Kontrolle und Überwachung Musterklauseln

Kontrolle und Überwachung. Bei Derivaten handelt es sich um hoch spezialisierte Instrumente, die andere Anlagetechniken und Risikoanalysen erfordern als Aktien- und Rentenwerte. Der Einsatz von derivativen Techniken setzt nicht nur die Kenntnis des Basiswertes, sondern auch des Derivats selbst voraus, ohne dass dabei jedoch die Wertentwicklung des Derivats unter allen denkbaren Marktbedingungen überwacht werden kann. Insbesondere setzen der Einsatz und die Komplexität von Derivaten voraus, dass angemessene Kontrollmechanismen zur Überwachung der abgeschlossenen Geschäfte bestehen, die Risiken eines Derivats für einen Fonds eingeschätzt und die jeweiligen Kurs-, Zins- bzw. Wechselkursentwicklungen zutreffend prognostiziert werden können.
Kontrolle und Überwachung. 1. Die Kontrolle der Einhaltung des Verpachtungsreglements obliegt dem Gemeindekontrolleur. 2. Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, so sind diese der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde ist bestrebt, die Differenzen auf gütlichem Wege zu bereinigen. 3. Bei wiederholten Verstössen gegen das Verpachtungsreglement wird der Pächter von der Gemeinde schriftlich verwarnt. Im Wiederholungsfall entscheidet der Gemeinderat über eine vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages per 31. Dezember des laufenden Jahres.
Kontrolle und Überwachung. Wenn Sie die Dienste und Anwendungen verwenden, werden Ihre Aktivitäten automatisch erfasst und gespeichert. Man bezeichnet dieses Protokollieren als „Loggen“. Die Protokolldaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies für das Funktionieren des Systems notwendig ist. Sollte der Verdacht eines Missbrauchs der Dienste durch Benutzer vorliegen (s.a. Punkt 3.4), können Protokolldaten stichprobenweise unter Hinzuziehung der/des schulischen Datenschutz-­‐beauftragten ausgewertet werden. Die Betroffenen werden entsprechend informiert.