Kennzeichnung und Verpackung Musterklauseln

Kennzeichnung und Verpackung. Der Lieferant liefert die Vertragswaren in geeigneten und - soweit vereinbart - ausschließ-lich in von Kärcher freigegebenen Transport-mitteln an, um Beschädigungen und Qualitäts-minderungen (z.B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen, etc.) zu vermeiden. 1.6 Labelling and packaging The Supplier will deliver the Goods in suitable means of transport and - if agreed - exclusively those approved by Kärcher in order to avoid damage and quality reductions (for example, contamination, corrosion, chemical reactions etc.). Die Kennzeichnung der Gebinde und verpackten Vertragswaren erfolgt, soweit vereinbart, in Übereinstimmung mit den im Rahmen der Bestellung von Kärcher gesetzten Vorgaben. The containers and packaged Goods must be labelled in accordance with the specifications set in the order from Kärcher so far as agreed. Im Rahmen der Anforderungen aus der Produkthaftung ist der Lieferant verpflichtet für die an Kärcher gelieferten Vertragswaren eine entsprechende durchgängige Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das bedeutet, dass für gelieferte Vertragswaren der Entstehungsprozess dieser Vertragswaren nachvollzogen werden kann und ggf. betroffenen Chargen und Fertigungs-aufträge im Schadensfall eingrenzbar sind. Für die Rückverfolgbarkeit gelten die Regeln der Dokumentationspflicht. According to the requirements of product liability, the Supplier is required to ensure appropriate consistent traceability for the Goods delivered to Kärcher. This means that, for delivered Goods, the production process of these Goods can be reproduced and, if applicable, affected batches and production orders can be limited in the event of damage. For traceability, the principles of documentation requirements are applicable.
Kennzeichnung und Verpackung. Der Lieferant liefert die Vertragswaren in geeigneten und - soweit vereinbart - ausschließlich in von BRANO freigegebenen Transportmitteln an, um Beschädigungen und Qualitätsminderungen (z.B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen, etc.) zu vermeiden.
Kennzeichnung und Verpackung. Der Lieferant liefert die Vertragswaren in geeigneten und - soweit vereinbart - ausschließ-lich in von Kärcher freigegebenen Transport-mitteln an, um Beschädigungen und Qualitäts-minderungen (z.B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen, etc.) zu vermeiden. Die Kennzeichnung der Gebinde und verpackten Vertragswaren erfolgt, soweit vereinbart, in Übereinstimmung mit den im Rahmen der Bestellung von Kärcher gesetzten Vorgaben. Im Rahmen der Anforderungen aus der Produkthaftung ist der Lieferant verpflichtet für die an Kärcher gelieferten Vertragswaren eine entsprechende durchgängige Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das bedeutet, dass für gelieferte Vertragswaren der Entstehungsprozess dieser Vertragswaren nachvollzogen werden kann und ggf. betroffenen Chargen und Fertigungsaufträge im Schadensfall eingrenzbar sind. Für die Rückverfolgbarkeit gelten die Regeln der Dokumentationspflicht.

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.