Common use of Jährliches Monitoring Clause in Contracts

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2018. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Freie Universität Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- CO2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20182016. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). werden.2 Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Berlin Berliner Wasserbetriebe dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschriebenund in Prozent angegeben. Die CO 2- CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden sind nachvollziehbar dargelegtdarzulegen. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20182014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind werden dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehenunterzogen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 drei Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Humboldt- Universität zu Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20182019. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Grün Berlin dokumentiert doku- mentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2018. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung Ver- einbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben fortge- schrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehenunterzie- hen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- Emissi- ons- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzliche Maß- nahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnah- men abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt er- folgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung Be- wertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen beschrie- benen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Berlin von der Charité dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2018. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden werden2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- Bereinigungsfaktoren bereitstellen.‌ Darüber hinaus erfolgt eine kurze Auswertung von geplanten und Bereinigungsfaktoren bereitstellenumgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzliche Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- Endenergie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Berlin ALBA Group dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die CO 2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden nachvollziehbar dargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2018. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden aktuellen Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzliche Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis zum 30. April Juni eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: Klima Und Umweltschutzvereinbarung

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die TU Berlin das SILB c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wirdzu ergänzen ist. Im Rahmen der Auswertung wird ist der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschriebenabzuschätzen und in Prozent anzugeben. Die CO 2- CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen werden sind nachvollziehbar dargelegtdarzulegen, z.B. über eine Darstellung ihrer jeweiligen energiebedarfsreduzierenden Einsparwirkung. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs - Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20182014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortgeschrieben werden fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden sind bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt zu erstellen und dem Land Berlin zu übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von 3 drei Monaten nach Übergabe des Monitoringberichts Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden sind die Ursachen kurz beschriebenzu beschreiben.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung