Marketing Musterklauseln

Marketing. Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).
Marketing. Der Kunde ist damit einverstanden, dass PTC während der Laufzeit dieses Vertrags berechtigt ist, den Kunden in Public-Relations- und Marketing-Materialien als einen Kunden/Endnutzer von PTC-Software bzw. -Services namentlich zu nennen.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
Marketing. Ihre Angaben können von uns für Reklamezwecke verwendet werden, falls wir der Ansicht sind, dass diese Reklame für Sie relevant und von Interesse sein kann. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine solchen Mitteilungen erhalten möchten. Ihre Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
Marketing. Der Partner verpflichtet sich, die ihm von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Marketinghilfen ausschließlich in der von der Genossenschaft vorgegebenen Art zu nutzen und einzusetzen. Bei Beendigung des Vertrages erlischt dieses Nutzungsrecht. Der Partner ist gehalten, seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft herauszustellen, z.B. in seiner Werbung, auf Geschäftspapieren, in Imagebroschüren, auf seiner Internet-Homepage, auf seinen Visitenkarten, etc.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Bayerischen Ehren- amtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht ge- stattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammen- hang mit der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ zu betrei- ben
Marketing a) Bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingmaßnahmen zur Förderung der Patientenzufriedenheit mitwirken. b) Bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Leistungsangeboten des Be- triebes mitwirken.
Marketing. Keiner der Parteien ist es erlaubt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Marketingaktivitäten durchzuführen, die die Verwendung des Namens, des Dienstleistungszeichens, des Markenzeichens oder Logos der anderen Partei beinhaltet.
Marketing. 22.1. Es ist Pix4D untersagt, Ihren Namen, Ihre Marken, Logos, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder sonstigen Schutzmarken für Werbe- und PR-Zwecke zu nutzen, sofern Pix4D nicht Ihre vorherige schriftliche Einwilligung hierzu erhalten hat, die nach Ihrem alleinigen Ermessen versagt werden kann.
Marketing. Stripe must approve all marketing materials that you wish to use in connection with the Stripe Issuing Services. Stripe may provide template marketing materials to you, which you may use without further Stripe approval as long as the template marketing materials are not materially modified. You must submit all proposed marketing materials to Stripe using a process Stripe communicates to you.