Marketing. Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).
Marketing. Der Kunde ist damit einverstanden, dass PTC während der Laufzeit dieses Vertrags berechtigt ist, den Kunden in Public-Relations- und Marketing-Materialien als einen Kunden/Endnutzer von PTC-Software bzw. -Services namentlich zu nennen.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
Marketing. Der Partner verpflichtet sich, die ihm von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Marketinghilfen ausschließlich in der von der Genossenschaft vorgegebenen Art zu nutzen und einzusetzen. Bei Beendigung des Vertrages erlischt dieses Nutzungsrecht. Der Partner ist gehalten, seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft herauszustellen, z.B. in seiner Werbung, auf Geschäftspapieren, in Imagebroschüren, auf seiner Internet-Homepage, auf seinen Visitenkarten, etc.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Bayerischen Ehren- amtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht ge- stattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammen- hang mit der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ zu betrei- ben
Marketing. 22.1. Es ist Pix4D untersagt, Ihren Namen, Ihre Marken, Logos, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder sonstigen Schutzmarken für Werbe- und PR-Zwecke zu nutzen, sofern Pix4D nicht Ihre vorherige schriftliche Einwilligung hierzu erhalten hat, die nach Ihrem alleinigen Ermessen versagt werden kann.
Marketing. 7.1 Stellt der Vermieter der TIWB für werbliche Aktivitäten Daten (z. B. Fotos oder Objektbeschreibungen) zur Verfügung, stellt der Vermieter die TIWB im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung des Materials von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Nutzung des Materials gegen die TIWB erheben, unterstützt die TIWB bei der Abwehr derartiger Ansprüche und ersetzt der TIWB die hierfür entstehenden Kosten.
7.2 Die TIWB nutzt die bei der Durchführung dieses Vertrages gespeicherten Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch für Marketingmaßnahmen.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Bayerischen Ehrenamts- karte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzep- tanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorheri- ge Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Bayerischen Eh- renamtskarte“ zu betreiben
Marketing. Ihre Angaben können von uns für Reklamezwecke verwendet werden, falls wir der Ansicht sind, dass diese Reklame für Sie relevant und von Interesse sein kann. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine solchen Mitteilungen erhalten möchten. Ihre Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
Marketing. Keiner der Parteien ist es erlaubt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Marketingaktivitäten durchzuführen, die die Verwendung des Namens, des Dienstleistungszeichens, des Markenzeichens oder Logos der anderen Partei beinhaltet.