Arbeitsausführung Musterklauseln

Arbeitsausführung. 5.1 Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten in eigener Regie und Verantwortung aus und stellt für seinen Arbeitsbereich das ver- antwortliche Aufsichtspersonal. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte die Betriebsord- nung und Sicherheitsvorschriften sowie die entsprechenden MiRO-Werknormen und Montage-Durchführungsvorschriften der MiRO einhalten. Abweichungen davon bedürfen einer schriftlichen Änderungsanzeige und der schriftlichen Zustimmung durch XxXX. Der Auftragnehmer hat ferner bei der Ausführung der Arbeiten sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Bestimmungen, Auflagen und technischen Normen zu beachten sowie den Auftrag unter Beachtung der anerkannten Re- geln der Technik, gesetzlicher und behördlicher Vorschriften auszuführen. 5.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen beabsichtigten Gefahrstoffeinsatz vor der Anwendung anzuzeigen. 5.3 Für alle Arbeiten, insbesondere solche mit Feuer, offener Flamme, Schneiden, Schweißen, Nieten o. ä., Benutzung von Diesel- und Benzinmotoren sowie den Gebrauch von elektrischen Motoren, ist eine besondere Arbeitsgenehmigung und Befahrgenehmigung von MiRO einzuholen, in der auch der vorgesehene Arbeitsplatz zugewiesen wird. 5.4 Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgeschriebenen Abstellplätzen geparkt werden. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. 5.5 Den bei der Durchführung des Auftrages beschäftigten Arbeitskräften ist das Betreten und der Aufenthalt in anderen als der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Räumen und Betriebsabteilungen untersagt. 5.6 Sämtliche Arbeiten auf der Baustelle sind so durchzuführen, dass Störungen des Betriebes ausgeschlossen sind. Sind zur Entgegennahme von Waren oder Leistungen besondere Vorrichtungen oder Vorkehrungen erforderlich, ist dies MiRO rechtzeitig vorher in schriftlicher Form anzukündigen. 5.7 Sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleinrichtung und Räumung sind von geeigneten Fachkräften auszuführen. Der Auf- tragnehmer hat den Arbeitsplatz während der Arbeiten sauber zu halten, täglich nach Arbeitsschluss aufzuräumen und nach Beendigung der Arbeiten sauber und aufgeräumt zu verlassen. Bei Nichtbeachtung ist XxXX berechtigt, Aufräumungsarbei- ten auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. Die Sicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten ist gleichfalls Angelegenheit des Auftragnehmers. 5.8 MiRO ist jederzeit zur Überprüfung der Leistungen und Termine der Zutritt zur Baustelle, zu den Werkstätten und den Bau...
Arbeitsausführung. Teilleistungen durch den Unternehmer sind zulässig. Es steht dem Unternehmer frei, Arbeiten durch eigene Außenmonteure, durch Fachkräfte der werkseigenen Kundendienststationen oder durch beauftragte Montagefirmen ausführen zu lassen.
Arbeitsausführung. 5.1 Die ecb verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung und garantiert, dass alle erbrachten Leistungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 5.2 Die ecb erfüllt die Leistung grundsätzlich persönlich. 5.3 Der Kunde hat der ecb rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten der ecb erschweren, verzögern oder verunmöglichen könnten. 5.4 Der Kunde gewährt der ecb den notwendigen Zugang zu seiner Liegenschaft, seinen Räum- lichkeiten und technischen Einrichtungen. Er stellt der ecb die erforderlichen Einrichtungen, Doku- mentationen und andere Hilfsmittel zur Verfügung. Energiekosten, welche durch vertragsgemässe Kontrollen und Messungen der ecb an Anlagen bzw. Installationen entstehen, trägt der Kunde selbst. 5.5 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung ist die ecb nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sowie die erteilten Anweisungen auf ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die ecb darf davon ausgehen, dass Unterlagen, Informationen und Anweisungen des Kunden vollständig sowie sachlich und inhaltlich richtig sind.
Arbeitsausführung. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausführung in einem Arbeits- abschnitt nach schriftlicher Auftragserteilung. Zusätzliche Unterbrechungen, die der AG zu vertreten hat und die bei Abgabe des Angebotes nicht bekannt waren, werden gesondert berechnet. Unserem Vertragspartner obliegen alle Maßnahmen, die den fristgerechten Arbeitsbeginn und eine unbehinderte Durchführung der Arbeiten gewähr- leisten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung sind uns die an- fallenden Mehrkosten auf Nachweis zu erstatten.
Arbeitsausführung. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausführung in einem Arbeitsabschnitt nach schriftlicher Auftragserteilung zum vereinbarten Termin. Unterbrechungen, die der AG zu vertreten hat und die bei Abgabe des Angebotes dem AN nicht bekannt waren, werden gesondert berechnet. Dem AG obliegen alle Maßnahmen (z. B. freies Baufeld, Verkehrssicherung, LKW-Logistik, Abfuhrgenehmi- gung), die eine unbehinderte Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten sind dem AN die dadurch entstehenden Mehrkosten auf Nachweis zu erstatten. Jeglicher Personen- und Fahrzeugverkehr ist von den Maschinen des AN und dem Ladebereich fernzuhalten, um Schäden durch herabfallendes Fräsgut zu vermeiden. Der AG stellt den AN von Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Arbeitsausführung. 1. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre volle Arbeitskraft in den Dienst der Firma zu stellen, ihre Arbeit gewissenhaft zu verrichten, mit Materialien, Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen und die Betriebsmittel pfleglich und sachgemäß zu behandeln. 2. Die dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten und der Ordnung- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen sowie die Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften sind zu befolgen. 3. Bei Arbeitsmangel oder in Notfällen sind die Mitarbeiter verpflichtet, auch Arbeiten zu verrichten, die nicht unter den arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgabenbereich fallen. 4. Die Mitarbeiter dürfen sich nur in den Räumen des Betriebes aufhalten, in denen sich ihr regelmäßiger Arbeitsplatz befindet oder in denen sie einen bestimmten Auftrag zu erledigen haben. 5. Xxxx vorherige Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten darf sich kein Mitarbeiter bei seiner Arbeit vertreten lassen oder einen anderen Mitarbeiter bei dessen Arbeit vertreten. 6. Jeder Mitarbeiter hat seinen Arbeitsplatz in Ordnung und sauber zu halten und vor dem verlassen aufzuräumen.
Arbeitsausführung. 5.1. Technische Dienstleistungen erfolgen während der normalen Arbeitszeit von Montag bis Don- nerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Xxxxxxx von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Für Leistungen, die außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden, wird an Wochentagen von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Zuschlag von 50% verrechnet und von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr sowie an Sonntagen ein Zuschlag von 100%. 5.2. Infrastrukturelle Dienstleistungen werden während der normalen Arbeitszeit von Montag bis Xxxxxxx zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr durchgeführt. Für Leistungen, die außerhalb dieser Zeit zu erbringen sind, wird an Wochentagen ein Zuschlag von 50% und an Sonn- und Feier- tagen ein Zuschlag von 100% verrechnet. 5.3. Das zur Arbeitsdurchführung notwendige Wasser, Strom sowie geeignete, verschließbare Räumlichkeiten zur Aufbewahrung von Material, Maschinen und Geräten, ferner eine Kleider- aufbewahrung zu Gunsten des eingesetzten Personals, stellt der Auftraggeber zur Verfügung.
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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.