Common use of Kriterien für die Ausführung Clause in Contracts

Kriterien für die Ausführung. Für die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses sind folgende Kriterien relevant: - Kurs/Preis - Kosten - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung - Schnelligkeit - Art und Umfang des Auftrages. Das bestmögliche Ergebnis wird nicht alleine durch den Kurs/Preis bestimmt. Die relative Bedeutung der genannten Kriterien zueinander wird anhand folgender Kriterien bestimmt: - Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentfonds - Merkmale des Auftrags - Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des Auftrages sind - Merkmale der Ausführungsplätze. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Xxxxxxxx, da je nach Art und Merkmalen der Transaktion auch andere Faktoren (z.B. zeitliche Kriterien, Volumenskriterien, unvorhergesehene Ereignisse, etc.) bei der Entscheidung relevant sein können. Da die Verwaltungsgesellschaft nicht nur zur bestmöglichen Durchführung von Handelsentscheidungen, sondern generell zum Handeln im besten Interesse der Investmentfonds verpflichtet ist, hat die jeweilige Handelsentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren zu erfolgen. Hierbei wird auch die Möglichkeit, Research-Leistungen bestmöglich zu beziehen, miteinbezogen. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Commission-Sharing-Agreements abschließen, bei denen ein Teil der verrechneten Transaktionskosten gutgeschrieben und zur Beziehung von Research-Leistungen von dritter Seite verwendet werden kann. Sofern das Fondsmanagement an einen externen Fondsmanager übertragen bzw. delegiert ist, hat dieser über Grundsätze zur bestmöglichen Durchführung von Handelsentscheidungen zu verfügen und sämtliche Transaktionen in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen auszuführen.

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