Common use of Kosten für die Wiederherstellung von Daten Clause in Contracts

Kosten für die Wiederherstellung von Daten. 6.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nicht- verfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. 6.2.2 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe je vereinbarter Position.

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Samples: Fotoapparateversicherung, Versicherungsbedingungen

Kosten für die Wiederherstellung von Daten. 6.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nicht- verfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. 6.2.2 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe Versicherungssumme je vereinbarter Position.

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Samples: Aktivas Kurzzeit Premium Versicherung

Kosten für die Wiederherstellung von Daten. 6.2.1 A2-8.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion Grund- funktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern so- fern der Verlust, die Veränderung oder die Nicht- verfügbarkeit Nichtver- fügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens Schadens an dem Datenträger eingetreten einge- treten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. 6.2.2 A2-8.2.2 Sofern vereinbart, sind andere Daten versichert. A2-8.2.3 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung Entschädi- gung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe Versicherungssumme je vereinbarter Position.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Kosten für die Wiederherstellung von Daten. 6.2.1 11.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens versicher- ten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. 6.2.2 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungs- summe je vereinbarter Position11.2.2 Andere Daten sind nur nach besonderer Vereinbarung versi- chert.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kosten für die Wiederherstellung von Daten. A1-6.2.1 Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung Verände- rung oder die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Scha- dens Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. A1-6.2.2 Andere Daten sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert. A1-6.2.3 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für Entschädigungfür versicherte Sachen betragen zusammen zu- sammen höchstens die Versicherungs- summe Versicherungssumme je vereinbarter Position.

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Samples: Photovoltaikversicherung