Entwicklung, Wartung und Pflege der Webshops Open-Xchange GmbH Deutschland Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx Entwicklung, Wartung und Pflege des Communicators 1&1 Internet SE Deutschland Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx Entwicklung und Betrieb der STRATO Online Buchhaltung Seven IT GmbH Deutschland SevenIT, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx Betrieb und Support der STRATO Online Buchhaltung Anhang 2 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Technische und Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art 32 DSGVO Version 1.0
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der o.g. Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2. XXXXXX kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Es gilt Ziffer 1.4 AGB. 11.3. Ergänzend gelten die AGB des Auftragnehmers, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxx/. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 11.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 11.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen. Link zu den Subunternehmern der Strato AG: xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx-xx/ Version 1.0
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum dieses Vertrags unter Pkt.1 und endet ebenfalls mit dem vereinbarten Datum zum Ende unter Pkt.1 oder bei Abschluss des Vertrags auf unbestimmte Zeit nach der schriftlichen Kündigung zum Ende des folgenden Monats. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 11.3. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der ewert GmbH in Landau/Pfalz. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Vertragslaufzeit, Sonstiges. Diese Vereinbarung gilt vom Abschluss des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, und bis zur Beendigung aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag von den Auftragnehmern durchgeführt werden.
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des o.g. Vertrags. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2. Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann innerhalb einer 14 tägigen Frist nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber nach Zugang des Einspruchs mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. 11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 11.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO liegen.
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1.Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Der Abschluss erfolgt automatisch, wenn der Auftraggeber Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stellt. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der o.g. Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2.varcess kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Es gelten die AGB. 11.3.Ergänzend gelten die AGB des Auftragnehmers, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ wp-content/uploads/2018/02/AGB.pdf. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 11.2. Die Vereinbarung kann nach billigem Ermessen mit angemessener An- kündigungsfrist geändert werden.
Vertragslaufzeit, Sonstiges. 10.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 10.2. Die F7 Media GmbH kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von F7 Media gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. F7 Media weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. 10.3. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 10.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 10.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen. Datum: F7 Media GmbH Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx – Geschäftsführung Auftraggeber Auftragnehmer Anlage 1: Technische und Organisatorische Maßnahmen F7 Media GmbH (Geschäftsräume) Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen Rechenzentrum Artfiles New Media GmbH

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  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Laufzeit des Vertrags Den vereinbarten Vertragsbeginn finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertraulichkeit 11.1. In Bezug auf jegliche vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei dazu: a) die Vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, indem sie Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; b) die Vertraulichen Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; c) die Vertraulichen Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; d) auf Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter zu belassen, die im Original enthalten sind. 11.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. 11.3. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung Vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, b) durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist, c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren, d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder e) durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind. 11.4. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen von Abschnitt 11. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. SAP ist jedoch befugt, den Namen des Auftraggebers in Referenzkundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen, Referenzkundenbesuchen, Teilnahme an der SAPPHIRE) zu verwenden. SAP darf Informationen über den Auftraggeber an SAP SE und ihre Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers umfasst, wird der Auftraggeber ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.