Kosten für die Wiederherstellung von Daten Musterklauseln
Kosten für die Wiederherstellung von Daten a) Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren.
b) Sofern vereinbart, sind andere Daten versichert.
c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
Kosten für die Wiederherstellung von Daten. 6.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nicht- verfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren.
6.2.2 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe je vereinbarter Position.
Kosten für die Wiederherstellung von Daten. Zusätzlich zu den unter B1 aufgeführten Pflichten obliegt es dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person, sämtliche für den Schaden relevanten Dokumente vorzulegen, insbesondere die Schadenmeldung sowie einen Kostenvor- anschlag von einer auf Datenwiederherstellung spezialisierten Firma. Auf diesem Kostenvoranschlag müssen die ungefähren Kosten der Reparatur sowie eine Beurteilung des möglichen Wieder- herstellungsumfangs der auf dem Speichermedium enthalte- nen Daten aufgeführt sein. Die Entschädigung kann aus folgenden Gründen verweigert werden: – der Gesellschaft wird kein Kostenvoranschlag vorgelegt; – der Versuch einer Datenwiederherstellung wurde trotz der Feststellung unternommen, dass die Daten auf dem digitalen Speichermedium nicht wiederhergestellt werden können. Für den Fall, dass der Kunde auf die Reparatur verzichtet oder dass die Datenwiederherstellung für unmöglich erklärt wird, übernimmt die Gesellschaft die Kosten für den Voranschlag unter Abzug des Selbstbehalts.
Kosten für die Wiederherstellung von Daten. Die Gesellschaft übernimmt die Kosten für die Wiederherstel- lung beschädigter oder verloren gegangener Daten auf digi- talen Speichermedien, die sich im Besitz einer versicherten Person befinden und zu privaten Zwecken genutzt werden. Versichert sind die folgenden Schäden:
a) Schäden infolge eines technischen Defekts des digitalen Speichermediums;
b) Schäden durch jegliche andere plötzliche und unvorherge- sehene physische Beschädigung des digitalen Speicher- mediums;
c) Schäden infolge eines Softwarefehlers;
d) Schäden infolge von Computerviren und Schadsoftware (Malware);
Kosten für die Wiederherstellung von Daten a) Versichert sind KOsten für die Wiederherstellung vOn Daten des Betriebssystems, welche für die GrundfunktiOn der versicherten Sache nOtwendig sind, sOfern der Verlust, die Veränderung Oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infOlge eines dem Grunde nach ver- sicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem die- se Daten gespeichert waren.
b) Andere Daten sind nur nach besOnderer Vereinbarung versichert.
c) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für ver- sicherte ▇▇▇▇▇▇ betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe je vereinbarter POsitiOn.
Kosten für die Wiederherstellung von Daten a) Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der Photovoltaik- / Solarthermieanlage notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren.
b) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme der Photovoltaik-/ Solarthermieanlage.
