Konditionen. 5.1. Die Darlehensverzinsung und die Gewährung sonstiger Vergütungen („Goodies“) erfolgt zu nachfolgenden Konditionen. Jeder Crowdinvestor entscheidet mit der Be- tragshöhe seines Investments bei Vertragsabschluss, welches Pakete er wählt. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Betrags- abhängige Pakete Laufzeit in Jahren Jährliche Xxxx- möglichkeit: Xxxx-Xxxxxx fix p.a. in % Jährliche Xxxx- möglichkeit : Wertgut- schein-Zin- sen p.a. in % “Goodies” pro betragsabhängigem Paket Tilgung Darlehen Min. / Max. Beitrag in EUR (pro Investor*) ) Kündi- gungs- möglich -keit Ab 500,- EUR: “Club Dürnberg” 5 2,5 5 • 10% Rabatt beim Wein-Einkauf Ab-Hof o- der im Online Shop • Gratisversand aller Bestellungen über den Online Shop • 10% Rabatt in Dürnbergs kulinarischer Außenstelle „Schmitt´n“ in Falkenstein • Einladung zur „Lese mit Freunden“ • Zugriffs auf Dürnberg´s exklusive, an- sonsten im Handel nicht erhältliche Son- dereditionen endfällig 500,- / - jährlich Ab 1.000,- EUR: “Club Dürnberg plus” 5 2,5 5 • alle angeführten Leistungen des Paketes „Club Dürnberg“ ab 500,- EUR • plus: jährliche Einladung zur Weinprobe in Dürnberg´x Xxxxxxx´n endfällig 1.000,- / - jährlich Ab 5.000,- EUR: “Club Dürnberg maximal” 5 2,5 5 • alle angeführten Leistungen des Paketes „Club Dürnberg plus“ ab 1.000,- EUR • plus: jährlich Einladung zur Jahrgangs- präsentation in Wiens exklusiver „Wine- Bank“ • plus: Einladung zum jährlichen Fest „Meet the Winemaker“, exklusiv für un- sere speziellen Club-Mitglieder: weiss ge- deckte Tafeln im Weingarten, coole Live- musik, feinstes Essen und das Beste aus dem Keller. Ein Tag, der in Erinnerung bleibt! endfällig 5.000,- /5.000,- jährlich *) Gemäß § 3 Abs 1 Z 2 AltFG dürfen die von einem einzelnen Anleger entgegengenommenen Beträge einen Gesamtwert von EUR 5.000,00 nicht übersteigen, sofern nicht vom Anle- ger eine entsprechende Erklärung gemäß § 3 Abs 3 AltFG abgegeben wird. Für Anleger die diese schriftliche Erklärung abgeben gilt hier zusätzlich die Beschränkung, dass im Rah- men dieses Crowdfunding Projektes eine Person (Privatperson oder juristische Person) maximal € 5.000,- investieren darf. Siehe auch Anlage ./4 Informationsblatt gemäß § 4 AltFG, InfoVertragspunkt 3.3.
5.2. Jeder Crowdinvestor hat unabhängig von der beim Investment gewählten Verzinsungsmöglichkeit (Zinsen in Bargeld oder in Wertgutscheinen) die jährliche Wahlmöglichkeit, ob er seine Verzinsung in bar durch Banküberweisung oder in Form ein...
Konditionen. 5.1. Die Darlehensverzinsung und die Gewährung sonstiger Vergütungen („Goodies“) erfolgt zu nachfolgenden Konditionen. Jeder Crowdinvestor entscheidet mit der Be- tragshöhe seines Investments und der Xxxx der Verzinsungsart (Varianten 1-3) bei Vertragsabschluss, welches Paket er wählt. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.2. Erwächst der Vertrag in Rechtswirksamkeit, beginnt der Zinslauf für alle Darlehens- varianten mit 31.12.2019 (bei Verlängerung 28.02.2020, vgl. Vertragspunkt 7.2.). Die erste Zinsperiode läuft vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 (bei Verlängerung vom 01.03.2020 bis 31.03.2020), unabhängig vom Zeitpunkt des getätigten Crowdinvest- ments. Die Auszahlung erfolgt erstmals am 30.4.2020, danach jährlich, für die Zins- periode 1.4. bis 31.3., am 30.4. bzw. am Laufzeitende. Datum der Gutscheinauslie- ferung ist in weiterer Folge in der Tabelle unter Vertragspunkt 5.3. litera c angeführt.
5.3. Abhängig von der gewählten Verzinsung (Bargeld oder Wertgutscheine) gilt:
(a) Variante 1 „Brot-Zinsen“: Verzinsung in Gutscheinen, Tilgung in Cash: Die Auszahlung der Wertgutscheine wird von der Emittentin mit Berechnungsstich- tag der Zinsberechnung 31.3. und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres, vorgenommen.
(b) Variante 2 „Cash-Zinsen“: Verzinsung und Tilgung in Cash: Die Verzinsung in Bargeld wird von der Darlehensnehmerin in ihrer Rolle als Emit- tentin, vorgenommen und erfolgt jährlich nachschüssig mit Berechnungsstichtag 31.3.(=Ende der Zinsperiode) und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres auf das Kundenkonto des Crowdinvestors (gemäß dessen Datenan- gaben auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform). Als Auszahlungsvoraussetzung für die Zinszahlung in Bargeld gilt als vereinbart, dass sie nur bis zu jenem Ausmaß erfolgt, als die entstandene Verzinsung (auf Ba- sis des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, welches in der betreffenden Zinsperiode geendet hat) noch einen kumulierten Jahresüberschuss (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) beim Darlehensnehmer ermöglichen würde. Jener Teil der Verzinsung, der nicht ausbezahlt wurde oder nicht vollständig bediente Zinszahlungen werden zum jeweiligen Zinszahlungstermin kapitalisiert und bis auf weiteres gestundet und sind samt darauf entfallenden Zinsen bei Vor- handensein eines kumulierten Jahresüberschusses (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) und bei Vorhandensein ausreichender Cashfl...
Konditionen. 7.1. Haben wir die zu wartenden Geräte nicht selbst montiert, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme /
7.2. Die vereinbarte Vergütung ist jährlich im Voraus fällig.
7.3. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (2010 = 100) gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, höchstens jedoch im Umfang der Indexänderung, angepasst werden.
Konditionen. Die Verrechnung der Dienstleistungen der Bechtle Schweiz AG geschieht basierend auf den Vereinbarungen welche in der Offerte / dem Vertrag getroffen wurden. Die besonderen Bedingungen eines Einsatzes im Personalverleih, wie Beginn und Dauer, Stundentarif, usw. werden im Voraus vereinbart und durch den Personalverleihvertrag bestätigt. Diese besonderen Bedingungen gelten nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.
Konditionen. Die für das Online-Banking gültigen Konditionen richten sich nach dem jeweils aktuel- len Konditionenverzeichnis der Bank.
Konditionen. Die für die Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet und Telefon gültigen Konditionen richten sich nach dem aktuellen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Konditionen. Jahresgebühr Kontoauszug und Rechnungsabschluss Überweisung aus dem Verfügungsrahmen 1 Bitte beachten Sie, dass Betreiber von Geldautomaten oder Bankfilialen eigene Gebühren erheben können.
Konditionen. 5.1. Die Einzelpreise für die Benutzung der Geräte können Sie selbst im Partner Board festlegen. BSH-CH behält 20% des Umsatzes ein, der durch die Nutzung der Waschmaschinen und Trockner durch die Nutzer generiert wird, mindestens jedoch CHF 0.20 pro Nutzungszyklus.
5.2. BSH-CH unterliegt als mehrwertsteuerlicher Unternehmer der Regelbesteuerung nach dem Mehrwertsteuerrecht. Je nach Ihrer Mehrwertsteuerpflicht erhalten Sie Ihren Anteil von 80% entweder auf den Brutto- oder den Nettoumsatz:
(a) Sind auch Sie mehrwertsteuerpflichtig, erhalten Sie von BSH-CH 80% des Brutto-Umsatzes. Wir weisen die Mehrwertsteuer in diesem Fall in jeder Gutschrift aus. Für die korrekte Abführung von Steuern auf Ihren Anteil tragen Sie die Verantwortung.
(b) Sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig (bspw. unterliegen Sie der Kleinunternehmerregelung nach SR 641.20, Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) vom 12. Juni 2009 (Stand am 1. Januar 2020), Art. 10 Absatz 2 a)), führt BSH-CH vom gesamten erwirtschafteten Umsatz die Mehrwertsteuer ab und Sie erhalten entsprechend von BSH-CH 80% des Netto-Umsatzes. In diesem Fall verpflichten Sie sich, uns vor Inbetriebnahme der Installation per E- mail an xxxxxxxxxx@xx-xxxx.xxx darüber zu informieren, dass Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
5.3. Die Abrechnung der Strom- und Wasserkosten sowie Wartungs-/ Reparaturarbeiten an den Waschmaschinen und Trocknern sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung und verbleiben in Ihrer Verantwortung. Ein Erstattungsanspruch gegenüber BSH-CH besteht nicht.
5.4. Die Abrechnung des Umsatzanteils zu Ihren Gunsten erfolgt monatlich per Überweisung auf die in Ihrem Partnerkonto hinterlegte inländische Bankverbindung.
5.5. Sie haben jederzeit die Möglichkeit – vorbehaltlich der Regelung unter Punkt 5.1 – über das Partner Board die Nutzungspreise zu ändern sowie die für Ihre Waschräume relevanten Nutzungsdaten und Umsätze einzusehen.
Konditionen. 5.1. Sie erhalten von WeWash 80% des Umsatzes, der durch die Nutzung der Waschmaschinen und Trockner durch die Hausbewohner generiert wird. Die Einzelpreise für die Benutzung der Geräte können Sie selbst festlegen. Die von WeWash einbehaltene Servicepauschale beträgt 20% des Einzelpreises, mindestens jedoch EUR 0,20 (inkl. Umsatzsteuer) pro Nutzungszyklus.
5.2. Die Abrechnung der Strom- und Wasserkosten sowie Wartungs-/ Reparaturarbeiten an den Waschmaschinen und Trocknern sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung und verbleiben in Ihrer Verantwortung. Ein Erstattungsanspruch gegenüber WeWash besteht nicht.
5.3. Die Abrechnung des Umsatzanteils zu Ihren Gunsten erfolgt monatlich als Bruttobetrag per Überweisung auf die in Ihrem Partnerkonto hinterlegte inländische Bankverbindung.
5.4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit – vorbehaltlich der Regelung unter Punkt 5.1 – über das Partner Board die Nutzungspreise zu ändern sowie die für Ihre Waschräume relevanten Nutzungsdaten und Umsätze einzusehen.
Konditionen. 8.1 Die vereinbarten oder üblichen Zinsen, Kommissio- nen, Spesen und Steuern werden dem Kunden nach Vereinbarung oder mangels einer solchen gemäss Xxxx der BEKB unverzüglich, monatlich, vierteljährlich, halb- jährlich oder jährlich gutgeschrieben bzw. belastet.
8.2 Die BEKB kann die Zinsen und Preise jederzeit an- passen bzw. neue Preise einführen. Die BEKB ist be- rechtigt, auf Guthaben eine Gebühr (Negativzinsen), insbesondere bei veränderten Marktverhältnissen oder aus anderen sachlichen Gründen, zu verlangen. Ände- rungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mit- geteilt. Preiserhöhungen oder neu eingeführte Preise gelten als genehmigt, wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw. die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Geschäftsbe- dingungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
8.3 Preise und Bedingungen werden in jederzeit einseh- baren Broschüren, die in allen Niederlassungen auflie- gen, auf der Internetseite der BEKB oder in anderer ge- eigneter Weise kommuniziert.
8.4 Fremdgebühren werden dem Kunden weiterbelastet.