Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruch- nahmen werden nicht gemacht.
Bankauskunft. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens werden, soweit keine Verpflichtung hiezu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Unternehmern nur schriftlich erteilt.
Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellun- gen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnis- se des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen wer- den nicht gemacht.
Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Xxxxx- kungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwür- digkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der S Broker AG & Co. KG anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Bankauskunft. Ich willige ein, dass die Bank erforderliche bankübliche Auskünfte bei der Bank einholt, bei der ich mein Girokonto (Referenzkonto) führe (z. B. bei einem Auftrag zur Erhöhung des Verfügungsrahmens). Diese wird zur Erteilung von Auskünften ermächtigt. Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, das mit einem revolvierenden bonitätsabhängigen Kreditrahmen (nachfolgend„Verfügungsrahmen“ genannt) unterlegt ist, aber mit monatlichem Zahlungsziel auch zinsfrei nutzbar ist. Grundlage ist ein Rahmenkreditvertrag mit einem variablen Sollzinssatz zwischen Ihnen und der Hanseatic Bank. Mit der Karte können Sie bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes (Akzeptanzstellen) Waren und Dienstleistungen im Handel oder im Internet bargeldlos bezahlen und an zugelassenen Geldau- tomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen. Bitte beachten Sie, dass Betreiber von Geld- automaten oder Bankfilialen eigene Gebühren erheben können. Für die Verbuchung von Kartenverfügungen sowie ggf. anfallender Entgelte und Zinsen wird ein Kartenkonto eingerichtet. Die Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen eines monatlichen Kontoauszuges, sofern Sie Kartenverfügungen getätigt haben oder ein Entgelt bzw. Zinsen auf dem Kartenkonto verbucht wurden. In dem Kontoauszug tei- len wir Ihnen mit, wie hoch der Saldo Ihres Kartenkontos ist. Für den Ausgleich eines negativen Kartenkon- tosaldos können Sie die Teilzahlung nutzen, d. h., Sie zahlen monatlich einen Teilbetrag des negativen Saldos zurück, der in der Regel per Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen wird. Die Höhe des gewünschten Teilbetrags ist mit der Bank zu vereinbaren und muss monatlich mindestens 3 % des negativen Kartenkonto- saldos, jedoch nicht weniger als 20 €, betragen. Für jeden Tag, den Sie die Teilzahlung nutzen, fallen Zinsen an, die am Ende des Kalendermonats dem Kartenkonto belastet werden. Sie haben jederzeit das Recht zur kostenfreien vollständigen oder teilweisen Rückzahlung eines negativen Saldos auf Ihrem Kartenkonto. Sofern Sie die Teilzahlung nicht nutzen möchten, können Sie die Vollzahlung als Rückzahlungsvariante wäh- len. Dann wird Ihnen monatlich der gesamte negative Kartenkontosaldo in Rechnung gestellt und in der Regel per Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen. Zinsen auf den negativen Kartenkontosaldo fallen insoweit nicht an. Sie können den Kartenvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen; Einzelheiten zu Ihrem Wider- rufsrecht finden Sie im Kartenantrag und in den Europäischen Standar...
Bankauskunft. 8 III. Eröffnung und Führung von Konten und Depots 8 A. Anwendungsbereich 8 B. Eröffnung von Konten 8 C. Unterschriftsproben 9 D. Verfügungsberechtigung und Zeichnungsberechtigung 9 E. Besondere Kontoarten 9 F. Kontoabschlüsse, Depotaufstellungen und Kontonachrichten 10 IV. Giroverkehr 10 A. Überweisungsaufträge 10 B. Gutschriften und Stornorecht 11 C. Gutschrift Eingang vorbehalten 11 D. Belastungsbuchungen 12
Bankauskunft. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirt- schaftliche Lage eines Unternehmens werden, soweit keine Ver- pflichtung hierzu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Unter- nehmern nur schriftlich erteilt.
Bankauskunft. Z 26 Bankübliche Auskunft über Unternehmen. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmers werden, soweit keine Verpflichtung hiezu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Unternehmern nur schriftlich erteilt.
Z 27 Keine Auskunft über Verbraucher. Das Kreditinstitut erteilt keine bankübliche Auskünfte über Kunden, die Verbraucher sind, es sei denn der Kunde weist es in einer § 38 Abs 2 Z 5 BWG entsprechenden Weise dazu an.
Bankauskunft. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte, über die wirtschaftliche Lage des Kunden, werden, soweit keine Verpflichtung hierzu besteht, nur unver- bindlich schriftlich erteilt. FÜHRUNG UND ABSCHLUSS VON TAG- UND XXX- XXXXXXXXXXXXX Unterschriftsproben Diejenige Person, die über das Konto verfügungs- bzw. zeichnungsberech- tigt sein soll, hat beim Kreditinstitut seine Unterschrift in Form einer Unter- schriftsprobe zu hinterlegen. Das Kreditinstitut führt schriftliche Disposi- tionen im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden nur auf Grundlage der hinterlegten Unterschrift durch.
Bankauskunft. (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Konzept-iX handelsübliche Bankauskünfte einholen darf.