Preise und Konditionen Musterklauseln

Preise und Konditionen. Preise und Konditionen für die Beförderung von Reisegepäck ergeben sich aus den Beför- derungsbedingungen des bzw. der vertraglichen Beförderer/s.
Preise und Konditionen. 8.1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, verpackt frei Bestimmungsort (Lieferanschrift) und sind Fixpreise. Sofern nicht anderes vereinbart, sind Anzahlungen durch Vorlage einer unwiderruflichen, abstrakten Bankgarantie iHv 30% sowie Schlussrechnungen durch Vorlage einer unwiderruflichen, abstrakten Haftrücklassgarantie iHv 10% des Auftragswertes durch den AN zu besichern. 8.2. Rechnungen sind, wenn nicht anders vorgeschrieben in Papierform oder als elektronisches Dokument nach Lieferung und/oder Leistung an SAAG zu senden. Rechnungen ohne Angabe der SAAG Bestellnummer sind nicht ordnungsgemäß, werden von SAAG nicht bearbeitet und gelten als nicht gestellt. Leistungsrechnungen sind ferner mit Leistungsbestätigungen zu belegen. Eine Zession des Rechnungsbetrages ist nur mit vorhergehendem schriftlichen Einverständnis der SAAG gestattet. 8.3. Die Bezahlung übernommener Lieferungen/Leistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Fakturenerhalt netto. Die Zahlung bedeutet weder eine Anerkennung der ordnungsgemäßen Abwicklung der Lieferung noch einen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche. Beanstandungen von Lieferungen/Leistungen berechtigten SAAG, fällige Zahlungen zurückzuhalten 8.4. Reisekosten werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde, unter Vorlage der bezughabenden Nachweise wie folgt vergütet: (i) für Hin- und Rückfahrten vom Firmensitz des Auftragnehmers zum jeweiligen Betriebsstandort des Auftraggebers ⮚ bei Zumutbarkeit der Nutzung die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel ⮚ sonst pauschal die Kosten eines Mietfahrzeuges der Mittelklasse; ausdrücklich ausgenommen sind die Marken Porsche, Mercedes, Audi, BMW, Volkswagen (ii) für Nächtigungen werden die Unterbringungskosten inkl Frühstück nach Maßgabe der am jeweiligen Betriebsstandort der SAAG zur Auswahl vorliegenden Hotels/Pensionen ersetzt; der Maximalbetrag ist mit netto EUR 80,- / Person beschränkt. Die Fälligstellung der Rechnung für die erbrachten Leistungen erfolgt mit mehrwertsteuergerechter Rechnung. Grundlage für die Fakturierung der erbrachten Leistungen bildet das von SAAG und dem Auftragnehmer schriftlich unterfertigte Abnahmeprotokoll. Die vertragliche Leistung gilt nur bei Mängelfreiheit als abgenommen!
Preise und Konditionen. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, soweit nichts anderes daraus hervorgeht, Festpreise. Die Zahlung erfolgt zu den in der Bestellung genannten Konditionen nach Erhalt der Rechnung und der Ware. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Verpackungen der gelieferten Produkte (Transport-, Um- und Verkaufsverpackung) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurückzunehmen oder an einem von uns eingerichteten Sammelpunkt abzuholen.
Preise und Konditionen. Alle im Webshop genannten Preise verstehen sich inklusive MehrwertsteuerSt. Innerhalb der Sonos-Serviceregion ist der Versand der Produkte kostenlos. Weitere Details zur Mehrwersteuer. findest du im Abschnitt Zahlungsoptionen und Steuern. Wenn du möchtest, dass wir ein Produkt außerhalb der Sonos-Serviceregion versenden, oder wenn du dein Produkt per Express-Versand erhalten möchtest, fallen zusätzliche Versandkosten und/oder Zölle an. Weitere Informationen findest du in unseren Liefer- und Versandbedingungen.
Preise und Konditionen. Die Depotgebühren für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren, Edelmetallen und anderen Depotwerten sowie die Preise für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Depot- werten werden nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Der jeweils aktuell gültige Tarif ist auf der Webseite der Bank einsehbar (aktuell unter xxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx). Der Kunde kann von der Bank einen aktuellen Tarif verlangen. Die Bank behält sich die Änderung der Tarife vor. Solche Änderungen sind dem Kunden mitzuteilen. Die Änderung der Gebühren gilt als vom Kunden ge- nehmigt, wenn er das betreffende Produkt oder die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt (an- derweitige bestehende oder vereinbarte Kündigungsrechte sowie Kündigungs- oder Rückzugsfristen bleiben vorbehalten). Spesen, Steuern, Abgaben sowie aussergewöhnliche Aufwendungen kann die Bank zusätzlich belasten. Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten sowohl von der Bank, aber auch von Drittparteien (z.B. Fondsmanagern), anfallen. Die Kosten werden entweder di- rekt dem Konto des Kunden belastet oder gehen zulasten der Ren- dite eines Finanzinstruments. Eine generelle Übersicht der Kosten ist auf der Webseite der Bank einsehbar (aktuell unter xxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx).
Preise und Konditionen. 3.1 Das Einstellen von Anfragen im Hochzeitsplaza Planungsservice ist für die Anfragenden kostenlos. 3.2 Partnerdienstleister haben die Möglichkeit Anfragedaten im Rahmen eines Provisionsvertrages vermittelt zu bekommen. Soweit kein individueller Provisionssatz getroffen wurde, gelten die festgelegten Provisionssätze von Hochzeitsplaza in der jeweils aktuellen Fassung.
Preise und Konditionen. 7.1 Die Preise für XXX Xxxxxx werden im Handbuch Preise festgehalten. 7.2 Die vereinbarten Konditionen für jede einzelne TAL Kupfer ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag Bestellung TAL Kupfer. 7.3 Die im Handbuch Preise festgehaltenen Preise werden jeweils für mindestens ein Jahr, in der Regel vom 1. Januar bis 31. Dezember, vereinbart. Die Preise für das erste Jahr gelten ab Inkrafttreten des Vertrages bis mindestens 31. Dezember des Jahres des Inkrafttretens. 7.4 Die Rechnungsstellung und das Inkasso ergeben sich aus dem Handbuch Abrechnung.
Preise und Konditionen. Die Preise und sonstigen Konditionen der Tickets werden von den in Artikel 2.4. dieser Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Verkaufsstellen bei einer Preisanfrage mitgeteilt.
Preise und Konditionen. 15.1. Im Verhältnis zwischen heldenzeit und Auftraggeber gilt die jeweils aktuelle Preisliste. 15.2. Heldenzeit ist berechtigt, die Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gülti- gen Preislisten. 15.3. Heldenzeit kann in Einzelvereinbarungen mit Agenturen und Direktkunden von den AGB und den Preislisten abweichen, insbesondere Vereinbarungen über den Kauf von Anzeigenpaketen schließen. 15.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Auftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforder- lich ist. Heldenzeit ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Auftrags eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.
Preise und Konditionen. Die an die IGE zu zahlenden Vergütungen richten sich nach dem jeweiligen Beförderungsvertrag. Dort nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert nachgewiesen und verrechnet; für den damit zusam- menhängenden administrativen Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,-- pro Vor- gang fällig.