Common use of Kirchliche Gebäude in nichtkirchlichem Eigentum Clause in Contracts

Kirchliche Gebäude in nichtkirchlichem Eigentum. (1) Für Kirchen und andere kirchliche Gebäude, die im Eigentum des Freistaates stehen und zu kirchlichen oder karitativen Zwecken genutzt werden, wird der Widmungszweck uneingeschränkt gewährleistet. Im Rahmen seiner Baulastpflicht wird der Freistaat für die Unterhaltung dieser Gebäude oder Gebäudeteile sorgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.uni-trier.de

Kirchliche Gebäude in nichtkirchlichem Eigentum. (1) Für Kirchen und andere kirchliche Gebäude, die im Eigentum des Freistaates Freistaa- tes stehen und zu kirchlichen oder karitativen diakonischen Zwecken genutzt werden, wird der Widmungszweck uneingeschränkt gewährleistet. Im Rahmen seiner Baulastpflicht wird der Freistaat Sachsen für die Unterhaltung dieser Gebäude oder Gebäudeteile sorgen.

Appears in 1 contract

Samples: Staatsvertrag Über Den Rundfunk Im Vereinten Deutschland Vom 31. August 1991, Sächsgvbl

Kirchliche Gebäude in nichtkirchlichem Eigentum. (1) Für Kirchen und andere kirchliche Gebäude, die im Eigentum des Freistaates stehen und zu kirchlichen oder karitativen diakonischen Zwecken genutzt werden, wird der Widmungszweck uneingeschränkt gewährleistet. Im Rahmen seiner Baulastpflicht wird der Freistaat für die Unterhaltung dieser Gebäude oder Gebäudeteile sorgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.uni-trier.de

Kirchliche Gebäude in nichtkirchlichem Eigentum. (1) Für 1Für Kirchen und andere kirchliche Gebäude, die im Eigentum des Freistaates stehen und zu kirchlichen oder karitativen diakonischen Zwecken genutzt werden, wird der Widmungszweck uneingeschränkt gewährleistet. Im 2Im Rahmen seiner Baulastpflicht wird der Freistaat Sach- sen für die Unterhaltung dieser Gebäude oder Gebäudeteile sorgen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Des Freistaates Sachsen Mit Den Evangelischen Landeskirchen Im Freistaat Sachsen (Evang