Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt. Zur Nutzung von Kombi-Einzelfahrscheinen ermäßigt sind Kinder zwischen 7 bis einschließlich 14 Jahre berechtigt. Kinder bis 6 Jahre werden kostenfrei befördert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Punkt 3.1 (Kombi-Einzelfahrschein).
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt. Zur Nutzung von Kombi-Einzelfahrscheinen ermäßigt sind Kinder zwischen 7 bis einschließlich 14 Jahre Jahren berechtigt. Kinder bis 6 Jahre Jahren werden kostenfrei befördert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Punkt 3.1 (Kombi-Einzelfahrschein).
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