Common use of Kooperative Promotion Clause in Contracts

Kooperative Promotion. Die Hochschulen evaluieren im Jahr 2021 ihre 2017 in der BLRK getroffene Vereinbarung „Vorgehensweise für die Promotion von durch Fachhochschul-Professoren und -Professorinnen betreute Doktorandinnen und Doktoranden im Land Brandenburg“ unter Berücksichtigung der im Rahmen des Zukunftsprogramms für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg geförderten Maßnahmen. Das MWFK erwartet im Anschluss an die Evaluierung eine Festlegung zu weiteren gemeinsamen Entwicklungszielen, die strukturell über den derzeitigen hochschulrechtlichen Stand hinausgehende Standards beinhalten und vor allem die Chancen und Rechte von FH-Promovierenden und FH-Professorinnen und – Professoren im Promotionsverfahren unabhängig von einzelnen Kooperationen der Hochschulen sicherstellen. Sollten die ergriffenen Schritte keinen nachhaltigen Erfolg zeigen, stimmen sich XXXX und MWFK über das weitere Vorgehen ab, und das MWFK prüft weitere gesetzgeberische Schritte. III.6 Wissens- und Technologietransfer – Umsetzung der Transferstrategie Die Hochschulen sind zentrale Akteure des Wissens- und Technologietransfers im Land. Hier arbeiten die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schwerpunkte zusammen. Neben dem Transfer in die Wirtschaft haben sie innerhalb eines erweiterten Transferverständnisses auch die Aufgabe, Wissen für Politik und Zivilgesellschaft zugänglich zu machen. Die Hochschulen treffen eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Transferstrategie Brandenburg und beteiligen sich an Maßnahmen der Landesregierung hierzu. Dies betrifft im Besonderen die Zusammenarbeit bei den Präsenzstellen, bei der Gründungs- und Innovationsförderung sowie bei der Indikatorik für den Transfer. Diese Indikatorik dient vor allem dazu, einige Entwicklungen in den verschiedenen Facetten des Transfers zu evaluieren. Mit den Präsenzstellen bauen die Hochschulen ihre Präsenz in den Regionalen Wachstumskernen Brandenburgs weiter aus und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Entwicklung in allen Teilen des Landes. Neben dem Aufbau der einzelnen Präsenzstellen durch die jeweils Verantwortung tragende Hochschule ist auch die Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes zum Gelingen der Präsenzstellen insgesamt erforderlich. Einschlägig tätige Hochschulen werden sich auch mit interessierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenschließen und die Präsenzstellen gemeinsam nutzen, um so einen Zugang zu dem gesamten Brandenburger Hochschulsystem sowie zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu bieten. III.7 Digitalisierung Die Hochschulen werden sich dem Thema Digitalisierung unter den folgenden Aspekten zuwenden:

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Samples: Hochschulvertrag, Hochschulvertrag, Hochschulvertrag

Kooperative Promotion. Die Hochschulen evaluieren im Jahr 2021 ihre 2017 in der BLRK getroffene Vereinbarung „Vorgehensweise für die Promotion von durch Fachhochschul-Professoren und -Professorinnen betreute Doktorandinnen und Doktoranden im Land Brandenburg“ unter Berücksichtigung der im Rahmen des Zukunftsprogramms Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg geförderten Maßnahmen. Das MWFK erwartet im Anschluss an die Evaluierung eine Festlegung zu weiteren gemeinsamen Entwicklungszielen, die strukturell über den derzeitigen hochschulrechtlichen Stand hinausgehende Standards beinhalten und vor allem die Chancen und Rechte von FH-Promovierenden und FH-Professorinnen und – Professoren im Promotionsverfahren unabhängig von einzelnen Kooperationen der Hochschulen sicherstellen. Sollten die ergriffenen Schritte keinen nachhaltigen Erfolg zeigen, stimmen sich XXXX und MWFK über das weitere Vorgehen ab, und das MWFK prüft weitere gesetzgeberische Schritte. III.6 Wissens- und Technologietransfer – Umsetzung der Transferstrategie Die Hochschulen sind zentrale Akteure des Wissens- und Technologietransfers im Land. Hier arbeiten die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schwerpunkte zusammen. Neben dem Transfer in die Wirtschaft haben sie innerhalb eines erweiterten Transferverständnisses auch die Aufgabe, Wissen für Politik und Zivilgesellschaft zugänglich zu machen. Die Hochschulen treffen eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Transferstrategie Brandenburg und beteiligen sich an Maßnahmen der Landesregierung hierzu. Dies betrifft im Besonderen die Zusammenarbeit bei den Präsenzstellen, bei der Gründungs- und Innovationsförderung sowie bei der Indikatorik für den Transfer. Diese Indikatorik dient vor allem dazu, einige Entwicklungen in den verschiedenen Facetten des Transfers zu evaluieren. Mit den Präsenzstellen bauen die Hochschulen ihre Präsenz in den Regionalen Wachstumskernen Brandenburgs weiter aus und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Entwicklung in allen Teilen des Landes. Neben dem Aufbau der einzelnen Präsenzstellen durch die jeweils Verantwortung tragende Hochschule ist auch die Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes zum Gelingen der Präsenzstellen insgesamt erforderlich. Einschlägig tätige Hochschulen werden sich auch mit interessierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenschließen und die Präsenzstellen gemeinsam nutzen, um so einen Zugang zu dem gesamten Brandenburger Hochschulsystem sowie zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu bieten. III.7 Digitalisierung Die Hochschulen werden sich dem Thema Digitalisierung unter den folgenden Aspekten zuwenden:

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Samples: Hochschulvertrag

Kooperative Promotion. Die Hochschulen evaluieren im Jahr 2021 ihre 2017 in der BLRK getroffene Vereinbarung „Vorgehensweise für die Promotion von durch Fachhochschul-Professoren und -Professorinnen betreute Doktorandinnen und Doktoranden im Land Brandenburg“ unter Berücksichtigung der im Rahmen des Zukunftsprogramms Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg geförderten Maßnahmen. Das MWFK erwartet im Anschluss an die Evaluierung eine Festlegung zu weiteren gemeinsamen Entwicklungszielen, die strukturell über den derzeitigen hochschulrechtlichen Stand hinausgehende Standards beinhalten und vor allem die Chancen und Rechte von FH-Promovierenden und FH-Professorinnen und – Professoren im Promotionsverfahren unabhängig von einzelnen Kooperationen der Hochschulen sicherstellen. Sollten die ergriffenen Schritte keinen nachhaltigen Erfolg zeigen, stimmen sich XXXX BLRK und MWFK über das weitere Vorgehen ab, und das MWFK prüft weitere gesetzgeberische Schritte. III.6 Wissens- und Technologietransfer – Umsetzung der Transferstrategie Die Hochschulen sind zentrale Akteure des Wissens- und Technologietransfers im Land. Hier arbeiten die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schwerpunkte zusammen. Neben dem Transfer in die Wirtschaft haben sie innerhalb eines erweiterten Transferverständnisses auch die Aufgabe, Wissen für Politik und Zivilgesellschaft zugänglich zu machen. Die Hochschulen treffen eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Transferstrategie Brandenburg und beteiligen sich an Maßnahmen der Landesregierung hierzu. Dies betrifft im Besonderen die Zusammenarbeit bei den Präsenzstellen, bei der Gründungs- und Innovationsförderung sowie bei der Indikatorik für den Transfer. Diese Indikatorik dient vor allem dazu, einige Entwicklungen in den verschiedenen Facetten des Transfers zu evaluieren. Mit den Präsenzstellen bauen die Hochschulen ihre Präsenz in den Regionalen Wachstumskernen Brandenburgs weiter aus und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Entwicklung in allen Teilen des Landes. Neben dem Aufbau der einzelnen Präsenzstellen durch die jeweils Verantwortung tragende Hochschule ist auch die Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes zum Gelingen der Präsenzstellen insgesamt erforderlich. Einschlägig tätige Hochschulen werden sich auch mit interessierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenschließen und die Präsenzstellen gemeinsam nutzen, um so einen Zugang zu dem gesamten Brandenburger Hochschulsystem sowie zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu bieten. III.7 Digitalisierung Die Hochschulen werden sich dem Thema Digitalisierung unter den folgenden Aspekten zuwenden:

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Samples: Hochschulvertrag

Kooperative Promotion. Die Hochschulen evaluieren im Jahr 2021 ihre 2017 in der BLRK getroffene Vereinbarung „Vorgehensweise für die Promotion von durch Fachhochschul-Professoren und -Professorinnen betreute Doktorandinnen und Doktoranden im Land Brandenburg“ unter Berücksichtigung der im Rahmen des Zukunftsprogramms für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg geförderten Maßnahmen. Das MWFK erwartet im Anschluss an die Evaluierung eine Festlegung zu weiteren gemeinsamen Entwicklungszielen, die strukturell über den derzeitigen hochschulrechtlichen Stand hinausgehende Standards beinhalten und vor allem die Chancen und Rechte von FH-Promovierenden und FH-Professorinnen und FH- Professoren im Promotionsverfahren unabhängig von einzelnen Kooperationen der Hochschulen sicherstellen. Sollten die ergriffenen Schritte keinen nachhaltigen Erfolg zeigen, stimmen sich XXXX und MWFK über das weitere Vorgehen ab, und das MWFK prüft weitere gesetzgeberische Schritte. III.6 Wissens- und Technologietransfer – Umsetzung der Transferstrategie Die Hochschulen sind zentrale Akteure des Wissens- und Technologietransfers im Land. Hier arbeiten die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schwerpunkte zusammen. Neben dem Transfer in die Wirtschaft haben sie innerhalb eines erweiterten Transferverständnisses auch die Aufgabe, Wissen für Politik und Zivilgesellschaft zugänglich zu machen. Die Hochschulen treffen eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Transferstrategie Brandenburg und beteiligen sich an Maßnahmen der Landesregierung hierzu. Dies betrifft im Besonderen die Zusammenarbeit bei den Präsenzstellen, bei der Gründungs- und Innovationsförderung sowie bei der Indikatorik für den Transfer. Diese Indikatorik dient vor allem dazu, einige Entwicklungen in den verschiedenen Facetten des Transfers zu evaluieren. Mit den Präsenzstellen bauen die Hochschulen ihre Präsenz in den Regionalen Wachstumskernen Brandenburgs weiter aus und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Entwicklung in allen Teilen des Landes. Neben dem Aufbau der einzelnen Präsenzstellen durch die jeweils Verantwortung tragende Hochschule ist auch die Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes zum Gelingen der Präsenzstellen insgesamt erforderlich. Einschlägig tätige Hochschulen werden sich auch mit interessierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenschließen und die Präsenzstellen gemeinsam nutzen, um so einen Zugang zu dem gesamten Brandenburger Hochschulsystem sowie zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu bieten. III.7 Digitalisierung Die Hochschulen werden sich dem Thema Digitalisierung unter den folgenden Aspekten zuwenden:

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Samples: Hochschulvertrag

Kooperative Promotion. Die Hochschulen evaluieren im Jahr 2021 ihre 2017 in der BLRK getroffene Vereinbarung „Vorgehensweise für die Promotion von durch Fachhochschul-Professoren und -Professorinnen betreute Doktorandinnen und Doktoranden im Land Brandenburg“ unter Berücksichtigung der im Rahmen des Zukunftsprogramms für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg geförderten Maßnahmen. Das MWFK erwartet im Anschluss an die Evaluierung eine Festlegung zu weiteren gemeinsamen Entwicklungszielen, die strukturell über den derzeitigen hochschulrechtlichen Stand hinausgehende Standards beinhalten und vor allem die Chancen und Rechte von FH-Promovierenden und FH-Professorinnen und – Professoren -Professoren im Promotionsverfahren unabhängig von einzelnen Kooperationen der Hochschulen sicherstellen. Sollten die ergriffenen Schritte keinen nachhaltigen Erfolg zeigen, stimmen sich XXXX und MWFK über das weitere Vorgehen ab, und das MWFK prüft weitere gesetzgeberische Schritte. III.6 Wissens- und Technologietransfer – Umsetzung der Transferstrategie Die Hochschulen sind zentrale Akteure des Wissens- und Technologietransfers im Land. Hier arbeiten die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schwerpunkte zusammen. Neben dem Transfer in die Wirtschaft haben sie innerhalb eines erweiterten Transferverständnisses auch die Aufgabe, Wissen für Politik und Zivilgesellschaft zugänglich zu machen. Die Hochschulen treffen eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Transferstrategie Brandenburg und beteiligen sich an Maßnahmen der Landesregierung hierzu. Dies betrifft im Besonderen die Zusammenarbeit bei den Präsenzstellen, bei der Gründungs- und Innovationsförderung sowie bei der Indikatorik für den Transfer. Diese Indikatorik dient vor allem dazu, einige Entwicklungen in den verschiedenen Facetten des Transfers zu evaluieren. Mit den Präsenzstellen bauen die Hochschulen ihre Präsenz in den Regionalen Wachstumskernen Brandenburgs weiter aus und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Entwicklung in allen Teilen des Landes. Neben dem Aufbau der einzelnen Präsenzstellen durch die jeweils Verantwortung tragende Hochschule ist auch die Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes zum Gelingen der Präsenzstellen insgesamt erforderlich. Einschlägig tätige Hochschulen werden sich auch mit interessierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenschließen und die Präsenzstellen gemeinsam nutzen, um so einen Zugang zu dem gesamten Brandenburger Hochschulsystem sowie zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu bieten. III.7 Digitalisierung Die Hochschulen werden sich dem Thema Digitalisierung unter den folgenden Aspekten zuwenden:

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Samples: Hochschulvertrag