Common use of Korrekte Durchführung Clause in Contracts

Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist auch der Mindestlohn zu beachten. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Arbeitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überweisen. höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, Stundenzettel). Dies kann u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis ggü. dem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und es sich hier nicht um Familienhilfe handelt, die dem privaten Bereich zuzuordnen wäre. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte.

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Samples: Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag

Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist auch der Mindestlohn zu beachten. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Arbeitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überweisen. höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, Stundenzettel). Dies kann u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis ggü. dem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und es sich hier nicht um Familienhilfe handelt, die dem privaten Bereich zuzuordnen wäre. keiten verrichtet hat und die Arbeitsleistung in dem verein- barten Zeitumfang erbracht wurde. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte. steuerabzugsmerkmalen ermitteln. Dazu kommen Solidari- tätszuschlag und u. U. Kirchensteuer. Sie müssen regel- mäßig auch Sozialversicherungsbeiträge abführen.

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Samples: Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag

Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- stimmten Rahmenbedingungen in den Schulferien für höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage im Kalenderjahr) beschäftigt werden. Eltern volljähriger Kinder, die im elterlichen Betrieb arbei- ten und zugleich eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, erhalten seit 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Kinder in der Zweitausbildung dürfen aber höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kindergeld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist auch der Mindestlohn zu beachten. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Arbeitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überweisen. höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, Stundenzettel). Dies kann u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis ggü. dem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und es sich hier nicht um Familienhilfe handelt, die dem privaten Bereich zuzuordnen wäre. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit vereinbarte Putztä- tigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte.

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Samples: Arbeitsvertrag

Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte unbe- zahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaushin- aus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich tat- sächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist Zu beachten wird daher künftig auch der Mindestlohn zu beachtensein. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- ArbeitsverhältnisEhegatten-Ar- beitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern Ehepart- nern zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überweisen. höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. überweisen Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, Stundenzettel). Dies kann für die Zahnärztin entschieden: Sie konnte durch den Nachweis Hausstand stundenweise in der Praxis beschäftigt hat, positiv dem eine Zahnärztin ihren volljährigen Sohn mit eigenem Beispiele: Das Finanzgericht Sachsen hat in einem Fall, in u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis ggü. dem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und hat. Und es sich hier nicht um Familienhilfe Familienhil- fe handelt, die dem privaten Bereich zuzuordnen wäre. Fragen an den Steuerberater I Notizen über die vom Sohn tatsächlich geleistete Arbeit (Botengänge, Telefondienst etc.) und deren Zeitaufwand belegen, dass der Sohn in der Arztpraxis nicht auf einer familiären Grundlage, sondern auf einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsaus- tauschbeziehung tätig geworden ist. Zwei Zahnarzthelferinnen bekundeten in diesem Zusammenhang zudem übereinstim- mend, dass der Sohn die in der Aufgabenbeschreibung enthal- tenen Tätigkeiten verrichtet hat und die Arbeitsleistung in dem vereinbarten Zeitumfang erbracht wurde. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit vereinbarte Putztä- tigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte.

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Samples: Arbeitsvertrag

Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in Denken Sie auch daran, dass Sie mit Ihren Kindern, soweit diese unter 15 Jahre alt sind, aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes überhaupt keinen Ar- beitsvertrag schließen dürfen. Dieses Verbot gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen unter bestimmten Rahmenbedin- gungen in den Schulferien für höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage im Kalenderjahr) beschäftigt werden. Eltern volljähriger Kinder, die im elterlichen Betrieb arbeiten und zugleich eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, erhalten unabhängig von der Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes Kin- dergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Kinder in der Zweitausbildung dürfen aber höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kindergeld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanzver- waltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automatisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kün- digungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzge- setz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündigungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungs- klausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. xxxxx Putztätigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte. vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner VergleichVer- gleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „BenzingutscheineBenzingut- scheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter Gehälter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechenent- sprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte unbezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl Stun- denzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich grund- sätzlich nicht entge- genentgegen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist auch der Mindestlohn zu beachten. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige Angehö- rige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Ehegatten-Arbeitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern Ehepartnern zugängliches Konto (sog. Oder-Oder- Konto) überweisen. höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregelt, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis Nachweis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten Finanz- amt festgehalten werden (Zeiterfassung, StundenzettelStundenzet- tel). Dies kann u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis Nach- weis ggü. dem Fi- nanzamt Finanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich tatsächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und es sich hier nicht um Familienhilfe handelt, die dem privaten priva- ten Bereich zuzuordnen wäre. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte.verein-

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Korrekte Durchführung. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollten Sie dem nahen Angehörigen nicht mehr Lohn zahlen als Ihren übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige un- bezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entge- gen. Allerdings darf der Lohn nicht so gering sein, dass von einer Gegenleistung für die Arbeit nicht mehr die Rede sein kann. Hier ist auch der Mindestlohn zu beachten. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung verfügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Arbeitsverhältnis, wenn Sie den Lohn auf ein beiden Ehe- partnern zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überweisen. höchstens 20 StundenArt und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Woche arbeitenKind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, um das Kinder- geld/Stundenzettel). Dies kann u. U. für den Kinderfreibetrag nicht zu gefährdenIhnen obliegenden Nachweis ggü. Die Finanz- verwaltung hat in 2016 Einzelfälle geregeltdem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, was als Erst- studium gilt. Zu beachten ist aber immer die aktuelle dass der Angehörige tat- Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfi- nanzhofs Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen zulässig ist. Eine Scheidung ist also kein Kündi- gungsgrund. Auf keinen Fall darf der Arbeitsvertrag eine Scheidungsklausel beinhalten, weil dies unter Fremden auch unüblich ist. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis von Ihrem Ehepartner/Kind für das Finanzamt festge- halten werden (Zeiterfassung, Stundenzettel). Dies kann u. U. für den Ihnen obliegenden Nachweis ggü. dem Fi- nanzamt von Bedeutung sein, dass der Angehörige tat- sächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat und es sich hier nicht um Familienhilfe handelt, die dem privaten Bereich zuzuordnen wäre. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbar- te Putztätigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte.

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