Kirchliche Gerichtsbarkeit. 1Im Verfahren vor den Kirchengerichten und in förmlichen Disziplinarverfahren gegen Geistliche und Kirchenbeamte sind die Amtsgerichte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten. 2Dieses gilt nicht in Lehrbeanstandungsverfahren.
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Samples: Vertrag Des Freistaates Sachsen Mit Den Evangelischen Landeskirchen Im Freistaat Sachsen (Evang, www.revosax.sachsen.de
Kirchliche Gerichtsbarkeit. 1Im Im Verfahren vor den Kirchengerichten und in förmlichen Disziplinarverfahren Disziplinarverfah- ren gegen Geistliche und Kirchenbeamte sind die Amtsgerichte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten. 2Dieses Dieses gilt nicht in Lehrbeanstandungsverfahren.
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Samples: Staatsvertrag Über Den Rundfunk Im Vereinten Deutschland Vom 31. August 1991, Sächsgvbl
Kirchliche Gerichtsbarkeit. 1Im Im Verfahren vor den Kirchengerichten und in förmlichen Disziplinarverfahren gegen Geistliche und Kirchenbeamte sind die Amtsgerichte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten. 2Dieses Dieses gilt nicht in Lehrbeanstandungsverfahren.
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Samples: www.uni-trier.de