Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung Musterklauseln

Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Fotodesigner Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner-Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 8.1 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auf- traggeber Saarbourg Design bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur WELTEN Unternehmensfaszination Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner-Korrekturmu- ster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Xxxxxxx Xxxxx Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Müller Schopf GbR Korrekturmuster vor- zulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind der Pixelarbeiter Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. Vor Ausführung einer Vervielfältigung werden dem Kunden Entwürfe vorgelegt. Der Kunde ist verpflichtet diese zu prüfen. Nach einer Freigabe von Vervielfätigungen entbindet der Kunde die Agentur von der Haftung für Korrekturen. Bei Änderungen sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen. Vor Veröffentlichung einer Webseite, ist der Kunden verpflichtet diese zu prüfen. Nach einer Freigabe entbindet der Kunde die Agentur von der inhaltlichen Haftung. Bei Änderungen sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der Agentur bis zu fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern die Agentur nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Agentur für seine Werbezwecke selbst einholen.