Nicht versicherte Sachen Musterklauseln

Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger; b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel; c) Werkzeuge aller Art; d) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist: a) Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z.B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen; b) Geschäftsunterlagen;
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind a. optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel; b. Photovoltaikanlagen; c. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones); x. Xxxxxx, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind; x. Xxxxx- und Schaufensterscheiben; f. Verglasungen von Gewächshäusern und Schwimmbad- abdeckungen/-überdachungen.
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist: a) Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind; b) Geschäftsunterlagen; c) Baubuden, Zelte, Traglufthallen; d) Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen; e) Hausrat aller Art; f) Grund und Boden, Wald oder Gewässer; g) Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten – ausgenommen sind Selbstbedienungskassen ohne Warenausgabe im Einzelhandel –; h) Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
Nicht versicherte Sachen. 6.3.1 Besondere Ausschlüsse für die Gefahrengruppe 15 - äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren - und für die Gefahrengruppe 16 - weitere unbenannte Gefahren. 6.3.1.1 Sachen der maschinellen Einrichtung, die noch nicht betriebs- fertig aufgestellt oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abge- schlossen ist; 6.3.1.2 Kühlgut; 6.3.1.3 lebende Tiere; lebende Pflanzen im Freien; 6.3.1.4 Mikroorganismen; 6.3.1.5 Deponien; 6.3.1.6 Sachen während des Transportes außerhalb des Versicherung- sortes; 6.3.1.7 Anlagen unter Tage; 6.3.1.8 Straßen, Wege, Tunnel, Brücken, Dämme, Docks, Hafenbecken, Kaimauern, Pipelines, Bohranlagen, Brunnen, Becken oder Kanäle, Schienen, Verladeeinrichtungen, Kabel, Ausgrabungen oder Deiche, sofern diese Sachen öffentlich genutzt werden; 6.3.1.9 Bargeld, Wertpapiere, sonstige Urkunden, sonstige Wertsa- chen; 6.3.1.10 Kunstgegenstände; 6.3.1.11 Betriebsstoffe. 6.3.2 Besondere Ausschlüsse für die Gefahrengruppe 16 - weitere unbenannte Gefahren 6.3.3 Generell nicht versichert sind 6.3.3.1 Gewässer, Grund und Boden; 6.3.3.2 Off-shore-Anlagen, einschließlich dort befindlicher Sachen; 6.3.3.3 Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufes, einschließlich dort befindlicher Sachen; 6.3.3.4 Gebäude, die nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbei- ten für ihren Zweck nicht mehr benutzbar sind und in diesen Gebäuden befindliche Sachen; 6.3.3.5 Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Raumfahrzeuge oder Satelli- ten aller Art; 6.3.3.6 zulassungspflichtige Fahrzeuge oder Anhänger aller Art. Dieser Ausschluss gilt nicht für 6.3.3.6.1 Handelsware; 6.3.3.6.2 Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen oder Besuchern in ruhendem Zustand; 6.3.3.7 Sachen in dem Umfang, in dem Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann.
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind 1. optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel; 2. Photovoltaikanlagen; 3. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind; 4. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme und Displays); 5. Werbeanlagen; 6. Verglasungen von freistehenden Wintergärten und Schwimmbädern (auch aus glasähnlichen Materialien).
Nicht versicherte Sachen. Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt. b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in des- sen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher oder geringer- wertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx.
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind, 2.1. optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel; 2.2. Photovoltaikanlagen; 2.3. Solarthermieanlagen; 2.4. Rahmen der Verglasungen; 2.5. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones); 2.6. Xxxxxx, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;
Nicht versicherte Sachen. Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger; b) bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände; c) maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke; d) Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen wie Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile; e) Kleingeräte und Handwerkzeuge; f) Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen; g) Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen, Schalwagen und Vorbaugeräte, ferner Baubüros, Baubuden, Baucontainer, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen; h) Fahrzeuge aller Art; i) Akten, Zeichnungen und Pläne; j) Gartenanlagen und Pflanzen.