Common use of Kreditfähigkeit und Kreditinformation Clause in Contracts

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen Stellen wie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

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Samples: www.migrosbank.ch, www.lukb.ch, www.alpharheintalbank.ch

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen Stellen wie der Informationsstelle Informations- stelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem quali- fiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern zugänglich Mitgliedern zu- gänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

Appears in 3 contracts

Samples: Kartenantrag Für Ihre World Mastercard® Flex Silber Der Viseca Card Services Sa, Kartenantrag Für Ihre World Mastercard® Flex Gold Der Viseca Card Services Sa, Kartenantrag Für Ihre World Mastercard® Flex Silber Der Viseca Card Services Sa

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben Anga- ben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen Abklärungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen Stellen wie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss Ab- schluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz Ge- setz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern Mitgliedern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

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Samples: Kreditkartenantrag Für Ihre Mastercard® Oder Visa, Kreditkartenantrag Für Ihre Mastercard® Oder Visa

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Abklärungen bei den hierfür hiefür vom Gesetz vorgesehenen Stellen wie der Informationsstelle Informations- stelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher missbräuch- licher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern Mitglie- dern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

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Samples: www.akb.ch

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse Einkommensverhält- nisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen vor- gesehenen Stellen wie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstattenerstat- ten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern Mitgliedern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

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Samples: Kreditkartenantrag Für Ihre Mercedes Benz Card

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen vor- gesehenen Stellen wie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern Mitgliedern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.. Ein Unternehmen der Aduno Gruppe xxx.xxxxx-xxxxxx.xx

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Samples: Vereinbarung Zur Teilzahlungs Option

Kreditfähigkeit und Kreditinformation. Für die Prüfung der Kreditfähigkeit sind die vom Karteninhaber auf dem Kartenantrag gemachten Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Karteninhabers sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen Abklä- rungen bei den hierfür vom Gesetz vorgesehenen Stellen wie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) massgeblich. Zudem ist Viseca ermächtigt, Auskünfte bei öffentlichen Ämtern sowie der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen und die ZEK und/oder die IKO über Abschluss und Beendigung dieser Verein- barung Vereinbarung sowie im Falle der Sperrung der Karte, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung zu orientieren sowie bei den im Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen wie der IKO oder der ZEK Abklärungen zu machen bzw. Meldung zu erstatten. Der Karteninhaber ist damit einverstanden einverstan- den bzw. nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK oder weitere vom Gesetz hierfür vorgesehene Stellen wie die IKO solche Daten ihren Mit- gliedern Mitgliedern zugänglich macht. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung des Karteninhabers führt.

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Samples: Kartenantrag Für Ihre Visa Platinum