Kommunikation und Berichtswesen Musterklauseln

Kommunikation und Berichtswesen. Der AN benennt einen Ansprechpartner, der alle Belange des Wartungsvertrages mit dem AG während der Vertragslaufzeit bespricht. Der AN erstellt im Zuge seiner Tätigkeit Berichte, die alle wesentlichen Informationen beinhalten, aus denen der AG entnehmen kann, in welchem Zustand sich die Anlage befindet, welche Performance sie erzielt hat und welche Mängel, Probleme oder Optimierungsansätze bestehen bzw. behoben wurden. Der Servicebericht enthält alle relevanten Informationen zu einem durchgeführten Serviceeinsatz und den darin durchgeführten Kontrollen, Funktionsprüfungen, Wartungsarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten. Der Servicebericht ist spätestens am 3.Werktag nach Abschluss der Tätigkeiten an den AG zu übermitteln. Der AN übermittelt spätestens am 12. Werktag des Folgemonats für jeden Monat einen Bericht, der folgende Informationen für die jeweiligen Biogasaufbereitungsanlage bereithält: - tägliche Einspeisemenge Biomethan (in Nm3/h) - täglicher Energieertrag (in kWh) - tägliche aufgenommene Rohbiogasmenge - Bewertung der Anlagendaten (wie Arbeitshub, Wärmeverbrauch, Umlaufmengen etc.) - Leistungskurven - Verfügbarkeit, gemäß Kapitel C - 1.9.3 - nichtverfügbare Ausfallzeiten pro Anlage - verfügbare Ausfallzeiten pro Anlage - Status Mängellistenabarbeitung - Problemstellungen der Anlage - verwendete Ersatzteile - Planung für den nächsten Monat (z.B. geplante Wartungsarbeiten) - Auswertung der Aminanalytik Ferner übermittelt der AN eine Übersicht aller Meldungen bei Überschreitung von Warn- oder Fehlerschwellen und deren Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb. Der AN übermittelt spätestens am 12. Werktag des Folgequartals für jedes Quartal einen Bericht, der folgende Informationen für die jeweiligen Biogasaufbereitungsanlage bereithält: - tägliche Einspeisemenge Biomethan (in Nm3/h) - täglicher Energieertrag (in kWh) - tägliche aufgenommene Rohbiogasmenge - Bewertung der Anlagendaten (wie Arbeitshub, Wärmeverbrauch, Umlaufmengen etc.) - Leistungskurven - Verfügbarkeit, gemäß Kapitel C - 1.9.3 - nichtverfügbare Ausfallzeiten pro Anlage - verfügbare Ausfallzeiten pro Anlage - Unfallstatistik, gemäß Kapitel C - 1.2.3 - Umweltstatistik, gemäß Kapitel C - 1.2.4 - Status Mängellistenabarbeitung - Problemstellungen der Anlage - verwendete Ersatzteile - Planung für das nächste Quartal (z.B. geplante Abschaltungen, Wartungsarbeiten) Der Jahresbericht wertet das Betriebsjahr aus und beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte: - Einspeisemenge Biomethan (in Nm3/h) p...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.