GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN Musterklauseln

GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 43.1 Proact kann geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet gelten).
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 42.1 Proact kann jederzeit geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet für die unterbrechungsfreie Erbringung von Leistungen gelten).
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 38.1 Proact darf jederzeit geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu einer Unterbrechung der Leistungen führen).
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. Geplante Wartungsarbeiten sind vorhersehbare, den Betrieb erhaltende Arbeiten an den Diensten, um z.B. neue Soft- oder Hardware zu installieren. Dies können z.B. Patches, neue Software-Versionen, der Einbau neuer Hardware o.ä. sein. Die abakus führt geplante Wartungsarbeiten grundsätzlich während der mit dem Auftraggeber im Rahmen des Betriebskonzepts vereinbarten Wartungsfenster durch. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung zwischen dem Auftraggeber und der abakus möglich. Über geplante Wartungsarbeiten wird der Auftraggeber vom Betriebsbeauftragten und/oder Service-Desk mit möglichst langem, mindestens jedoch mit einwöchigem Vorlauf schriftlich per E-Mail oder Fax informiert. In Ausnahmefällen (z.B. zur Beseitigung von Software-Bugs) erfolgt eine kürzere Vorlaufzeit bei dem Informationsprozess in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. Geplante Wartungsarbeiten werden regelmäßig montags bis freitags zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr oder samstags und sonntags zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr durchgeführt. Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit außerhalb dieser Wartungsfenster werden dem Kunden spätestens 7 Werktage vor Beginn der Wartungsarbeiten mitgeteilt.
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. Technische Wartungsarbeiten sind regelmäßig erforderliche Tätigkeiten, um die Software weiterzuentwickeln und die technische Umgebung auf Stand zu halten. Invitario garantiert diese Wartungsarbeiten möglichst kurz zu halten, sodass diese die Benutzbarkeit möglichst wenig beeinflusst. Wartungsarbeiten, welche ein Wartungsfenster von länger als 15 Minuten erfordern, werden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt.
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. Wartungen zur Systempflege- und Weiterentwicklung, sowie weitere geplante Wartungen werden in fest definierten Wartungsfens- tern durchgeführt: • Dienstag (Beginn: 23 Uhr) bis Mittwoch (Ende: 6 Uhr) • Mittwochs (Beginn: 23 Uhr) bis Donnerstag (Ende: 6 Uhr) Innerhalb dieser Wartungsfenster kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen in der Erreichbarkeit der durch Mittwald CM Service bereitgestellten Systeme und Dienste kommen. Da es sich um regelmäßige, geplante Wartungsarbeiten handelt, erfolgt keine gesonderte Kundeninformation.

Related to GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.