Common use of Jährliches Monitoring Clause in Contracts

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegeben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden dabei einer Witterungsbereinigung unterzogen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: www.bwb.de, www.berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe Freie Universität Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegebenbzw. kurz beschrieben. Die CO2-CO2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind werden nachvollziehbar darzulegendargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20142016. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). fortgeschrieben werden.2 Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: www.fu-berlin.de, www.berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe TU Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegebenbzw. kurz beschrieben. Die CO2-CO 2- Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind werden nachvollziehbar darzulegendargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20142018. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes Monitoringberichts die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: www.berlin.de, www.static.tu.berlin

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe Humboldt- Universität zu Berlin dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegebenbzw. kurz beschrieben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind werden nachvollziehbar darzulegendargelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- Verbrauchs - und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 20142019. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: www.berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die das SILB c/o BIM Berliner Wasserbetriebe Immobilienmanagement GmbH dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wirdzu ergänzen ist. Im Rahmen der Auswertung wird ist der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt abzuschätzen und in Prozent angegebenanzugeben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind nachvollziehbar darzulegen, z.B. über eine Darstellung ihrer jeweiligen energiebedarfsreduzierenden Einsparwirkung. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung werden sind bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt zu erstellen und dem Land Berlin zu übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden sind die Ursachen kurz beschriebenzu beschreiben.

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Samples: www.berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe dokumentiert Grün Berlin doku- mentiert und bewertet. Dies Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Ver- einbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortge- schrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche sind dabei einer Witterungsbereinigung zu unterzie- hen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Emissi- ons- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Darüber hinaus erfolgt durch eine kurze Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen zusätzliche Maß- nahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen Maßnah- men abgeschätzt und in Prozent angegebenbzw. kurz beschrieben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden dabei einer Witterungsbereinigung unterzogen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt er- folgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung Be- wertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen beschrie- benen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: gruen-berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe von der Charité dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegeben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 fortgeschrieben werden2 (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden Bereinigungsfaktoren bereitstellenbereitstellen.‌ Darüber hinaus erfolgt eine kurze Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzliche Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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Samples: www.berlin.de

Jährliches Monitoring. Die erreichten Energie- Endenergie- und CO2-Einsparungen werden jährlich durch die Berliner Wasserbetriebe ALBA Group dokumentiert und bewertet. Dies erfolgt durch eine Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzlich umgesetzte Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt und in Prozent angegeben. Die CO2-Einsparungen bereits umgesetzter Maßnahmen sind nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus erfolgt eine Gegenüberstellung der aktuellen Verbrauchs- und Emissionsbilanz mit der Ausgangssituation im Jahr 2014. Berechnungsgrundlage hierfür sind die in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Basisdaten, die im Sinne eines Energiecontrollings jährlich fortzuschreiben sind2 fortgeschrieben werden (unter Verwendung der vom Land Berlin hierfür zur Verfügung gestellten Musterdatei). Die Heizwärmeverbräuche werden sind dabei einer Witterungsbereinigung unterzogenzu unterziehen. Das Land Berlin wird in diesem Zusammenhang regelmäßig die entsprechenden aktuellen Emissions- und Bereinigungsfaktoren bereitstellen. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Auswertung von geplanten und umgesetzten Maßnahmen auf Grundlage der Maßnahmenübersicht gemäß Anlage 2, die bei Bedarf um zusätzliche Maßnahmen ergänzt wird. Im Rahmen der Auswertung wird der Umsetzungsstand aller Maßnahmen abgeschätzt bzw. kurz beschrieben. Die Maßnahmenauswertung sowie die Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung sowie die Maßnahmenauswertung werden bis spätestens zum 30. April Juni eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr erstellt und dem Land Berlin übergeben. Auf Basis der Ergebnisse des Verbrauchscontrollings und der Maßnahmengegenüberstellung erfolgt innerhalb von drei 3 Monaten nach Übergabe des Monitoringberichtes die gemeinsame Bewertung der Umsetzungsfähigkeit und Wirksamkeit der im Kapitel IV bzw. Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen (siehe hierzu auch Kapitel VII). Sofern die aus den Maßnahmen resultierenden CO2-Einsparungen in der Emissionsbilanz nicht ablesbar sind, werden die Ursachen kurz beschrieben.

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