Internationale Datenübermittlungen (Klausel 7.8) Musterklauseln

Internationale Datenübermittlungen (Klausel 7.8). Klausel 7.8 der EU Standardvertragsklauseln wird um die folgenden Regelungen ergänzt: Es ist Userlike gleichwohl gestattet, Auftraggeber-Daten unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags auch außerhalb des EWR zu verarbeiten, wenn er den Auftraggeber vorab über den Ort der Datenverarbeitung informiert und die Voraussetzungen der Art. 44 - 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt.