Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften.
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfallrechts entstehen, muss der Lieferant die Abfälle - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten und/oder beseitigen. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.
Abfallentsorgung. Der Aussteller teilt der Messe München GmbH im Zuge der Beauftragung rechtzeitig mit, ob er die während der Auf- und Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der Messe München GmbH als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach ver- schiedenen Wertstofffraktionen (z. X. Xxxx, Glas, Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der Messe München GmbH entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verun- reinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert von der Messe München GmbH entsorgen zu lassen. Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der Messe München GmbH zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der Messe München GmbH wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe in Verbindung setzen. Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der Messe München GmbH zur Entsorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.
Abfallentsorgung. Der Vertragspartner hat für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entsteht, Sorge zu tragen.
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers Abfälle i.S.d. Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt er die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen haben.
Abfallentsorgung. Gefährliche Abfälle
Abfallentsorgung. A. Waste disposal
X. Xxx und Abbauhelfer B. Staff for stand set-up and dismantling C. AV-Technik C. AV Technology
Abfallentsorgung. Der Abfall ist zu sortieren in: • Bio-Abfall (spezielle Tonnen werden vom beauftragten Entsorgungsunter- nehmen bereit gestellt) • Glas (weiß, grün, braun) • Papier, Kartonagen • Sondermüll • sonstiger Abfall. Die benutzten Abfallsäcke müssen transparent sein. Bei Benutzung von blickdich- ten Abfallsäcken gilt der abgegebene Müll als nicht sortiert. Von den Fahrgastkabinenschiffen wird der Abfall - kein Biomüll - in üblichen Men- gen bei Bedarf im Auftrag der Betreiberin von einem Entsorgungsunternehmen ab- geholt und von diesem umweltgerecht entsorgt (siehe hierzu Ziffer 5 Satz 1 der Ta- riffestsetzung zu den Benutzungsbedingungen). Die Entsorgung von Biomüll ist hiervon ausgenommen. Diese ist durch die Benutzer selbst bei einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen zu beauftragen. Der Bedarf zur regelmäßigen Abfallentsorgung ist generell mit der Liegeplatzan- meldung der Betreiberin mitzuteilen. Abfallentsorgungen im Einzelfall sind der Be- treiberin spätestens am Vortag der Anlegung bis 14:00 Uhr telefonisch oder per Email mitzuteilen. Erfolgt keine diesbezügliche Benachrichtigung, kann eine Entsor- gung nicht mehr veranlasst werden! Bei Ankünften an einem Samstag, Sonntag oder Montag ist Meldeschluss jeweils am vorangehenden Xxxxxxx, 11:00 Uhr. Die Entsorgungszeiten werden von der Betreiberin vorgegeben. Die mit der Entsorgung beauftragte Firma ist berechtigt, bei der Entgegennahme der Abfälle diese zu kontrollieren. Für den Fall, dass die Sortierung nach Satz 1 nicht ausreichend ist, wird der Abfall nur angenommen, wenn ein angemessenes Zusatzentgelt entrichtet wird (siehe Ziffer 5 Satz 2 der Tariffestsetzung zu den Be- nutzungsbedingungen). Gleiches gilt für die Entsorgung von Sondermüll, z. B. Leuchtstofflampen, Batterien usw. Ist Biomüll enthalten, wird die Entgegennahme verweigert! Das Befördern von Abfall jeglicher Art mittels eines Beibootes ist untersagt! Es wird empfohlen, auf eine gegenseitige schriftliche Bestätigung bei den Sonder- fällen zu achten, damit bei einer Rechnungsstellung entsprechende Nachweise vor- handen sind (entsprechende Vordrucke hat das Entsorgungsfahrzeug dabei). Der Abfall wird vom beauftragten Entsorgungsunternehmen direkt vor dem Schiff abgeholt. Der Müll ist unmittelbar in das Entsorgungsfahrzeug durch das Schiffs- personal einzuladen. Das Lagern von Müll auf dem Betriebs- oder Gehweg bzw. den Pontonen ist nicht gestattet. Bei einer notwendigen Ablage des Mülls auf der Ländenfläche während der Verladung ist eine dich...
Abfallentsorgung. Anlässlich des Inkrafttretens des Abfallentsorgungsgesetzes vom Oktober 1993 möchten wir darauf hinweisen, dass der jeweilige Veranstalter für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entsteht, Sorge zu tragen hat. Die anfallenden Materialien sind durch den Veranstalter oder eine durch ihn veranlasste Reinigungsfirma unter Benutzung der hierfür aufgestellten Container unter Berücksichtigung der Trennung wiederverwertbarer Materialien (Papier, Kartonagen, Glas, Metall, Plastik, etc.) vom Restmüll zu entfernen. Andernfalls ist das OÖNachrichten FORUM berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen. Wiederverwertbares Verpackungsmaterial kann während der Veranstaltungstage gegen Entgelt deponiert werden.
Abfallentsorgung. Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträg- liche Entsorgung des Abfalls, der während der Messelaufzeit und der Auf- und Abbauphase entsteht. Der überwiegende Müll ist vom Aussteller oder dessen Beauftragtem wieder mitzunehmen. Der Rest muss selbst in die dafür auf dem Messegelände bereitgestellten Container transportiert werden. Ausstellern oder dessen Beauftragten, die nach dem Standabbau, ihren Abfall nicht entfernen oder ihren Abfall „wild“ entsorgen, werden 500 € Strafe in Rechnung gestellt. Die Müllkosten werden mittels einer Abfallpauschale in Höhe von 1,50 € / m² (Ausstellungsfläche) dem Aussteller durch seine Anmeldung zu Lasten gelegt und berechnet.