Internet-Portal Musterklauseln

Internet-Portal. Vor der Internet-Auktion werden die Kunstgegenstände im Inter- net-Portal dargestellt (nachfolgend „Präsentation“). Dort werden zur allgemeinen Orientierung die zur Internet-Auktion kommenden Kunstgegenstände abgebildet und beschrieben. Die Präsentation enthält zusätzlich Angaben über Urheberschaft, Technik und Signa- tur des Kunstgegenstandes. Nur sie bestimmen die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes. Im Übrigen ist die Präsentation weder für die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes noch für dessen Er- scheinungsbild (Farbe oder Erhaltungszustand) maßgebend. Die Präsentation weist einen Schätzpreis in Euro aus, der lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Kunstgegenstandes dient, ebenso wie etwaige Angaben in anderen Währungen. Die Präsentation wird von Grisebach nach bestem Wissen und Gewissen und mit großer Sorgfalt erstellt. Sie beruht auf den bis zum Zeitpunkt der Internet-Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Anga- ben des Einlieferers. Für jeden der zur Internet-Auktion kommenden Kunstgegen- stände kann bei ernstlichem Interesse ein Zustandsbericht von Grisebach angefordert und es können etwaige von Grisebach einge- holte Expertisen eingesehen werden. Die in der Präsentation, im Zustandsbericht oder in Expertisen enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind Einschätzungen, keine Garantien im Sinne des § 443 BGB für die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes. Grisebach ist berechtigt, Angaben unmittelbar vor der Internet- Auktion des betreffenden Kunstgegenstandes im Internet-Portal zu berichtigen oder zu ergänzen.