Kabelverlegung Musterklauseln

Kabelverlegung. Der AN führt sämtliche Leistungen im Zuge der Kabelmontage- und Kabeldemontagearbeiten in eigener Verantwortung aus. • Nach Möglichkeit sollen die Arbeiten im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden Die Freigabe der elektrischen Anlage oder Leitung erfolgt durch den AG. Die ausführenden Monteure haben sich vor Arbeitsbeginn unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln vom spannungsfreien Zustand der Arbeitsstelle zu überzeugen und Arbeitserden vorzuhalten sowie einzubauen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Arbeitserden zu entfernen und die Arbeitsstelle dem Auftraggeber zur Abnahme und Freigabe zu melden • Arbeiten unter Spannung werden generell nicht durchgeführt. Im Ausnahmefall erfolgt die Ausführung im Niederspannungsnetz nur dann, wenn das Arbeitsverfahren sicher durchführbar ist und keine Einwände auf dem Auftragsblatt vermerkt sind, sowie eine direkte Einweisung und Unterweisung durch den AG erfolgt ist. Die ausführende Firma muss bei Arbeiten unter Spannung über die personellen, organisatorischen und ausführungstechnischen Voraussetzungen verfügen. Dies bedingt die Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen und eine offizielle Ausbildung und Schulung gemäß BGV A 3 bzw. VDE 0105. Der Qualifikationsnachweis ist der KEW AG auf Verlangen vorzulegen. Die BGR A3 ist zu beachten. • Für Arbeiten unter Spannung erfolgt keine gesonderte Vergütung. • Alle Montagepositionen enthalten die jeweils erforderlichen Nebenarbeiten, wie Drehfeldmessung, Phasenvergleich, Anbringen von Kantenschutz, das vorübergehende Verkappen der Kabelenden, das beidseitige Verschließen von belegten Schutzrohren oder Kabelkanalformsteinen, das Anpassen, Ablängen und Absetzen der Kabel, das Befestigen / Anschellen der Kabel unmittelbar vor dem Endverschluss, sowie das Kennzeichnen der Leiter an den Endverschlüssen durch Anbringen der Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (X0, X0, X0, XXX). • Das Öffnen und Wiederverschließen vorhandener Schächte, sowie ein evtl. Zusatzaufwand bei der Baustellensicherung sind mit in die EP einzurechnen. Beim Kalibrieren muss eine evtl. Schadstelle sicher bestimmt werden können. • Alle geschnittenen Kabelenden sind sofort fachgerecht nach Vorgabe des AG zu verschließen. • Die Kabel sind beim Abziehen von der Kabeltrommel auf werksseitige Beschädigungen zu prüfen. Die zulässigen Biegeradien der Kabel dürfen bei der Verlegung nicht unterschritten werden.
Kabelverlegung. 14 6.5 Flurförderfahrzeuge 14 7 Maßnahmen zur Reduzierung des Personendrucks 15 7.1 Besucherzahl 15 7.2 Anzeigepflicht für Szeneflächen 15 7.3 Mobile Absperrgitter 15 8 Maßnahmen zur Sicherstellung der Orientierung 16
Kabelverlegung. Kabel und Leitungen auf dem Gelände des Subveranstalters sollten möglichst nicht auf den Verkehrswegen der Besucher verlegt werden, widrigenfalls dürfen diese ausschließlich analog zur Verkehrssicherungspflicht mit hierfür vorgesehenen Kabelbrücken (nahtlos) installiert werden.

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  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.