Nicht versicherte Sachen Musterklauseln

Nicht versicherte Sachen. Nicht zum Hausrat gehören
Nicht versicherte Sachen. 6.3.1 Besondere Ausschlüsse für die Gefahrengruppe 15 - äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren - und für die Gefahrengruppe 16 - weitere unbenannte Gefahren.
Nicht versicherte Sachen. 3.1. Zusatzgeräte und Reserveteile;
Nicht versicherte Sachen a) Wechseldatenträger;
Nicht versicherte Sachen. In Erweiterung zu § 4 AGlB2016 sind nicht versichert,
Nicht versicherte Sachen. Nicht zum Hausrat gehören und somit nicht versichert sind, Ferner sind nicht versichert,
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind: - stationäre Anlagen und Geräte, - Vorführgeräte, - Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde Anlagen und Geräte, - Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen, - Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen, - Prototypen, - Maschinen unter Tage, - schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern.
Nicht versicherte Sachen. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an
Nicht versicherte Sachen. 2.1. Zelte (insbesondere frei stehende Zelte am Versicherungsort); Ein Zelt ist ein leichtes, temporäres Objekt mit innenliegender Tragkonstruktion, dessen Hülle aus bestimmten Stoffen wie z.B. Textilien, Planen, Folien besteht.