Konditionen. 5.1. Die Darlehensverzinsung und die Gewährung sonstiger Vergütungen („Goodies“) erfolgt zu nachfolgenden Konditionen. Jeder Crowdinvestor entscheidet mit der Be- tragshöhe seines Investments und der Xxxx der Verzinsungsart (Varianten 1-3) bei Vertragsabschluss, welches Paket er wählt. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. 5.2. Erwächst der Vertrag in Rechtswirksamkeit, beginnt der Zinslauf für alle Darlehens- varianten mit 31.12.2019 (bei Verlängerung 28.02.2020, vgl. Vertragspunkt 7.2.). Die erste Zinsperiode läuft vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 (bei Verlängerung vom 01.03.2020 bis 31.03.2020), unabhängig vom Zeitpunkt des getätigten Crowdinvest- ments. Die Auszahlung erfolgt erstmals am 30.4.2020, danach jährlich, für die Zins- periode 1.4. bis 31.3., am 30.4. bzw. am Laufzeitende. Datum der Gutscheinauslie- ferung ist in weiterer Folge in der Tabelle unter Vertragspunkt 5.3. litera c angeführt. 5.3. Abhängig von der gewählten Verzinsung (Bargeld oder Wertgutscheine) gilt: (a) Variante 1 „Brot-Zinsen“: Verzinsung in Gutscheinen, Tilgung in Cash: Die Auszahlung der Wertgutscheine wird von der Emittentin mit Berechnungsstich- tag der Zinsberechnung 31.3. und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres, vorgenommen. (b) Variante 2 „Cash-Zinsen“: Verzinsung und Tilgung in Cash: Die Verzinsung in Bargeld wird von der Darlehensnehmerin in ihrer Rolle als Emit- tentin, vorgenommen und erfolgt jährlich nachschüssig mit Berechnungsstichtag 31.3.(=Ende der Zinsperiode) und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres auf das Kundenkonto des Crowdinvestors (gemäß dessen Datenan- gaben auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform). Als Auszahlungsvoraussetzung für die Zinszahlung in Bargeld gilt als vereinbart, dass sie nur bis zu jenem Ausmaß erfolgt, als die entstandene Verzinsung (auf Ba- sis des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, welches in der betreffenden Zinsperiode geendet hat) noch einen kumulierten Jahresüberschuss (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) beim Darlehensnehmer ermöglichen würde. Jener Teil der Verzinsung, der nicht ausbezahlt wurde oder nicht vollständig bediente Zinszahlungen werden zum jeweiligen Zinszahlungstermin kapitalisiert und bis auf weiteres gestundet und sind samt darauf entfallenden Zinsen bei Vor- handensein eines kumulierten Jahresüberschusses (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) und bei Vorhandensein ausreichender Cashflows im Sinne freier Liquidität, beim nächsten Zinszahlungstermin, spätestens jedoch am Laufzeitende zu bezahlen. (c) Variante 3 „Brot-Zinsen mit laufender Tilgung“: Verzinsung und Tilgung in Gut- scheinen: 1. Tranche 2. Tranche 3. Tranche Summe € 100,- + 10 % € 50,- € 30,- € 30,- € 110,- € 250,- + 10 % € 145,- € 65,- € 65,- € 275,- € 500,- + 10 % € 300,- € 125,- € 125,- € 550,- Fälligkeit 15.01.20 15.07.20 31.01.21 bei Verlängerung 15.03.20 15.07.20 31.03.21 Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens der endfälligen Varianten (Variante 1 und Variante 2) einschließlich noch nicht ausbezahlter Zinsen (bei Variante 2) erfolgt binnen eines Monats ab Beendigung dieses Vertrags. Die Rückzahlung (Tilgung) der Variante 3 erfolgt wie unter Vertragspunkt (c) oben in der Tabelle angezeigt. Für die Gutscheine gelten nachfolgende Usancen: Die Aussendung der Gutscheine erfolgt für Investoren aus Österreich und Deutsch- land in Form der Zusendung eines Gutscheins an die E-Mail-Adresse gemäß den Datenangaben des Crowdinvestors auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform je nach Variante. Siehe oben unter Variante 2 und Variante 3. Gutscheine können direkt, bei Vorlage des Gutscheins bei der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH zu den Geschäftszeiten eingelöst werden. Nicht eingelöste Gutscheine bzw. allfällige Restguthaben nicht eingelöster Gutscheine verfallen nicht und sind einlösbar solange von der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH eine Bäckerei betrieben wird. Wir werden unsere Brotschafter*innen und Brotschaftern ihr Guthaben, welches durch ihr jeweiliges Investment entsteht über einen QR-Code rückerstatten. Dieser QR-Code kann entweder vorgelegt oder in die unseren Brotschafter*innen zur Verfü- gung gestellten App übernommen werden. Wird die App genutzt, haben unsere Brot- schafter*innen stets ihr aktuelles Guthaben im Blick. Sofern die App nicht genutzt wird, scannen wir den QR-Code vor Ort in der Bäckerei und geben jederzeit gerne Auskunft über den verfügbaren Betrag.
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Samples: Darlehensvertrag
Konditionen. 5.1. Die Darlehensverzinsung und die Gewährung sonstiger Vergütungen Der Kreisjugendring Ortenau e.V. („Goodies“nachfolgend KJR) erfolgt stellt dem Vertragspartner (nachfolgend VP) das Zelt zu nachfolgenden Konditionen. Jeder Crowdinvestor entscheidet mit der Be- tragshöhe seines Investments und der Xxxx der Verzinsungsart (Varianten 1-3) bei Vertragsabschluss, welches Paket er wählt. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.2. Erwächst der Vertrag in Rechtswirksamkeit, beginnt der Zinslauf für alle Darlehens- varianten mit 31.12.2019 (bei Verlängerung 28.02.2020, vgl. Vertragspunkt 7.2.). Die erste Zinsperiode läuft vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 (bei Verlängerung vom 01.03.2020 bis 31.03.2020), unabhängig vom Zeitpunkt des getätigten Crowdinvest- ments. Die Auszahlung erfolgt erstmals am 30.4.2020, danach jährlich, für die Zins- periode 1.4. bis 31.3., am 30.4. bzw. am Laufzeitende. Datum der Gutscheinauslie- ferung ist in weiterer Folge in der Tabelle unter Vertragspunkt 5.3. litera c angeführt.
5.3. Abhängig von der gewählten Verzinsung (Bargeld oder Wertgutscheine) gilt:
(a) Variante 1 „Brot-Zinsen“: Verzinsung in Gutscheinen, Tilgung in Cash: Die Auszahlung der Wertgutscheine wird von der Emittentin mit Berechnungsstich- tag der Zinsberechnung 31.3. und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres, vorgenommen.
(b) Variante 2 „Cash-Zinsen“: Verzinsung und Tilgung in Cash: Die Verzinsung in Bargeld wird von der Darlehensnehmerin in ihrer Rolle als Emit- tentin, vorgenommen und erfolgt jährlich nachschüssig mit Berechnungsstichtag 31.3.(=Ende der Zinsperiode) und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres auf das Kundenkonto des Crowdinvestors (gemäß dessen Datenan- gaben auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform). Als Auszahlungsvoraussetzung für die Zinszahlung in Bargeld gilt als vereinbart, dass sie nur bis zu jenem Ausmaß erfolgt, als die entstandene Verzinsung (auf Ba- sis des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, welches in der betreffenden Zinsperiode geendet hat) noch einen kumulierten Jahresüberschuss (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) beim Darlehensnehmer ermöglichen würde. Jener Teil der Verzinsung, der nicht ausbezahlt wurde oder nicht vollständig bediente Zinszahlungen werden zum jeweiligen Zinszahlungstermin kapitalisiert und bis auf weiteres gestundet und sind samt darauf entfallenden Zinsen bei Vor- handensein eines kumulierten Jahresüberschusses (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) und bei Vorhandensein ausreichender Cashflows im Sinne freier Liquidität, beim nächsten Zinszahlungstermin, spätestens jedoch am Laufzeitende zu bezahlen.
(c) Variante 3 „Brot-Zinsen mit laufender Tilgung“: Verzinsung und Tilgung in Gut- scheinenfolgen- den Konditionen zur Verfügung:
1. Tranche Der KJR gibt für den Aufbau des Zirkuszeltes eine Einführung in den Aufbau anhand einer Aufbauanlei- tung. Bei der Übergabe wird das Material anhand der Materialliste auf Vollständigkeit überprüft.
2. Tranche Der Aufbau erfolgt eigenverantwortlich anhand der Aufbauanleitung an einer geeigneten Stelle. Der KJR empfiehlt dem VP, eine Genehmigung beim jeweiligen Ordnungsamt (sofern es um öffentliche Plätze geht) einzuholen. Der VP übernimmt alle Verpflichtungen gegenüber Dritten, die aus der Nutzung des Zeltes entstehen.
3. Tranche Summe Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Aufbau nach Aufbauanleitung ist der VP. Der KJR haftet nicht für Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Aufbau entstanden sind. Der KJR empfiehlt dem VP ca. 10 Personen für den Aufbau.
4. Unmittelbar nach dem Aufbau prüft der VP das Zirkuszelt auf mögliche Schäden, die schon vor dem Auf- bau bestanden haben und protokolliert diese.
5. Der VP verpflichtet sich das Zelt so zu behandeln, dass keine Beschädigungen die über den normalen Ver- schleiß hinausgehen, entstehen. Alle Schäden, die darüber hinaus entstehen, werden vom VP protokolliert und dem KJR gemeldet. Reparaturen werden nur auf Veranlassung durch den KJR oder nach Rücksprache mit dem KJR durchgeführt. Entstandene Schäden werden dem VP ggf. in Rechnung gestellt.
6. Beim Abbau träg der VP dafür Sorge, dass das Zelt ordnungsgemäß und trocken verpackt wird. Sollte das Zelt noch nass oder unverpackt sein, wird dafür eine gesonderte Aufwandsentschädigung von 50 € 100,- + 10 % € 50,- € 30,- € 30,- € 110,- € 250,- + 10 % € 145,- € 65,- € 65,- € 275,- € 500,- + 10 % € 300,- € 125,- € 125,- € 550,- Fälligkeit 15.01.20 15.07.20 31.01.21 bei Verlängerung 15.03.20 15.07.20 31.03.21 Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens der endfälligen Varianten (Variante 1 und Variante 2) einschließlich noch nicht ausbezahlter Zinsen (bei Variante 2) erfolgt binnen eines Monats ab Beendigung dieses Vertragsfür die Lagerung berechnet.
7. Die Rückzahlung (Tilgung) der Variante 3 erfolgt wie unter Vertragspunkt (c) oben in der Tabelle angezeigt. Für die Gutscheine gelten nachfolgende Usancen: Die Aussendung der Gutscheine erfolgt für Investoren aus Österreich und Deutsch- land in Form der Zusendung eines Gutscheins an die E-Mail-Adresse gemäß Um den Datenangaben des Crowdinvestors auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform je nach Variante. Siehe oben unter Variante 2 und Variante 3. Gutscheine können direkt, bei Vorlage des Gutscheins Verschleiß bei der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH zu den Geschäftszeiten eingelöst werdenNutzung auszugleichen, berechnet der KJR eine Nutzungsgebühr von 75 € pro vollen Tag (10:00 – 24:00 Uhr). Nicht eingelöste Gutscheine bzw. allfällige Restguthaben nicht eingelöster Gutscheine verfallen nicht und sind einlösbar solange Für einen längeren Zeitraum von der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH eine Bäckerei betrieben wird. Wir mehr als 3 Tage werden unsere Brotschafter*innen und Brotschaftern ihr Guthaben, welches durch ihr jeweiliges Investment entsteht über einen QR-Code rückerstatten. Dieser QR-Code kann entweder vorgelegt oder in die unseren Brotschafter*innen zur Verfü- gung gestellten App übernommen werden. Wird die App genutzt, haben unsere Brot- schafter*innen stets ihr aktuelles Guthaben im Blick. Sofern die App nicht genutzt wird, scannen wir den QR-Code vor Ort in der Bäckerei und geben jederzeit gerne Auskunft über den verfügbaren Betragpro Folgetag nur noch 30 € berechnet.
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Samples: Zeltverleihvertrag
Konditionen. 5.119.1 .Ein Zurücktreten vom Vertrag bis einen Monat vor Kursbeginn ist kostenfrei.
19.2 Ein Zurücktreten vom Vertrag bis 14 Tage vor Kursbeginn wird mit 50% der Kursgebühr berechnet.
19.3 Ein Zurücktreten vom Vertrag bis acht Tage vor Kursbeginn wird mit 75% der Kursgebühr berechnet.
19.4 Ab sieben Tagen vor Kursbeginn ist die komplette Kursgebühr fällig.
19.5 Es besteht keinerlei Recht auf Rücktritt wegen Krankheit oder spontaner Unlust seitens des Kindes außerhalb der genannten Konditionen.
19.6 Bei bescheinigter Erkrankung können wir individuell gemeinsam eine Lösung finden.
19.7 Es ist nur das angemeldete Kind berechtigt am Kurs teilzunehmen.
19.8 Während der Einheiten liegt die Aufsichtspflicht bei mir, darüber sollten die Kinder informiert sein.
19.9 Die Kinder sind für die Dauer der Trainingseinheit über Kort Coaching versichert.
19.10 Bei Krankheit, Urlaub oder Nichterscheinen bitte ich um rechtzeitige, kurze Mitteilung.
19.11 Ausweich-, Nachhol- oder Ersatztermine sind im Kurssystem leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
19.12 Einzelstunden müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden um nachgeholt werden zu können. Die Darlehensverzinsung Bei Inanspruchnahme von Preisnachlässen verfällt diese Möglichkeit der Absage und die Gewährung sonstiger Vergütungen („Goodies“) erfolgt zu nachfolgenden Konditionen. Jeder Crowdinvestor entscheidet alle Termine finden wie geplant statt.
19.13 Muss eine Stunde ausfallen aufgrund der Absage seitens des Trainers, besteht das Recht auf einen Nachholtermin.
19.14 Nach Ende der Saison endet der Vertrag.
19.15 Ein Paket mit der Be- tragshöhe seines Investments und der Xxxx der Verzinsungsart (Varianten 1-3) bei Vertragsabschluss, welches Paket er wähltvereinbarten Einzelstunden ist maximal ein Jahr gültig. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.2gebuchtet Einzelstunde hat eine Gültigkeit von vier Wochen. Erwächst Pro vereinbarter Stunde verlängert sich der Vertrag in Rechtswirksamkeit, beginnt der Zinslauf für alle Darlehens- varianten mit 31.12.2019 (bei Verlängerung 28.02.2020, vgl. Vertragspunkt 7.2um drei Wochen.). Die erste Zinsperiode läuft vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 (bei Verlängerung vom 01.03.2020 bis 31.03.2020), unabhängig vom Zeitpunkt des getätigten Crowdinvest- ments. Die Auszahlung erfolgt erstmals am 30.4.2020, danach jährlich, für die Zins- periode 1.4. bis 31.3., am 30.4. bzw. am Laufzeitende. Datum der Gutscheinauslie- ferung ist in weiterer Folge in der Tabelle unter Vertragspunkt 5.3. litera c angeführt.
5.3. Abhängig von der gewählten Verzinsung (Bargeld oder Wertgutscheine) gilt:
(a) Variante 1 „Brot-Zinsen“: Verzinsung in Gutscheinen, Tilgung in Cash: Die Auszahlung der Wertgutscheine wird von der Emittentin mit Berechnungsstich- tag der Zinsberechnung 31.3. und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres, vorgenommen.
(b) Variante 2 „Cash-Zinsen“: Verzinsung und Tilgung in Cash: Die Verzinsung in Bargeld wird von der Darlehensnehmerin in ihrer Rolle als Emit- tentin, vorgenommen und erfolgt jährlich nachschüssig mit Berechnungsstichtag 31.3.(=Ende der Zinsperiode) und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres auf das Kundenkonto des Crowdinvestors (gemäß dessen Datenan- gaben auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform). Als Auszahlungsvoraussetzung für die Zinszahlung in Bargeld gilt als vereinbart, dass sie nur bis zu jenem Ausmaß erfolgt, als die entstandene Verzinsung (auf Ba- sis des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, welches in der betreffenden Zinsperiode geendet hat) noch einen kumulierten Jahresüberschuss (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) beim Darlehensnehmer ermöglichen würde. Jener Teil der Verzinsung, der nicht ausbezahlt wurde oder nicht vollständig bediente Zinszahlungen werden zum jeweiligen Zinszahlungstermin kapitalisiert und bis auf weiteres gestundet und sind samt darauf entfallenden Zinsen bei Vor- handensein eines kumulierten Jahresüberschusses (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) und bei Vorhandensein ausreichender Cashflows im Sinne freier Liquidität, beim nächsten Zinszahlungstermin, spätestens jedoch am Laufzeitende zu bezahlen.
(c) Variante 3 „Brot-Zinsen mit laufender Tilgung“: Verzinsung und Tilgung in Gut- scheinen:
1. Tranche 2. Tranche 3. Tranche Summe € 100,- + 10 % € 50,- € 30,- € 30,- € 110,- € 250,- + 10 % € 145,- € 65,- € 65,- € 275,- € 500,- + 10 % € 300,- € 125,- € 125,- € 550,- Fälligkeit 15.01.20 15.07.20 31.01.21 bei Verlängerung 15.03.20 15.07.20 31.03.21 Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens der endfälligen Varianten (Variante 1 und Variante 2) einschließlich noch nicht ausbezahlter Zinsen (bei Variante 2) erfolgt binnen eines Monats ab Beendigung dieses Vertrags. Die Rückzahlung (Tilgung) der Variante 3 erfolgt wie unter Vertragspunkt (c) oben in der Tabelle angezeigt. Für die Gutscheine gelten nachfolgende Usancen: Die Aussendung der Gutscheine erfolgt für Investoren aus Österreich und Deutsch- land in Form der Zusendung eines Gutscheins an die E-Mail-Adresse gemäß den Datenangaben des Crowdinvestors auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform je nach Variante. Siehe oben unter Variante 2 und Variante 3. Gutscheine können direkt, bei Vorlage des Gutscheins bei der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH zu den Geschäftszeiten eingelöst werden. Nicht eingelöste Gutscheine bzw. allfällige Restguthaben nicht eingelöster Gutscheine verfallen nicht und sind einlösbar solange von der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH eine Bäckerei betrieben wird. Wir werden unsere Brotschafter*innen und Brotschaftern ihr Guthaben, welches durch ihr jeweiliges Investment entsteht über einen QR-Code rückerstatten. Dieser QR-Code kann entweder vorgelegt oder in die unseren Brotschafter*innen zur Verfü- gung gestellten App übernommen werden. Wird die App genutzt, haben unsere Brot- schafter*innen stets ihr aktuelles Guthaben im Blick. Sofern die App nicht genutzt wird, scannen wir den QR-Code vor Ort in der Bäckerei und geben jederzeit gerne Auskunft über den verfügbaren Betrag.
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Samples: Personal Training Agreement
Konditionen. 5.1Alle Preise in Euro. Die Darlehensverzinsung und die Gewährung sonstiger Vergütungen („Goodies“) erfolgt zu nachfolgenden Konditionenohne MwSt. Jeder Crowdinvestor entscheidet mit der Be- tragshöhe seines Investments und der Xxxx der Verzinsungsart (Varianten 1-3) bei Vertragsabschluss, welches Paket er wähltinkl. Eine Änderung des Paketes während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.2MwSt. Erwächst der Vertrag in Rechtswirksamkeit, beginnt der Zinslauf für alle Darlehens- varianten mit 31.12.2019 (bei Verlängerung 28.02.2020, vgl. Vertragspunkt 7.2.). Die erste Zinsperiode läuft vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 (bei Verlängerung vom 01.03.2020 bis 31.03.2020), unabhängig vom Zeitpunkt des getätigten Crowdinvest- ments. Die Auszahlung erfolgt erstmals am 30.4.2020, danach jährlich, für die Zins- periode 1.4. bis 31.3., am 30.4. bzw. am Laufzeitende. Datum der Gutscheinauslie- ferung ist in weiterer Folge in der Tabelle unter Vertragspunkt 5.3. litera c angeführt.
5.3. Abhängig von der gewählten Verzinsung (Bargeld oder Wertgutscheine) gilt:
(a) Variante 1 „Brot-Zinsen“: Verzinsung in Gutscheinen, Tilgung in Cash: Die Auszahlung der Wertgutscheine wird von der Emittentin mit Berechnungsstich- tag der Zinsberechnung 31.3. und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres, vorgenommen.
(b) Variante 2 „Cash-Zinsen“: Verzinsung und Tilgung in Cash: Die Verzinsung in Bargeld wird von der Darlehensnehmerin in ihrer Rolle als Emit- tentin, vorgenommen und erfolgt jährlich nachschüssig mit Berechnungsstichtag 31.3.(=Ende der Zinsperiode) und Auszahlung am 30.04. (erstmalig mit 30.04.2020) eines Jahres 10 % Rabatt auf das Kundenkonto des Crowdinvestors (gemäß dessen Datenan- gaben auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform). Als Auszahlungsvoraussetzung für die Zinszahlung in Bargeld gilt als vereinbart, dass sie nur bis zu jenem Ausmaß erfolgt, als die entstandene Verzinsung (auf Ba- sis des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, welches in der betreffenden Zinsperiode geendet hat) noch einen kumulierten Jahresüberschuss (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) beim Darlehensnehmer ermöglichen würde. Jener Teil der Verzinsung, der nicht ausbezahlt wurde oder nicht vollständig bediente Zinszahlungen werden zum jeweiligen Zinszahlungstermin kapitalisiert und bis auf weiteres gestundet und sind samt darauf entfallenden Zinsen bei Vor- handensein eines kumulierten Jahresüberschusses (anteilig ab Wirtschaftsjahr 01.04.2019 bis 31.03.2020) und bei Vorhandensein ausreichender Cashflows im Sinne freier Liquidität, beim nächsten Zinszahlungstermin, spätestens jedoch am Laufzeitende zu bezahlen.
(c) Variante 3 „Brot-Zinsen mit laufender Tilgung“: Verzinsung und Tilgung in Gut- scheinen:Tarifoptionen
1. Tranche Ein Tarifwechsel aus anderen Laufzeittarifen in den Vodafone Professional S ist nicht möglich. Für Neukunden und neue Kundenkonten ist ein Wechsel in einen Tarif mit geringerem monatl. Basispreis frühestens nach 12 Monaten zum Rechnungszyklus mit neuer Mindestvertragslaufzeit von 24 Mona- ten möglich. Ergänzend gelten tarifspezifische Wechselregeln. Der Kunde darf die Vodafone-Karte ausschließlich als Endkunde im dafür üblichen Umfang und nur zum Aufbau manuell über das Mo- bilfunkendgerät gewählter Verbindungen/SMS/MMS nutzen; unzulässig ist die Nutzung zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Faxbroadcastdiensten, Telemarketing- oder Call-Center-Leistungen), zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschal- tungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, zur Weitervermittlung von Mobilfunkteilnehmern im Vodafone-Netz oder in andere Netze über die Vodafone-Karte, zur Herstel- lung von Verbindungen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindungen Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Alle weiteren Konditionen gemäß Preisliste für Professional Tarife bei Vodafone.
2. Tranche Die in dieser Konditionenliste angegebenen Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die vierstellig ausgewiesenen Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung erst zum Gesamtrechnungsbetrag addiert, der mit zwei Stellen nach dem Komma angegeben ist.
3. Tranche Summe € 100,- + 10 % € 50,- € 30,- € 30,- € 110,- € 250,- + 10 % € 145,- € 65,- € 65,- € 275,- € 500,- + 10 % € 300,- € 125,- € 125,- € 550,- Fälligkeit 15.01.20 15.07.20 31.01.21 Bei 60/1-Taktung wird die erste Minute stets voll, danach sekundengenau abgerechnet. Beim 10/10-Takt wird jeweils 10-sekundengenau, beim 1/1-Takt sekundengenau abgerechnet. Sofern sich bei Verlängerung 15.03.20 15.07.20 31.03.21 Die Rückzahlung (Tilgung) des Darlehens der endfälligen Varianten (Variante 1/1-Taktung je nach Verbindungsdauer rechnerisch ein Verbindungsentgelt von unter 1 und Variante 2) einschließlich noch nicht ausbezahlter Zinsen (bei Variante 2) erfolgt binnen eines Monats ab Beendigung dieses VertragsCt. Die Rückzahlung (Tilgung) der Variante 3 erfolgt wie unter Vertragspunkt (c) oben in der Tabelle angezeigtergibt, wird das Entgelt immer auf einen vollen Cent aufgerundet. Für Verbindungen zu Sondernummern gilt stets die Gutscheine gelten nachfolgende Usancen: Die Aussendung 60/1-Taktung.
4. Der Mindestumsatz wird angerechnet auf Verbindungen in alle dt. Netze, ausgenommen jeweils SMS, MMS, Sondernummern und Paket-Datenverbindungen, sowie auf den Basispreis der Gutscheine erfolgt für Investoren aus Österreich und Deutsch- land in Form der Zusendung eines Gutscheins an die E-Mail-Adresse gemäß den Datenangaben des Crowdinvestors auf der 1000x1000 Crowdfundingplattform je nach Variante. Siehe oben unter Variante 2 und Variante 3. Gutscheine können direkt, bei Vorlage des Gutscheins bei der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH zu den Geschäftszeiten eingelöst werden. Nicht eingelöste Gutscheine bzw. allfällige Restguthaben nicht eingelöster Gutscheine verfallen nicht und sind einlösbar solange von der Gragger & Chorherr gemeinnützige GmbH eine Bäckerei betrieben wird. Wir werden unsere Brotschafter*innen und Brotschaftern ihr Guthaben, welches durch ihr jeweiliges Investment entsteht über einen QR-Code rückerstatten. Dieser QR-Code kann entweder vorgelegt oder in die unseren Brotschafter*innen zur Verfü- gung gestellten App übernommen werden. Wird die App genutzt, haben unsere Brot- schafter*innen stets ihr aktuelles Guthaben im Blick. Sofern die App nicht genutzt wird, scannen wir den QR-Code vor Ort in der Bäckerei und geben jederzeit gerne Auskunft über den verfügbaren BetragVodafone Professional Minuten.
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Samples: Zusatzvereinbarung