Interne Prüfstationen Musterklauseln

Interne Prüfstationen. DKV LapID-Service DE 11.2020 Vereinbaren DKV und der Kunde im Nutzungsvertrag die Bereitstellung von internen Prüfstationen (im Folgenden „Prüfstationen“), so werden diese inklusive der notwendigen SIM-Karte für die Datenkommunikation im Rahmen eines Mietverhältnisses dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Prüfstationen verbleiben dabei stets im ausschließlichen, unübertragbaren und unpfändbaren Eigentum von LapID. Sie kommunizieren über das Mobilfunknetz mit dem LapID System. Die Lieferzeit für LapID Prüfstationen kann bis zu 10 Wochen betragen; gerechnet je ab Eingang der Daten des Kunden, seiner Fahrer und Administratoren bei LapID. Falls während der Vertragslaufzeit weitere interne Prüfstationen nachträglich bestellt werden, so gelten auch hierfür die im Nutzungsvertrag vereinbarten Preise. DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG | Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0 | X-00000 Xxxxxxxx | Tel. + 00 (0)0000 0000-0 | Fax + 00 (0)0000 0000-000 | xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx USt. ID-Nr. DE 119 375 450 | Sitz Ratingen | Amtsgericht Düsseldorf HRA 4053 | persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungsgesellschaft EGRIMA mbH | Sitz Ratingen Amtsgericht Düsseldorf HRB I703 | Geschäftsführung: Xxxxx xxx Xxxxxxxxx | Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx | Xxxx Xxxxxxxxx | Xxxxxx Xxxxx Der Kunde ist selbst für die Installation und Stromversorgung der Prüfstationen gemäß der Installationsanleitung verantwortlich. Die Prüfstationen dürfen nur in geschlossenen Räumen aufgestellt werden. Für die Installation ist lediglich eine Steckdose zur Stromversorgung erforderlich. Nach Anschluss des Netzteils ist das Gerät nach ca. 30 - 60 Sekunden einsatzbereit. Dabei muss der Kunde auf eigene Kosten sicherstellen, dass eine ausreichende GSM-Empfangsstärke für die Datenverbindung per Mobilfunknetz vorhanden ist. Die aktuelle GSM-Empfangsstärke kann auf dem Display der Prüfstation im eingeschalteten Zustand abgelesen werden. Der Kunde hat geeignete Schutzvorkehrungen gegen Verlust und Beschädigung der Prüfstationen zu treffen und für einen bestimmungsgemäßen Umgang sowie eine pflegliche Behandlung der Prüfstation zu sorgen. Für defekte Prüfstationen liefert DKV, soweit der Defekt nicht auf einer schuldhaften Beschädigung beruht, über LapID kostenlos Ersatz. Die Rücklieferung übernimmt ein von LapID beauftragter Dienstleister. Der Kunde muss die defekte Prüfstation transportsicher verpackt an einem für den Paketdienst zwischen 8:00 und 17:00 Uhr zugänglichen Ort bereitstellen und die Anschrift schriftlich an LapID melden. Ge...
Interne Prüfstationen. Vereinbaren DKV und der Kunde im Nutzungsvertrag die Bereitstellung von internen Prüfstationen (im Folgenden „Prüfstationen“), so werden diese inklusive der notwendigen SIM-Karte für die Datenkommunikation im Rahmen eines Mietverhältnisses dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Prüfstationen verbleiben dabei stets im ausschließlichen, unübertragbaren und unpfändbaren Eigentum von LapID. Sie kommunizieren über das Mobilfunknetz mit dem LapID System. Die Lieferzeit für LapID Prüfstationen kann bis zu 10 Wochen betra gen; gerechnet je ab Eingang der Daten des Kunden, seiner Fahrer und Administratoren bei LapID. Falls während der Vertragslaufzeit weitere interne Prüfstationen nachträglich bestellt werden, so gelten auch hierfür die im Nutzungsvertrag vereinbarten Preise. Der Kunde ist selbst für die Installation und Stromversorgung der Prüfstationen gemäß der Installationsanleitung verantwortlich. Die Prüfstationen dürfen nur in geschlossenen Räumen aufgestellt werden. Für die Installation ist lediglich eine Steckdose zur Stromversorgung erforderlich. Nach Anschluss des Netzteils ist das Gerät nach ca. 30 - 60 Sekunden einsatzbereit. Dabei muss der Kunde auf eigene Kosten sicherstellen, dass eine ausreichende GSM-Empfangsstärke für die Datenverbindung per Mobilfunknetz vorhanden ist. Die aktuelle GSM- Empfangsstärke kann auf dem Display der Prüfstation im eingeschalteten Zustand abgelesen werden. Der Kunde hat geeignete Schutzvorkehrungen gegen Verlust und Beschädigung der Prüfstationen zu treffen und für einen bestimmungsgemäßen Umgang sowie eine pflegliche Behandlung der Prüfstation zu sorgen. Für defekte Prüfstationen liefert DKV, soweit der Defekt nicht auf einer schuldhaften Beschädigung beruht, über LapID kostenlos Ersatz. Die Rücklieferung übernimmt ein von LapID beauftragter Dienstleister. Der Kunde muss die defekte Prüfstation transportsicher verpackt an einem für den Paketdienst zwischen 8:00 und 17:00 Uhr zugänglichen Ort bereitstellen und die Anschrift schriftlich an LapID melden. Gelieferte interne Prüfstationen sind bei Ende des Nutzungsvertrags gemäß den AGB-DKV vom Kunden unmittelbar an LapID zurückzusenden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung bedarf.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.