Jahresgebühr Musterklauseln

Jahresgebühr. Die gemäß oben vereinbarter Kategorie zu entrichtende Jahresgebühr ist unmittelbar nach Vertrags- abschluss zur Zahlung fällig. Die DGV Mitgliedschaft wird neu beantragt bzw. jährlich verlängert nach Zahlung der Jahresgebühr und Verbandsabgaben. Eine nicht fristgerechte Zahlung führt nach einer Mahnung zur Kündigung der DGV Mitgliedschaft. Die Forderung von "Betreiber" gegenüber "Spielberechtigter" bleibt hiervon unberührt. Alle Zahlungen erfolgen bevorzugt durch Lastschrift auf das Konto des Betreibers bei der Bank Sparkasse Harburg-Buxtehude Kto. Inhaber: Golfplatz Plöner See GmbH & Co. KG IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXX00XXX Eine Einverständniserklärung für das Lastschriftverfahren ist als Anlage 2 beigefügt. Eine Aushändigung der Jahresplakette und des DGV-Ausweises (falls in der Leistung eingeschlossen) erfolgt nur nach fristgerechtem Erhalt der Gebühren. Beiträge für die Folgejahre sind jeweils im Voraus bis zum 15.11. des laufenden Jahres zur Zahlung fällig und werden nach Versand der Jahresrechnung eingezogen, wenn eine Ermächtigung vorliegt. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen steht dem "Betreiber" das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Zahlungsverpflichtung für das Jahr in dem die Kündigung ausgesprochen wurde bleibt davon unberührt. "Betreiber" hält sich ausdrücklich das Recht vor, die jährlichen Spielgebühren in angemessener Weise an steigende Kosten aus dem Betrieb der Anlage oder steuerlicher Entwicklungen anzupassen und "Spielberechtigter" rechtzeitig vor Ablauf des Zahlungstermins mitzuteilen. Sollte die Erhöhung 10% oder mehr betragen, kann "Spielberechtigter" unbeschadet der unter Punkt III genannten Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten.
Jahresgebühr. Jahresgebühr Korrespondenzadresse (falls anders als Wohnadresse)
Jahresgebühr. Die zu entrichtende Jahresgebühr entspricht dem vom Vertragspartner ausgewählten Level:
Jahresgebühr. Die Jahresgebühr wird im Voraus fällig. Durch Beendigung des Vertragsverhältnisses, Rückforderung oder Rückgabe der Karte entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr.
Jahresgebühr. Die Bürgerkarte wird gegen eine jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzte und bestimmte Jahresgebühr ausgegeben. Die Jahresgebühren sind der jeweils gültigen Preistabelle für das jeweilige Kalenderjahr, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/, („Preistabel- le“) zu entnehmen.
Jahresgebühr. 2.10.6.3.1. Für jede Marke, die der Kunde einspeist, ist für die Dauer des Vertrages eine Jahresgebühr zu bezahlen, deren Höhe sich nach dem realen Umsatz für die jeweilige Marke richtet, bezogen auf das Handelsgeschäft im IAM Europa und auf das Geschäftsjahr, welches der Rechnungsstellung vorausgegangen ist.
Jahresgebühr. Hauptkarte: CHF 110.–/Zusatzkarte: CHF 30.–Halber Preis mit Jugendlohnkonto oder Bildungskonto Verlust oder Diebstahl Bei sofortiger Meldung und Einhaltung der Sorgfaltspflicht kein Selbstbehalt (CHF 0.–) für den Karteninhaber (Ziff. 3 und 4 der AGB). Ersatzkarte weltweit CHF 30.–, in der Schweiz in der Regel innert zwei Arbeitstagen, im Ausland drei bis sechs Arbeitstage. Karten-Sperrgebühr kostenlos PIN-Ersatz kostenlos Debit-Funktion Kredit-Funktion Kommission Bargeldbezug CHF 0.– Bancomaten Freiburger Kantonalbank CHF 0.– Andere Bancomaten Schweiz CHF 5.– Bancomaten Ausland* 4%, mind. CHF 10.– an Bancomaten und Schaltern weltweit Transaktionen in Fremdwährung Betrag zu Umrechnungskurs + 0,5% Bearbeitungsgebühr, zuzüglich CHF 1.50 pro Transaktion* Betrag zu Umrechnungskurs+ 1,75% Bearbeitungsgebühr Transaktionen in CHF im Ausland Betrag + 0,5% Bearbeitungsgebühr, zuzüglich CHF 1.50 pro Transaktion* Betrag + 1,75% Bearbeitungsgebühr Kreditzins/Verzugszins (Jahreszins) – 12% Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverzug – CHF 20.– pro Rechnung Bareinzahlungen am Postschalter – CHF 2.– pro Einzahlung Postversand Papierrechnung – CHF 2.– pro Rechnung * Kostenlos mit Jugendlohnkonto oder Bildungskonto Die vollständige Gebührenübersicht kann unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden. Vereinbarung Teilzahlungs-Option für Karteninhaber der Viseca Card Services SA (gilt ausschliesslich für Zahlungsart «Einzahlungsschein mit Teilzahlungs-Option») zwischen der Viseca Card Services SA, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx 0000, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxx (nachfolgend «Viseca» genannt), und dem Karteninhaber mit Teilzahlungs-Option.
Jahresgebühr. 4.1 VFS Mitglieder Fr. 2‘000.00 (zuzüglich MWST) Nichtmitglieder Fr. 3‘000.00 (zuzüglich MWST)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.