Common use of Kooperation mit der Wirtschaft Clause in Contracts

Kooperation mit der Wirtschaft. Die Hochschulen verstärken die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Sie entwickeln geeignete Konzepte, Profile und Leitlinien, um die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Wissenschaft produktiv zu verschränken. Sie beteiligen sich am vom Berliner Senat begonnenen Industriedialog zwischen Industrie, Politik, Gesellschaft und Wis- senschaft, welcher zentral im Steuerungskreis Industriepolitik geführt wird. Ferner sind Berliner Hochschulen bei der Umsetzung der aktuellen und zukünftig weiterentwickelten Innovationsstrategie beteiligt und somit aktive Partnerinnen der Berliner Cluster im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Ber- lin und Brandenburg (innoBB). Sie bringen ihre Potentiale in Verbund- und Koopera- tionsprojekten derart ein, dass neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen aus den Synergien von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen können. Hierfür eig- nen sich vor allem die Zukunftsorte Berlins, an welchen die jeweiligen Hochschulen wichtige regionale Partnerinnen für die Wirtschaft sind. Bei Themen mit landespoliti- schem hohem Interesse sind zudem bevorzugt strategische Partnerschaften einzu- gehen. Weiterhin soll die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen durch Sicherung des geistigen Eigentums, Patentierung und Lizenzierung, sowie über Ausgründungen gestärkt und nachhaltig aufrechterhalten werden. Die Unter- stützung für Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung durch Gründungszen- tren, Labore und Inkubatoren soll dabei nochmals verstärkt und derartige Infrastrukturen mit überwiegend dauerhaft beschäftigtem Personal besetzt werden. Zudem sollen die Hochschulen prüfen, inwiefern eine signifikante Erhöhung des Anteils von Unternehmensgründungen durch Frauen erreicht werden kann und Frau- en insbesondere im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich bei Startup- Gründungen unterstützt werden können. Das Land stellt über die Qualitäts- und Innovationsoffensive zusätzlich zu den Ver- einbarungen des Hochschulvertrages in den Jahren 2018-2020 Mittel zur Förderung der Gründungszentren mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Bei einer positiven Evaluation im Jahr 2020 werden zur Verstetigung im Rahmen der Zuschüsse gemäß I Nr. 2.4 Mittel in Höhe von 000.000 € im Jahr 2021 und 000.000 € im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Appears in 4 contracts

Samples: www.static.tu.berlin, www.berlin.de, www.berlin.de

Kooperation mit der Wirtschaft. Die Hochschulen verstärken Charité verstärkt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Sie entwickeln geeignete entwickelt geeig- nete Konzepte, Profile und Leitlinien, um die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Wissenschaft produktiv zu verschränken. Sie beteiligen beteiligt sich am vom Berliner Senat begonnenen Industriedialog zwischen Industrie, Politik, Gesellschaft und Wis- senschaftWissen- schaft, welcher zentral im Steuerungskreis Industriepolitik geführt wird. Ferner sind die Berliner Hochschulen und die Charité bei der Umsetzung der aktuellen aktu- ellen und zukünftig weiterentwickelten Innovationsstrategie beteiligt und somit aktive Partnerinnen der Berliner Cluster im Rahmen der Gemeinsamen Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Ber- lin Berlin und Brandenburg (innoBB). Sie bringen ihre Potentiale in Verbund- und Koopera- tionsprojekten Kooperationsprojekten derart ein, dass neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen aus den Synergien von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen können. Hierfür eig- nen eignen sich vor allem die Zukunftsorte Berlins, an welchen die jeweiligen jewei- ligen Hochschulen und die Charité wichtige regionale Partnerinnen für die Wirtschaft sind. Bei Themen mit landespoliti- schem landespolitischem hohem Interesse sind zudem bevorzugt strategische Partnerschaften einzu- geheneinzugehen. Weiterhin soll die wirtschaftliche Verwertung Verwer- tung von Forschungsergebnissen durch Sicherung des geistigen Eigentums, Patentierung Paten- tierung und Lizenzierung, sowie über Ausgründungen gestärkt und nachhaltig aufrechterhalten auf- rechterhalten werden. Die Unter- stützung Unterstützung für Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung durch Gründungszen- trenGründungszentren, Labore und Inkubatoren soll dabei nochmals verstärkt und derartige Infrastrukturen mit überwiegend dauerhaft beschäftigtem Personal besetzt werden. Zudem sollen die Hochschulen und die Charité prüfen, inwiefern eine signifikante Erhöhung des Anteils von Unternehmensgründungen durch Frauen erreicht werden kann und Frau- en Frauen insbesondere im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich bei Startup- Startup-Gründungen unterstützt werden können. Das Land stellt über die Qualitäts- und Innovationsoffensive zusätzlich zu den Ver- einbarungen des Hochschulvertrages in den Jahren 2018-2020 Mittel zur Förderung der Gründungszentren mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Bei einer positiven Evaluation im Jahr 2020 werden zur Verstetigung im Rahmen der Zuschüsse gemäß I Nr. 2.4 Mittel in Höhe von 000.000 € im Jahr 2021 und 000.000 € im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: www.berlin.de